Informationen rund um Unterweisungen im Bereich Arbeitsschutz
Um sicheres Arbeiten am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ist eine Unterweisung zum Arbeitsschutz unabdingbar. Für Unternehmen ist es sogar Pflicht, eine jährliche Sicherheitsunterweisung durchführen zu lassen. Wollen Sie alles zum Thema Arbeitsschutz Unterweisung erfahren, sind Sie hier genau richtig. Nur wer die Unterweisung zum Arbeitsschutz ernst nimmt, kann die Beschäftigten vor Gefährdungen und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz schützen. Vor allem in der Praxis ist es wichtig, dass die Mitarbeiter wissen, wie sie sich am Arbeitsplatz verhalten sollten.
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Mittlerweile gibt es ein Gesetz, welches Unternehmer dazu verpflichtet, regelmäßig eine Arbeitssicherheitsunterweisung durchzuführen.
Dieses Gesetz finden Sie im Arbeitsschutzgesetz. Die Unterweisung zum Arbeitsschutz muss bereits ab dem ersten Beschäftigten erfolgen. Sie sollte unter anderem erfolgen, um sichere Betriebsabläufe zu gewährleisten. Außerdem sollten die Mitarbeiter von einem gesunden Arbeitsplatz profitieren können. Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld kann eben nur gewährleistet werden, wenn eine regelmäßige Unterweisung zum Arbeitsschutz stattfindet. Schließlich hängt die Arbeitssicherheit nicht nur von der eingesetzten Technik ab. Das Verhalten der Mitarbeiter ist ebenso entscheidend, wenn Sie einen sicheren Arbeitsplatz gewährleisten wollen. Aus diesem Grund sollten Sie sich mit dem systematischen Arbeitsschutz beschäftigen.
In der Regel sind alle Unternehmer dazu verpflichtet, eine Unterweisung zum Arbeitsschutz durchführen zu lassen. Demnach trägt die Unternehmensleitung die Verantwortung. Wer regelmäßig eine Unterweisung zur Arbeitssicherheit anweist, sorgt dafür, dass die Arbeitsplätze sicher sind. Ebenso sorgen die regelmäßigen Arbeitssicherheitsunterweisungen für einen effizienteren Arbeitsablauf. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber seine Unternehmerpflicht erfüllt, denn die Unterweisung zum Arbeitsschutz wurde gesetzlich geregelt:
Inhaltsverzeichnis
Welche Themen für eine Unterweisung zum Arbeitsschutz sinnvoll sind, ergibt sich meist aus den betrieblichen Gegebenheiten und den potenziellen Gefahren. Man unterscheidet drei verschiedene Themenbereiche: Die betriebsbezogene Unterweisung, die tätigkeitsbezogene Unterweisung oder die personenbezogene Unterweisung. Oft werden folgende Themen bei der Unterweisung zur Arbeitssicherheit angesprochen:
Wo Sie die Unterweisung zum Arbeitsschutz durchführen, ist Ihnen überlassen. Mittlerweile findet die Arbeitssicherheitsunterweisung oftmals sogar als Online-Schulung statt. Orientieren Sie sich einfach an die betrieblichen Gegebenheiten. Sobald eine Unterweisung zum Arbeitsschutz mündlich stattfindet, benötigen Sie die notwendigen Räumlichkeiten. Allerdings verfügt nicht jeder Betrieb über diese Räumlichkeiten. Wie erfolgreich Ihre Unterweisungen sind, hängt von der Vorbereitung und Durchführung ab. Demnach sollten die Unterweisungen didaktischen Vorgaben folgen und inhaltlich nicht überladen sein. Schließlich lässt die Konzentration eines Menschen bereits nach einigen Minuten nach.
Für eine erfolgreiche Unterweisung zur Arbeitssicherheit sollte Sie außerdem aktuelle Problemstellungen aus dem Arbeitsumfeld aufgreifen. Nutzen Sie verschiedene Methoden und Medien, um die Wissensvermittlung gezielt zu übertragen. Immer häufiger kommt die elektronische Unterweisung zum Arbeitsschutz zum Einsatz. In diesem Fall erfolgt die Übermittlung der Lerninhalte über elektronische Medien. Auch können Ihre Mitarbeiter in diesem Fall selbst entscheiden, wie, wo und wann sie die Unterweisung anschauen. Allerdings muss eine elektronische Unterweisung einige Kriterien erfüllen:
Eine allgemeine Unterweisung zur Arbeitssicherheit muss bereits vor der Beschäftigung neuer Mitarbeiter geschehen. Eine Erstunterweisung ist zwingend notwendig und sogar Pflicht. Nach der Erstunterweisung müssen Sie darauf achten, dass weitere Sicherheitsunterweisungen in regelmäßigen Abständen folgen. Am besten planen Sie eine Unterweisung einmal im Jahr ein.
Unabhängig davon können Sie die Unterweisung zum Arbeitsschutz jedoch jederzeit durchführen. Anlässe für Unterweisungen können zum Beispiel sein: Beschäftigung neuer Mitarbeiter, Anschaffung neuer Maschinen und Geräte, Veränderung der Arbeitsaufgaben, Arbeiten mit hohem Gefährdungspotenzial, Rückfragen der Mitarbeiter, Fehlverhalten der Beschäftigten und Unfälle.
Wir sorgen für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz, indem wir für jeden Arbeitsbereich die richtige Unterweisung für Arbeitsschutz anbieten:
Die Vorgesetzten innerhalb einer Fachabteilung führen die Unterweisungen durch. Die Unterweisung zum Arbeitsschutz wird demnach häufig von Abteilungsleitern, Meistern oder Schichtführern durchgeführt. Besondere Fachkräfte zur Arbeitssicherheit können allerdings eine gute Beratung sein.
Tragen auch Sie maßgeblich zur Arbeitssicherheit bei mit den Unterweisungen für Arbeitsschutz von ITC Graf. Wir sind Ihr Ansprechpartner rundum die Themen Arbeits- und Brandschutz.