Befähigte Person – kraftbetätigte Fenster, Türe und Tore selbst prüfen

Ausbildung zur Prüfung von kraftbetätigten Türen, Toren und Fenstern

Werden Sie befähigte Person nach DGUV und DIN – mit der ITC Graf Ausbildung lernen Sie, kraftbetätigte Türen, Tore und Fenster sicher, fachgerecht und rechtskonform zu prüfen.

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Ausbildung zur Prüfung von kraftbetätigten Türen, Toren und Fenstern

Befähigte Person für Türen, Tore & Fenster nach DGUV Information 208-022

Kraftbetätigte Türen, Tore und Fenster unterliegen strengen Sicherheitsanforderungen. Um Unfälle, Fehlfunktionen oder Haftungsrisiken zu vermeiden, ist eine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person gesetzlich vorgeschrieben – gemäß DGUV Information 208-022, TRBS 1203, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Normen DIN EN 12453 sowie DIN EN 12635.

Die ITC Graf GmbH bietet eine praxisorientierte Ausbildung zur befähigten Person für kraftbetätigte Türen, Tore und Fenster. Teilnehmende lernen, wie Gefährdungsbeurteilungen erstellt, Prüfungen fachgerecht durchgeführt und Ergebnisse rechtssicher dokumentiert werden. Zudem werden typische Mängel, sicherheitsrelevante Komponenten und Wartungsanforderungen anhand realer Beispiele vermittelt.

Mit dieser Qualifikation erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Prüfpflichten, reduzieren Stillstandzeiten und erhöhen nachhaltig die Betriebssicherheit.
ITC Graf steht für zertifizierte Weiterbildung, aktuelle Normenkenntnis und praxisnahe Schulung – für Sicherheit, die sich im Alltag bewährt.

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Was sind kraftbetätigte Tore – und wo ist die Prüfungspflicht geregelt?

Kraftbetätigte Türen, Fenster und Tore sind in fast allen Betrieben im Einsatz – etwa in Lagerhallen, Produktionsstätten oder Tiefgaragen. Da sie sich automatisch bewegen und große Kräfte entwickeln, bergen sie erhebliche Gefahren bei Fehlfunktionen oder unsachgemäßer Wartung.

Die Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber, diese Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Konkretisiert wird dies in der ASR A1.7 „Türen und Tore“ sowie der DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.5.

Diese Vorschriften schreiben vor, dass alle kraftbetätigten Türen, Tore und Fenster mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden müssen.

Was sind die Inhalte einer Schulung zur Befähigten Person für kraftbetätigte Tore?

Die Schulung bei ITC Graf vermittelt umfassend alle rechtlichen, technischen und praktischen Anforderungen, um Türen, Tore und Fenster sicher und normgerecht prüfen zu können.

Typische Inhalte sind:

  • Rechtsgrundlagen: BetrSichV, TRBS 1203, ASR A1.7, DGUV Regel 100-500
  • Aufbau und Funktion verschiedener Torarten (mechanisch, elektrisch, hydraulisch)
  • Sicherheits- und Schutzeinrichtungen (Lichtschranken, Endschalter, Not-Aus-Systeme)
  • Prüfmethoden und Sichtkontrollen: Erkennen von Verschleiß, Schäden oder Fehlfunktionen
  • Mess- und Prüftechnik zur Kontrolle von Schließkräften und Laufgeschwindigkeiten
  • Bewertung von Mängeln und Festlegung geeigneter Maßnahmen
  • Dokumentation der Prüfungsergebnisse gemäß DGUV-Vorgaben
  • Praxisübungen an realen Toranlagen

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Türen, Toren und Fenstern“ und sind berechtigt, die jährlichen Prüfungen im Betrieb eigenständig durchzuführen.

Welche Tore müssen geprüft werden?

Grundsätzlich müssen alle kraftbetätigten Tore, Türen und Fenster, die sich automatisch oder motorisch bewegen, regelmäßig geprüft werden. Das gilt unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb von Gebäuden installiert sind.

Prüfpflichtig sind u. a.:

  • Sektionaltore in Industriehallen
  • Rolltore und Rollgitter in Werkstätten, Garagen und Logistikbereichen
  • Falttore und Hubtore in Produktions- oder Lagerzonen
  • Schnelllauftore und automatische Schiebetüren
  • Kraftbetätigte Fenster, Oberlichter oder Lichtkuppeln mit elektrischer Steuerung

Auch Tore mit Notöffnungsmechanismus oder Sicherheitslichtschranken fallen unter die Prüfpflicht.

Nicht nur große Industrietore, sondern auch kleinere Anlagen im Verwaltungs- oder Lagerbereich müssen regelmäßig kontrolliert werden – denn jede fehlerhafte Bewegung kann zu Quetsch-, Stoß- oder Absturzunfällen führen.

Die Prüfungspflicht ergibt sich aus:

  • Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV)
  • Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.7 „Türen und Tore“
  • DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.5 „Betreiben von Türen, Toren und Fenstern“

Wer darf Tore prüfen? – Voraussetzungen zur Schulung

Teilnehmende sollten technische Kenntnisse im Bereich Mechanik, Elektrik oder Instandhaltung mitbringen.
Die Anforderungen ergeben sich aus der TRBS 1203 und umfassen:

  • eine technische Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation,
  • Berufserfahrung im Bereich Türen, Tore oder Gebäudetechnik,
  • sowie Kenntnisse über einschlägige Vorschriften wie ASR A1.7, BetrSichV und DGUV 100-500.

Die Schulung bei ITC Graf vermittelt alle Fachkenntnisse, um Prüfungen rechtssicher und praxisnah durchzuführen.

Wie lange gilt die Qualifikation und wann ist eine Auffrischung erforderlich?

Die Befähigung ist grundsätzlich unbefristet gültig, sofern die Fachkenntnisse regelmäßig aktualisiert werden.
Da sich Normen und Sicherheitsanforderungen fortlaufend ändern, empfiehlt sich eine Auffrischung oder ein Aufbauseminar alle drei Jahre, um auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben.

Befähigte Person – Kraftbetriebene Tore Prüfung

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FAQ – Häufige Fragen zur Torprüfung

Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore sind automatisch betriebene Türen, Fenster oder Tore, die durch Kraft angetrieben werden. Sie können durch Elektromotoren, Druckluft oder Hydraulik angetrieben werden.
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Einblick in die Schulung

Prüfer für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore werden bei ITC Graf

Für die Prüfung kraftbetriebener Tore braucht es eine bestimmte Person. Es ist die Verantwortung von Unternehmer, eine befähigte Person für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore zu ernennen. Diese Mitarbeiter muss entsprechend geschult werden und sollte daher wichtige Aufgaben erfüllen können.

 

Unsere Schulungen für Torprüfung sind darauf ausgerichtet, diese Anforderungen und Qualifikationen zu erfüllen. Wir bieten umfassende Ausbildungsmöglichkeiten, um sicherzustellen, dass jede Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren die erforderlichen Kompetenzen besitzt, um diese verantwortungsvolle Aufgabe erfolgreich auszuführen.

Das Video zeigt einen Auszug aus unserer Schulung. Inhalte können je nach Termin variieren.

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