Regalanlagen sind in nahezu jedem Betrieb unverzichtbar – sie dienen zur sicheren Lagerung von Waren, Paletten oder Materialien. Doch beschädigte oder überlastete Regale stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
Die Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber, alle Arbeitsmittel – dazu zählen auch Regalanlagen – regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen. Konkretisiert wird dies in der DIN EN 15635 und der DGUV Regel 108-007, die regelmäßige Regalinspektionen durch eine befähigte Person vorschreiben.
Diese Prüfungen müssen mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden, um Arbeitsunfälle und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Die Prüfung darf nur durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 erfolgen. Diese Person verfügt über die erforderlichen Fachkenntnisse, um Schäden, Verformungen und Mängel zu erkennen.
Voraussetzungen:
Erst nach einer qualifizierten Schulung darf die befähigte Person die jährliche Regalinspektion eigenständig durchführen.
Unternehmen fragen sich immer wieder, ob eine Regalinspektion nach DGUV und die Ernennung einer befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen wirklich notwendig ist. Tatsächlich ist sie Pflicht – geregelt ist dies in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Grund dafür ist, dass es im Bereich der Lagerhaltung viele Gefahrenquellen gibt.
Eine befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen ist somit für alle Betriebe essenziell, die folgende Regale nutzen:
Grundsätzlich gilt also: Eine befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen ist in allen Betrieben Pflicht, in denen Regale gewerblich genutzt werden. Fehlerhafte oder nicht geprüfte Regalanlagen können schwere Unfälle verursachen – vom herabfallenden Lagergut bis zum vollständigen Regalzusammenbruch. Kommt es dabei zu Personenschäden, haftet der Arbeitgeber oder die beauftragte befähigte Person.
Gemäß BetrSichV, DGUV Vorschrift 1 und ArbSchG drohen Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen, wenn Prüfungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder dokumentiert werden. Eine qualifizierte Schulung stellt sicher, dass Prüfungen fachgerecht, nachvollziehbar und nach dem aktuellen Stand der Technik erfolgen – und schützt so sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen.
Die Schulung bei ITC Graf vermittelt praxisorientiert alle Grundlagen, um Regalanlagen sicher zu prüfen:
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Teilnehmende ein Zertifikat als befähigte Person zur Regalprüfung.
Die Befähigung gilt grundsätzlich unbefristet, vorausgesetzt, die Person bleibt fachlich tätig und aktualisiert regelmäßig ihr Wissen. Da sich technische Normen und DGUV-Vorgaben fortlaufend ändern, wird eine Auffrischung oder ein Aufbauseminar alle drei Jahre empfohlen.
Bei ITC Graf bieten wir dafür spezielle Aufbauseminare zur Regalprüfung an – ideal, um auf dem neuesten Stand der Vorschriften zu bleiben und die Fachkunde rechtssicher zu erhalten.
Um Regalanlagen fachgerecht prüfen zu dürfen, müssen Teilnehmende bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen. Diese sind in der TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) festgelegt und stellen sicher, dass Prüfungen kompetent und rechtskonform durchgeführt werden.
Vorausgesetzt werden:
Darüber hinaus sollte die Person über Verantwortungsbewusstsein, organisatorisches Verständnis und ein gutes Auge für sicherheitsrelevante Details verfügen.
Bei ITC Graf können auch Mitarbeitende ohne tiefgehende Vorkenntnisse teilnehmen – in der Schulung werden alle Grundlagen praxisorientiert vermittelt, sodass Teilnehmende anschließend selbstständig Regalanlagen prüfen und dokumentieren können.
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Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen.
Zur Schulung
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Zur Schulung
Wer in der Logistik tätig ist, weiß: Lagerhallen können vielfältige Gefahren bergen. Daher ist eine befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen essenziell. Sie kommt in vielen Branchen zum Einsatz und ist aus arbeitsschutztechnischen Gründen nicht aus dem Unternehmensalltag wegzudenken.
Möchten Sie eine befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen werden oder einen ihrer Mitarbeiter dazu ernennen? Wir von ITC Graf können auf eine langjährige Erfahrung und einschlägiges Know-how zurückgreifen. So sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Schulungen und Lehrgänge geht.
  Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, um Unterstützung bei unseren Downloads zu erhalten.
  Befähigte Personen im Betrieb schulen – wichtige Infos für Arbeitgeber
Arbeitgeber sind verpflichtet, Regalanlagen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Pflicht kann an eine befähigte Person im eigenen Unternehmen übertragen werden, sofern diese ausreichend qualifiziert ist.
Mit den Schulungen von ITC Graf können Sie Ihre Mitarbeitenden gezielt zur Prüfung befähigen – rechtssicher, praxisorientiert und auf Wunsch auch als Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Betrieb.
So erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Prüfpflichten effizient und gewährleisten gleichzeitig höchste Arbeitssicherheit im Lager.
        
            
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