Die Bedeutung einer befähigten Person im Arbeitsschutz und Prüfwesen.

Befähigte Person werden – Alle Schulungen nach TRBS 1203 & BetrSichV

Mit den ITC Graf Schulungen werden Sie zur befähigten Person für Prüfungen nach BetrSichV und TRBS 1203 – rechtssicher, anerkannt und praxisnah.

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Befähigte Person werden – Alle Schulungen nach TRBS 1203 & BetrSichV

Befähigte Person nach TRBS 1203 – Verantwortung mit Fachkenntnis übernehmen

Die TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) beschreibt die Anforderungen an befähigte Personen, die Prüfungen von Arbeitsmitteln, Anlagen und Sicherheitseinrichtungen durchführen dürfen. Ob Leitern, Regalanlagen, Anschlagmittel, Krane oder Türen – nur entsprechend ausgebildete Fachkräfte dürfen diese Prüfungen rechtskonform vornehmen.

Die ITC Graf GmbH bietet eine große Auswahl an Schulungen zur befähigten Person – praxisorientiert, branchenspezifisch und auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen. Teilnehmende erwerben technisches Fachwissen, rechtliche Grundlagen und praktische Prüfkompetenz für ihren jeweiligen Einsatzbereich.

Unsere Schulungen erfüllen die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der DGUV Vorschrift 1 und relevanter Normen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein anerkanntes Zertifikat, das Ihre Qualifikation als befähigte Person bestätigt.
ITC Graf steht für zertifizierte Weiterbildung, rechtssichere Schulungskonzepte und praxisnahe Fachkompetenz – für mehr Sicherheit und Qualität im Betrieb.

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Zeitraum: 14.12.2025 – 13.01.2026 KW 50 – KW 3

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Befähigte Person werden: Schulungen für prüfende Personen im Betrieb

Die Rolle der befähigten Person ist im Betrieb von zentraler Bedeutung – doch vielen Unternehmern ist oft nicht klar, wann und wo eine befähigte Person erforderlich ist.
Grundsätzlich gilt: Überall dort, wo arbeitssicherheitstechnische Prüfungen notwendig sind, wird eine befähigte Person gebraucht.

 

Sie sorgt dafür, dass Maschinen, Anlagen und Arbeitsmittel regelmäßig geprüft und sicher betrieben werden können – im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 1. Mit den Schulungen von ITC Graf qualifizieren Sie Ihre Mitarbeitenden zur befähigten Person – rechtssicher, praxisnah und branchenübergreifend.

Was ist eine befähigte Person und welche Aufgabe/ Verantwortung hat sie?

Eine befähigte Person ist eine fachkundige Person, die vom Arbeitgeber damit beauftragt wird, Arbeitsmittel oder Anlagen auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Die Anforderungen ergeben sich aus der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Zu den wichtigsten Aufgaben zählen:

  • Prüfung von Arbeitsmitteln, Maschinen und technischen Anlagen,
  • Bewertung von Mängeln und sicherheitstechnischen Risiken,
  • Dokumentation der Ergebnisse im Prüfprotokoll.

Befähigte Personen tragen damit wesentlich zur Betriebssicherheit und Unfallverhütung bei.

Rechtliche Rahmenbedingungen – wann brauchen Unternehmen befähigte Personen?

Unternehmen sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer Arbeitsmittel und Anlagen regelmäßig zu überprüfen. Diese Prüfungen dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Fachkenntnis, Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeit verfügen.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
    Regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Arbeitgeber müssen alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um Gefährdungen zu vermeiden.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
    Schreibt vor, dass Arbeitsmittel und Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme und danach regelmäßig von einer befähigten Person geprüft werden müssen (§ 14 BetrSichV).
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203):
    Präzisieren die Anforderungen der BetrSichV und legen fest, welche Qualifikation, Berufserfahrung und Fachkenntnisse eine befähigte Person besitzen muss.
  • DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3):
    Regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Auch hier dürfen Prüfungen nur durch befähigte Personen für Elektrotechnik erfolgen.
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“:
    Verpflichtet Arbeitgeber, geeignete und qualifizierte Personen mit Prüf- und Kontrollaufgaben zu betrauen, um die Arbeitssicherheit im Betrieb sicherzustellen.

Schulungen und Qualifikationen zur befähigten Person

Welche Qualifikation eine befähigte Person im Betrieb benötigt, hängt von der Tätigkeitsbranche, den betrieblichen Regelungen und der Gefährdungsbeurteilung ab. 

 

Grundsätzlich gilt: Damit eine befähigte Person ihre Aufgaben rechtssicher und fachgerecht erfüllen kann, muss sie über die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen verfügen. Diese Anforderungen ergeben sich aus der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Darin ist festgelegt, dass befähigte Personen ihre Fachkenntnisse durch eine entsprechende Berufsausbildung, einschlägige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit erwerben oder erhalten müssen.

 

Je nach Branche und Vorschriften gibt es unterschiedliche Themengebiete, in denen befähigte Personen eingesetzt werden, z. B.:

  • Befähigte Person für Regalanlagen
  • Befähigte Person für Leitern, Tritte und Kleingerüste
  • Befähigte Person für Hubarbeitsbühnen
  • Befähigte Person für Anschlagmittel oder Krane
  • Befähigte Person für Flurförderzeuge oder Fahrzeige
  • Befähigte Person für allgemeine Arbeitsmittel oder PSAgA

Unternehmen sollten daher regelmäßig prüfen, in welchen Bereichen Prüfpflichten bestehen und welche Qualifikationen dafür erforderlich sind. So wird sichergestellt, dass alle Prüfungen im Betrieb fachgerecht, dokumentiert und rechtskonform durchgeführt werden.

Welche Konsequenzen hat eine Pflichtverletzung durch eine befähigte Person?

Werden Prüfungen durch befähigte Personen nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder dokumentiert, kann das für Unternehmen rechtliche Folgen haben. Laut § 25 BetrSichV und § 209 SGB VII drohen bei Pflichtverletzungen Bußgelder oder im Schadensfall auch haftungsrechtliche Konsequenzen.


Fehlt eine befähigte Person oder ist deren Qualifikation nicht nachweisbar, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt – was den Versicherungsschutz gefährden kann.

Darum gilt: Nur geschulte und nachweislich qualifizierte befähigte Personen dürfen sicherheitsrelevante Prüfungen durchführen. Mit einer Ausbildung bei uns schaffen Sie dafür die rechtssichere Grundlage.

Befähigte Person werden mit ITC Graf

Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.

FAQ – Häufige Fragen zur befähigten Person

Die TRBS 1203 nennt verschiedene Tätigkeiten, für die eine befähigte Person erforderlich ist. Dazu gehören unter anderem die Prüfung von Regalanlagen, Leitern, Tritten und Kleingerüsten, Anschlagmitteln, Hubarbeitsbühnen, Kranen, Flurförderzeugen, Fenstern, Türen und Toren, Fahrzeugen nach DGUV Vorschrift 70, Brandschutztüren und -toren sowie die Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und Hydraulik-Schlauchleitungen.
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