Mit der ITC Graf Unterweisung im Arbeitsschutz erfüllen Sie gesetzliche Pflichten nach DGUV und ArbSchG – praxisnah, verständlich und nachhaltig wirksam.
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Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Beschäftigten regelmäßig im Arbeitsschutz zu unterweisen – das schreibt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die DGUV Vorschrift 1 vor. Ziel ist es, Gefahren frühzeitig zu erkennen, Unfälle zu vermeiden und sicheres Verhalten im Betrieb zu fördern.
Die allgemeine Unterweisung im Arbeitsschutz der ITC Graf GmbH vermittelt fundiertes Wissen zu den wichtigsten Sicherheits- und Gesundheitsschutzthemen: Gefährdungsbeurteilung, Verhalten im Brandfall, Erste Hilfe, ergonomisches Arbeiten, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Notfallorganisation.
Unsere erfahrenen Fachdozenten gestalten die Unterweisung interaktiv und praxisnah, damit Ihre Mitarbeitenden die Inhalte verstehen und im Arbeitsalltag sicher anwenden können. Auf Wunsch passen wir die Unterweisung auch branchenspezifisch an Ihre Gefährdungen und Betriebsbedingungen an.
ITC Graf steht für rechtssichere, praxisorientierte und moderne Arbeitsschutzunterweisungen, die Verantwortung und Sicherheit im Unternehmen nachhaltig stärken.
Nächste Termine zum Thema
In den nächsten 30 Tagen sind leider keine Termine verfügbar. Wir zeigen Ihnen deshalb den nächstmöglichen Termin: 08.03.2050 KW 10
Arbeitsschutz ist gesetzliche Pflicht – und die Unterweisung im Arbeitsschutz zählt zu den wichtigsten Instrumenten, um Mitarbeiter vor Gefährdungen zu schützen und rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Laut § 12 Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten regelmäßig zu Themen wie Gefährdungen am Arbeitsplatz, sichere Verhaltensweisen, dem richtigen Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sowie den geltenden Schutzmaßnahmen unterweisen.
Ob in der Industrie, Produktion oder im Handwerk: Eine fundierte Unterweisung hilft dabei, Arbeitsunfälle zu vermeiden, Gesundheitsrisiken zu minimieren und die Sicherheitskultur im Unternehmen zu stärken. Unternehmen, die ihre Unterweisungspflicht vernachlässigen, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.
Die Verpflichtung zur Unterweisung im Arbeitsschutz ist gesetzlich klar geregelt:
Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Diese Pflicht betrifft alle Branchen – insbesondere aber Unternehmen mit erhöhter Gefährdung, etwa in der Industrie, Produktion oder im Baugewerbe.
Zusätzlich konkretisieren weitere Vorschriften die Anforderungen:
Die Inhalte einer Arbeitsschutzunterweisung müssen sich an den konkreten Gefährdungen des Arbeitsplatzes orientieren und verständlich, praxisnah und tätigkeitsbezogen vermittelt werden. Ziel ist es, Beschäftigte in die Lage zu versetzen, Arbeitsunfälle zu vermeiden, Schutzausrüstung korrekt anzuwenden und regelkonform zu handeln.
Typische Themenbereiche einer Unterweisung im Arbeitsschutz sind:
Die Inhalte sind nicht abschließend – sie müssen immer individuell auf Arbeitsplatz, Tätigkeit und Gefährdungsbeurteilung abgestimmt werden. Für bestimmte Tätigkeiten (z. B. mit Gefahrstoffen, Strahlung oder in Höhen) gelten zusätzliche, spezielle Unterweisungspflichten.
Jede Unterweisung muss verbindlich dokumentiert werden. Zwar nennt die Vorschrift keine konkreten Pflichtinhalte oder Formvorgaben – in der Praxis gelten jedoch Angaben wie Thema und Inhalt der Unterweisung, Datum und Uhrzeit, Name und Unterschrift der Teilnehmenden sowie der unterweisenden Person als anerkannter Mindeststandard. Fehlt diese Dokumentation, drohen bei Betriebsprüfungen, Unfällen oder behördlichen Kontrollen rechtliche Konsequenzen – bis hin zu Bußgeldern oder eingeschränktem Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft.
Mit einer IST-Analyse vor Ort durch eine erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) können bestehende Unterweisungsprozesse geprüft, Lücken erkannt und auf Wunsch rechtskonforme, digitalisierte Dokumentationen umgesetzt werden. So geht kein Nachweis verloren – und Ihr Unternehmen ist auditfest abgesichert.
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Schulung nach § 12 ArbSchG und der DGUV Vorschrift 1
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Einblick in die Schulung
Für die Durchführung einer Unterweisung im Arbeitsschutz ist nicht zwingend eine bestimmte Berufsgruppe vorgeschrieben. Arbeitgeber können entscheiden, wer über die notwendige fachliche Qualifikation und Erfahrung verfügt, um sicherheitsrelevante Inhalte korrekt und verständlich zu vermitteln.
In der Praxis beauftragen viele Unternehmen externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder spezialisierte Schulungspartner, um sicherzustellen, dass die Unterweisung rechtssicher, aktuell und praxisnah durchgeführt wird – insbesondere bei komplexen oder besonders sicherheitskritischen Themen wie dem Brandschutz.
Gerade im Brandschutz geht es nicht nur darum, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern im Ernstfall Menschenleben zu retten. Eine professionelle Unterweisung stellt sicher, dass Mitarbeitende nicht nur die Vorschriften kennen, sondern auch wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten müssen – sei es bei der Evakuierung, der Nutzung von Feuerlöschern oder bei der Meldung von Gefahren.
Das Video zeigt einen Auszug aus unserer Schulung. Inhalte können je nach Termin variieren.
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