Unterweisung im Arbeitsschutz: Alles – was Sie wissen sollten

Wichtige Information: Am 05.09.2025 führen wir einige Updates zur Verbesserung unserer Website durch. Es kann ab 14 Uhr zu Einschränkungen bei Buchungen kommen.

Mann am Beamer unterweist Mitarbeiter im Arbeitsschutz

Unterweisung im Arbeitsschutz – gesetzlich vorgeschrieben und praxisnah umsetzbar 

Arbeitsschutz ist gesetzliche Pflicht – und die Unterweisung im Arbeitsschutz zählt zu den wichtigsten Instrumenten, um Mitarbeiter vor Gefährdungen zu schützen und rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Laut § 12 Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten regelmäßig zu Themen wie Gefährdungen am Arbeitsplatz, sichere Verhaltensweisen, dem richtigen Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sowie den geltenden Schutzmaßnahmen unterweisen. 

 

Ob in der Industrie, Produktion oder im Handwerk: Eine fundierte Unterweisung hilft dabei, Arbeitsunfälle zu vermeiden, Gesundheitsrisiken zu minimieren und die Sicherheitskultur im Unternehmen zu stärken. Unternehmen, die ihre Unterweisungspflicht vernachlässigen, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. 

Rechtliche Grundlagen & Vorschriften zur Arbeitssicherheitsunterweisung

Die Verpflichtung zur Unterweisung im Arbeitsschutz ist gesetzlich klar geregelt: 
Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Diese Pflicht betrifft alle Branchen – insbesondere aber Unternehmen mit erhöhter Gefährdung, etwa in der Industrie, Produktion oder im Baugewerbe. 

Zusätzlich konkretisieren weitere Vorschriften die Anforderungen:

Inhalte & Themenbereiche der Arbeitsschutzunterweisung

Die Inhalte einer Arbeitsschutzunterweisung müssen sich an den konkreten Gefährdungen des Arbeitsplatzes orientieren und verständlich, praxisnah und tätigkeitsbezogen vermittelt werden. Ziel ist es, Beschäftigte in die Lage zu versetzen, Arbeitsunfälle zu vermeiden, Schutzausrüstung korrekt anzuwenden und regelkonform zu handeln.

Typische Themenbereiche einer Unterweisung im Arbeitsschutz sind: 

Die Inhalte sind nicht abschließend – sie müssen immer individuell auf Arbeitsplatz, Tätigkeit und Gefährdungsbeurteilung abgestimmt werden. Für bestimmte Tätigkeiten (z. B. mit Gefahrstoffen, Strahlung oder in Höhen) gelten zusätzliche, spezielle Unterweisungspflichten. 

Dokumentationspflicht gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1

Jede Unterweisung muss verbindlich dokumentiert werden. Zwar nennt die Vorschrift keine konkreten Pflichtinhalte oder Formvorgaben – in der Praxis gelten jedoch Angaben wie Thema und Inhalt der Unterweisung, Datum und Uhrzeit, Name und Unterschrift der Teilnehmenden sowie der unterweisenden Person als anerkannter Mindeststandard. Fehlt diese Dokumentation, drohen bei Betriebsprüfungen, Unfällen oder behördlichen Kontrollen rechtliche Konsequenzen – bis hin zu Bußgeldern oder eingeschränktem Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft. 

 

Mit einer IST-Analyse vor Ort durch eine erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) können bestehende Unterweisungsprozesse geprüft, Lücken erkannt und auf Wunsch rechtskonforme, digitalisierte Dokumentationen umgesetzt werden. So geht kein Nachweis verloren – und Ihr Unternehmen ist auditfest abgesichert. 

Wichtige Unterweisungen im Arbeitsschutz

Individuelle Beratung vereinbaren

Fachlich kompetent unterweisen – intern oder extern

Für die Durchführung einer Unterweisung im Arbeitsschutz ist nicht zwingend eine bestimmte Berufsgruppe vorgeschrieben. Arbeitgeber können entscheiden, wer über die notwendige fachliche Qualifikation und Erfahrung verfügt, um sicherheitsrelevante Inhalte korrekt und verständlich zu vermitteln. 

 

In der Praxis beauftragen viele Unternehmen externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder spezialisierte Schulungspartner, um sicherzustellen, dass die Unterweisung rechtssicher, aktuell und praxisnah durchgeführt wird – insbesondere bei komplexen oder besonders sicherheitskritischen Themen wie dem Brandschutz. 

 

Gerade im Brandschutz geht es nicht nur darum, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern im Ernstfall Menschenleben zu retten. Eine professionelle Unterweisung stellt sicher, dass Mitarbeitende nicht nur die Vorschriften kennen, sondern auch wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten müssen – sei es bei der Evakuierung, der Nutzung von Feuerlöschern oder bei der Meldung von Gefahren. 

ITC Graf Downloads Team

Sie haben Fragen?

Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, um Unterstützung bei unseren Downloads zu erhalten.

Wer muss unterwiesen werden – wichtige Infos für Arbeitgeber

Alle Beschäftigten müssen grundsätzlich unterwiesen werden – unabhängig von Vertragsart, Arbeitszeit oder Erfahrung. Dazu zählen auch Aushilfen, Praktikanten, Leiharbeitnehmer, Jugendliche sowie neu eingestellte Mitarbeitende. Bereits vor Arbeitsbeginn ist eine Erstunterweisung durchzuführen. Diese gliedert sich in einen allgemeinen Teil – z. B. zu Verhaltensregeln, Notfallmaßnahmen oder dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA) – sowie in einen arbeitsplatzbezogenen Teil, in dem konkrete Gefährdungen und Schutzmaßnahmen vermittelt werden. Auch bei Versetzungen in andere Arbeitsbereiche ist eine erneute arbeitsplatzbezogene Unterweisung verpflichtend.

Die regelmäßige Folgeunterweisung erfolgt in der Regel mindestens einmal jährlich. In bestimmten Fällen – etwa bei Jugendlichen gemäß § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz – kann ein kürzeres Intervall erforderlich sein. Weitere Anlässe für zusätzliche Unterweisungen ergeben sich bei Unfällen, Beinaheunfällen, dem Einsatz neuer Maschinen oder bei geänderten Arbeitsprozessen. Grundsätzlich gilt: Die Unterweisung ist Arbeitszeit und muss nachvollziehbar dokumentiert werden.

Die Unterweisung kann in verschiedenen Formaten erfolgen – als klassische Präsenzveranstaltung, in Kleingruppen, im Rahmen eines Teamgesprächs oder als moderne digitale Unterweisung. Wichtig ist, dass die Inhalte verständlich vermittelt und auf die jeweilige Tätigkeit zugeschnitten sind – unabhängig vom eingesetzten Format.

FAQ – Häufige Fragen zur Arbeitsschutzunterweisung

Was ist Unterweisung im Arbeitsschutz?
Die Unterweisung im Arbeitsschutz ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 4 DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention). Dabei werden Beschäftigte über Gefährdungen am Arbeitsplatz, erforderliche Schutzmaßnahmen und sicherheitsgerechtes Verhalten informiert. Ziel ist es, Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden und Mitarbeitende auf ihre Aufgaben vorzubereiten – sicher, verständlich und dokumentiert.
Wer muss im Unternehmen unterwiesen werden?
Grundsätzlich müssen alle Beschäftigten unterwiesen werden – unabhängig von Arbeitszeit, Erfahrung oder Anstellungsverhältnis. Dazu zählen auch neue Mitarbeitende, Aushilfen, Praktikanten, Zeitarbeiter und Jugendliche. Auch bei Versetzungen oder veränderten Tätigkeiten ist eine erneute Unterweisung notwendig.
Welche Art gibt es für eine Unterweisung zur Arbeitssicherheit?
Es gibt drei Arten von Unterweisungen: die Erstunterweisung bei Arbeitsantritt oder Versetzung, die regelmäßige Folgeunterweisung, die jährlich oder anlassbezogen durchgeführt wird, sowie themenspezifische Unterweisungen, beispielsweise zum Umgang mit Gefahrstoffen, Brandschutz oder Maschinenbedienung.
Wie oft muss eine Unterweisung im Arbeitsschutz durchgeführt werden?
Die Erstunterweisung erfolgt vor Arbeitsbeginn – noch bevor die eigentliche Tätigkeit aufgenommen wird. Danach ist eine regelmäßige Nachfolgeunterweisung durchzuführen, in der Regel mindestens einmal jährlich. Die genaue Häufigkeit richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung und kann bei erhöhtem Risiko kürzere Intervalle erfordern. Zusätzliche Unterweisungen sind erforderlich bei Unfällen, neuen Arbeitsmitteln oder veränderten Tätigkeiten. Für Jugendliche gilt laut § 29 JArbSchG eine halbjährliche Unterweisungspflicht.
Welche Inhalte gibt es für Sicherheitsunterweisungen?
Die Inhalte richten sich nach der jeweiligen Tätigkeit und Gefährdungsbeurteilung. Häufige Themen sind: Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe, der Umgang mit Maschinen und Anlagen, das Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Verhalten im Brandfall, Fluchtwege sowie sicheres Heben, Tragen oder Lagern von Lasten.
Was passiert, wenn keine Unterweisung durchgeführt wird?
Unterlässt ein Arbeitgeber die vorgeschriebene Unterweisung, kann das zu Bußgeldern, haftungsrechtlichen Konsequenzen und im Schadensfall zu Problemen mit der Berufsgenossenschaft führen. Auch der Versicherungsschutz der Mitarbeitenden kann eingeschränkt sein.
Wie erfolgt eine Unterweisung – in welchem Format?
Eine Unterweisung kann mündlich in Präsenz, in digitaler Form oder kombiniert als Blended Learning erfolgen. Entscheidend ist, dass die Inhalte verständlich vermittelt, dokumentiert und auf die Tätigkeit zugeschnitten sind.
Wie lange dauert eine Unterweisung?
Die Dauer hängt vom Thema, der Tätigkeit und dem Erfahrungsstand der Beschäftigten ab. In der Regel nimmt eine Unterweisung mindestens 30 Minuten in Anspruch – bei komplexeren Inhalten wie dem sicheren Umgang mit Maschinen oder Gefahrstoffen kann sie auch bis zu mehreren Stunden dauern.
Wie viel kostet eine Unterweisung bei externen Anbietern?
Die Kosten variieren je nach Anbieter, Umfang, Thema und Format. Für Standardunterweisungen beginnen sie oft im zweistelligen Eurobereich pro Person. Umfangreiche Schulungen mit praktischen Anteilen oder maßgeschneiderten Inhalten können entsprechend teurer sein.
Wer darf Unterweisungen durchführen?
Der Arbeitgeber kann die Durchführung an fachlich geeignete Personen delegieren – z. B. an Vorgesetzte, erfahrene Mitarbeitende oder externe Fachkräfte. Entscheidend ist, dass der Unterweisende die Inhalte sicher, verständlich und tätigkeitsbezogen vermitteln kann.
Gilt die Unterweisung als Arbeitszeit?
Ja. Unterweisungen gelten als Teil der regulären Arbeitszeit und müssen während der Arbeitszeit stattfinden. Eine Durchführung in der Freizeit ist nicht zulässig – auch nicht bei Online-Formaten.
Wie muss die Unterweisung dokumentiert werden?
Laut § 4 DGUV Vorschrift 1 ist die Dokumentation der Unterweisung verpflichtend. In der Praxis werden Angaben wie Thema, Datum, Namen der Teilnehmenden sowie die Unterschrift der unterweisenden und unterwiesenen Personen erfasst. Die Dokumentation kann schriftlich oder digital erfolgen. Sie muss bei Bedarf gegenüber Aufsichtsbehörden (z. B. Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft) sowie im Rahmen von Audits, internen Prüfungen oder nach einem Arbeitsunfall vorgelegt werden können. Eine fehlende oder unvollständige Dokumentation kann im Ernstfall zu rechtlichen Konsequenzen und Bußgeldern führen.
Müssen Zeitarbeiter oder Leiharbeiter unterwiesen werden?
Ja – auch wenn Leiharbeitnehmer und Zeitarbeitskräfte nur kurzfristig im Unternehmen eingesetzt werden, gilt die Unterweisungspflicht uneingeschränkt. Die Verantwortung liegt beim entleihenden Unternehmen, also dem Betrieb, in dem die Tätigkeit tatsächlich ausgeführt wird – unabhängig vom eigentlichen Arbeitsvertrag. Die Unterweisung muss vor Tätigkeitsbeginn erfolgen und auf die konkreten Arbeitsbedingungen vor Ort abgestimmt sein. Mitarbeitende von Fremdfirmen (z. B. Dienstleister im Werkvertrag) müssen grundsätzlich von ihrem eigenen Arbeitgeber unterwiesen werden. Allerdings ist das auftraggebende Unternehmen verpflichtet, sie zusätzlich über betriebsspezifische Gefährdungen und Regeln vor Ort zu informieren.
Kontakt ITC

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie individuelle Beratung?

ITC Newsletter

Erstklassige Informationen rund um Arbeitsschutz, Branschutz und co. - bequem per E-Mail und garantiert kein Spam.