Mit der ITC Graf Schulung werden Sie zur befähigten Person für die Prüfung von Schultafeln – rechtssicher, praxisnah und nach DGUV- sowie DIN-Vorgaben.
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Schultafeln und deren Aufhängungen unterliegen besonderen Sicherheitsanforderungen, da sie täglich im Gebrauch sind und ein erhebliches Unfallrisiko darstellen können. Die regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person ist daher verpflichtend – gemäß DGUV Information 202-021, TRBS 1203, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DIN EN 14434.
In der ITC Graf Schulung zur befähigten Person für Schultafeln erlernen Teilnehmende, wie Tafeln, Aufhängungen, Gegengewichte und Mechaniken fachgerecht geprüft, bewertet und dokumentiert werden. Neben theoretischen Grundlagen vermittelt der Lehrgang praxisnahe Prüfschritte, typische Schadensbilder und rechtssichere Dokumentationsverfahren.
Mit dieser Qualifikation erfüllen Sie die gesetzlichen Prüfpflichten, erhöhen die Sicherheit in Bildungseinrichtungen und beugen Unfällen wirksam vor.
ITC Graf steht für anerkannte Weiterbildung, praxisnahe Schulungskonzepte und höchste Sicherheit im Schulbetrieb.
Nächste Termine zum Thema
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Zur Kategorie der Schultafeln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) gehören alle beweglichen oder höhenverstellbaren Tafelanlagen, die regelmäßig im Schulbetrieb oder in Bildungseinrichtungen genutzt werden.
Dazu zählen:
Bei der Prüfung müssen insbesondere folgende Punkte überprüft werden:
Diese Kontrollen gewährleisten, dass die Tafel mechanisch stabil, sicher bedienbar und gefahrlos nutzbar bleibt – für Lehrkräfte ebenso wie für Schülerinnen und Schüler.
Schultafeln, Whiteboards und interaktive Tafelsysteme sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV). Sie unterliegen deshalb einer regelmäßigen Prüfungspflicht, um die Sicherheit für Lehrkräfte und Schüler zu gewährleisten.
Die Prüfungen stützen sich auf folgende Regelwerke:
Gemäß der DGUV Information 202-021 „Sichere Schule“ müssen alle höhenverstellbaren oder beweglichen Tafeln regelmäßig auf mechanische und funktionale Sicherheit überprüft werden – insbesondere auf Tragfähigkeit, Befestigung und Leichtgängigkeit der Mechanik.
Eine befähigte Person ist jemand, der aufgrund seiner technischen Ausbildung, praktischen Erfahrung und Kenntnis der relevanten Vorschriften in der Lage ist, Tafelanlagen sicher zu prüfen und zu beurteilen.
Sie prüft beispielsweise:
Die befähigte Person erkennt Verschleiß, Beschädigungen und sicherheitsrelevante Mängel, bewertet sie nach den geltenden Normen und dokumentiert die Ergebnisse rechtssicher.
In der Schulung bei ITC Graf lernen Teilnehmende praxisorientiert, wie Prüfungen von Schultafeln rechtssicher und effizient durchgeführt werden.
Typische Schulungsinhalte:
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat als befähigte Person zur Prüfung von Schultafeln und können die regelmäßigen Prüfungen eigenständig durchführen.
Die Schulung richtet sich an Personen, die in Schulen, Bildungseinrichtungen oder Verwaltungen für Wartung, Instandhaltung oder Sicherheit zuständig sind,
z. B.:
Besondere technische Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich, von Vorteil sind jedoch handwerkliche oder elektrotechnische Grundkenntnisse sowie ein Verständnis für die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Vorschriften.
Schultafeln und höhenverstellbare Tafelanlagen müssen laut Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) und DGUV Information 202-021 mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person geprüft werden.
Eine Prüfung ist außerdem erforderlich:
Die Prüfergebnisse müssen schriftlich dokumentiert und im Betrieb archiviert werden. So kann bei einer Kontrolle durch die Unfallkasse oder Schulaufsicht jederzeit ein Nachweis über den sicheren Zustand erbracht werden.
Die Prüfung von Schultafeln ist ein strukturierter Prozess, der sicherstellt, dass diese wichtigen Lehrmittel den höchsten Standards in Bezug auf Sicherheit und Funktionalität entsprechen. Der Ablauf einer Schultafelprüfung umfasst die folgenden Schritte:
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Einblick in die Schulung
Der Schulträger oder Arbeitgeber ist verantwortlich für die Gewährleistung der Sicherheit der Schultafeln und Tafelsysteme, die als Arbeitsmittel dienen. Die Sicherheit wird durch die jährliche UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) bewertet. Diese jährliche Prüfung, wie sie gemäß § 7 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchuG) vorgeschrieben ist, kann von einer speziell ausgebildeten befähigten Person durchgeführt werden.
Wir bieten die entsprechende Schulung für diese Ausbildung an. Entdecken Sie weitere Informationen über die bedeutende Rolle der befähigten Person zur Prüfung von Schultafeln und die Lehrinhalte, die in unserer Ausbildung vermittelt werden.
Das Video zeigt einen Auszug aus unserer Schulung. Inhalte können je nach Termin variieren.
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