Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln nach DGUV | ITC Graf

Befähigte Person Anschlagmittel – Schulungen nach DGUV & TRBS

Mit den ITC Graf Schulungen werden Sie zur befähigten Person für die Prüfung von Anschlagmitteln – rechtssicher nach DGUV, TRBS und DIN ausgebildet.

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Befähigte Person Anschlagmittel – Schulungen nach DGUV & TRBS

Sichere Prüfung von Anschlagmitteln nach DGUV Regel 109-017

Anschlagmittel wie Ketten, Seile, Bänder und Hebemittel sind täglich im Einsatz und unterliegen hohen Belastungen. Um Unfälle und Materialversagen zu vermeiden, fordert die DGUV Regel 109-017 in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der TRBS 1203 eine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person.

Die ITC Graf GmbH bietet umfassende Schulungen zur befähigten Person für Anschlagmittel, abgestimmt auf die jeweiligen Einsatzbereiche – von Rundschlingen und Hebebändern nach DIN EN 1492 über Anschlagketten nach DIN EN 818 bis hin zu Drahtseilen nach DIN 685.
Teilnehmende lernen, Anschlagmittel fachgerecht zu prüfen, Verschleiß und Beschädigungen zu erkennen sowie die Ergebnisse rechtssicher zu dokumentieren.

Unsere Schulungen kombinieren fundiertes Regelwissen mit praxisnahen Übungen und aktuellen Prüfvorgaben. Mit ITC Graf erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und sichern dauerhaft die Betriebssicherheit Ihrer Hebetechnik.
ITC Graf steht für zertifizierte Weiterbildung, praxisorientierte Lehrinhalte und nachhaltige Arbeitssicherheitskompetenz – für sichere Hebevorgänge in jedem Einsatzbereich.

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Was sind Anschlagmittel und wo ist die Prüfungspflicht im Betrieb geregelt?

Anschlagmittel sind Arbeitsmittel, die dazu dienen, Lasten sicher zu heben, zu bewegen oder zu befestigen – z. B. Ketten, Seile, Hebebänder, Rundschlingen, Haken, Schäkel oder Ösen. Sie kommen in nahezu allen Branchen zum Einsatz, in denen Lasten gehoben oder transportiert werden – etwa im Baugewerbe, in Werkstätten oder in der Industrie.

Da Anschlagmittel im täglichen Einsatz hohen Belastungen ausgesetzt sind, unterliegen sie einer gesetzlichen Prüfungspflicht. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) und der DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8.

 

Gemäß § 14 BetrSichV müssen alle Arbeitsmittel, zu denen auch Anschlagmittel zählen, vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person geprüft werden. Der Unternehmer ist verantwortlich, diese Prüfungen zu organisieren und zu dokumentieren.

Diese regelmäßigen Prüfungen dienen nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern vor allem dem Schutz der Beschäftigten – denn beschädigte oder fehlerhafte Anschlagmittel können zu schweren Unfällen, Lastabstürzen oder Personenschäden führen.

Wer darf Anschlagmittel prüfen? – Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln

Nur Personen, die die Anforderungen der TRBS 1203 erfüllen, dürfen als Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln eingesetzt werden.
Das bedeutet:

  • Fachkenntnis durch eine einschlägige Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation
  • Berufserfahrung im Umgang mit Lastaufnahmemitteln und Anschlagtechnik
  • zeitnahe Tätigkeit, also regelmäßige praktische Anwendung und Aktualisierung des Wissens

Erst nach erfolgreicher Schulung und entsprechender Dokumentation dürfen diese Personen Prüfungen rechtssicher durchführen.

Wer ist für die Prüfung von Anschlagmitteln verantwortlich und warum ist die Qualifikation wichtig?

Die Verantwortung bei der Prüfung von Anschlagmitteln ist groß – ein einziger Fehler kann schwerwiegende Folgen haben. Wird ein defektes oder ungeprüftes Anschlagmittel eingesetzt und kommt es zu einem Unfall, trägt in der Regel der Unternehmer oder die beauftragte befähigte Person die Verantwortung.

Gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und § 15 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass nur geprüfte und sichere Arbeitsmittel verwendet werden. Kommt es aufgrund unterlassener oder fehlerhafter Prüfungen zu einem Unfall, drohen Bußgelder, zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen.

Auch die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ betont die Pflicht, nur ausreichend qualifiziertes Personal mit sicherheitsrelevanten Prüfungen zu beauftragen. Eine befähigte Person trägt damit eine hohe Verantwortung für Menschen, Material und Betriebssicherheit.

Darüber hinaus schützt eine nachweislich geschulte befähigte Person nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch das Unternehmen selbst – denn nur dokumentierte, fachgerechte Prüfungen bieten im Schadensfall Rechtssicherheit gegenüber Behörden oder Versicherungen.

Was sind die Inhalte der Schulung zur Befähigten Person für Anschlagmittel?

Die Schulung vermittelt alle theoretischen und praktischen Grundlagen zur rechtssicheren Prüfung.
Typische Themen:

  • Rechtliche Grundlagen (BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Regel 100-500)
  • Aufbau und Kennzeichnung von Anschlagmitteln
  • Prüfmethoden und Beurteilungskriterien
  • Dokumentation und Prüfprotokolle
  • Ablegereife, Schadensbilder, Kennzeichnungspflicht
  • Praxisübungen an Anschlagmitteln

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat als Befähigte Person.

Wie lange ist das Zertifikat gültig und gibt es Weiterbildung als befähigte Person?

Die Qualifikation als befähigte Person bleibt grundsätzlich unbefristet gültig, Allerdings schreibt die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) vor, dass Fachkenntnisse regelmäßig aktualisiert werden müssen, um dem Stand der Technik, den aktuellen Normen und gesetzlichen Änderungen zu entsprechen.

In der Praxis bedeutet das:
Spätestens alle drei bis fünf Jahre sollte eine Auffrischung oder Weiterbildung besucht werden – vor allem, wenn sich Vorschriften (z. B. DGUV-Regeln oder BetrSichV) ändern, neue Prüfverfahren eingeführt werden oder längere Zeit keine Prüftätigkeit erfolgt ist.

Unternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass nur qualifizierte und aktuell geschulte Personen als befähigte Personen eingesetzt werden. Im Schadensfall muss der Nachweis über Schulung, Erfahrung und zeitnahe Tätigkeit erbracht werden – fehlt dieser, kann die Qualifikation nicht mehr als gültig anerkannt werden.

Relevante Schulungen zur befähigten Person Anschlagmittel

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FAQ – Häufige Fragen zur befähigten Person Anschlagmittel

Anschlagmittel stellen die Verbindung zwischen Lastaufnahmemittel und Last oder zwischen Hebezeug und Last her. Dabei kann es sich um Ketten, textile Hebebänder, Rundschlingen, Seile und Verbindungsteile wie etwa Wirbel oder Schäkel handeln.
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Einblick in die Schulung

Befähigte Personen im Betrieb schulen – ITC Graf unterstützt Sie

Eine Anschlagmittel-Prüfung muss regelmäßig durchgeführt werden, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter gewährleisten zu können. Da oft schwere Belastungen auf die Anschlagmittel einwirken, müssen sie regelmäßig überprüft werden. Betreiben Sie solche Arbeitsmittel, sind Sie dazu verpflichtet, sie regelmäßig überprüfen zu lassen.

 

Wollen Sie eine Anschlagmittel-Prüfung im Betriebsalltag selbst durchführen, müssen Sie eine befähigte Person mit der Prüfung beauftragen. Bei ITC Graf qualifizieren Sie Ihre Mitarbeitenden, diese Prüfungen eigenständig, rechtssicher und fachgerecht durchzuführen.

Das Video zeigt einen Auszug aus unserer Schulung. Inhalte können je nach Termin variieren.

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