Mit der ITC Graf Schulung werden Sie zum qualifizierten Sicherheitsbeauftragten – nach DGUV, ArbSchG und BetrSichV praxisnah und rechtssicher ausgebildet.
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Sicherheitsbeauftragte sind wichtige Ansprechpartner im Unternehmen, wenn es um Arbeitsschutz und Unfallverhütung geht. Sie unterstützen Führungskräfte, erkennen Gefährdungen frühzeitig und tragen maßgeblich zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 ist die Bestellung und Schulung von Sicherheitsbeauftragten in vielen Betrieben verpflichtend.
In der Sicherheitsbeauftragter Schulung der ITC Graf GmbH erwerben Teilnehmende fundierte Kenntnisse über Unfallursachen, Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsmittel- und Brandschutz, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung sowie Kommunikation im Arbeitsschutz.
Unsere praxisorientierte Ausbildung erfüllt alle Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der TRBS 1203. Nach erfolgreichem Abschluss sind Sie befähigt, als Sicherheitsbeauftragter tätig zu werden und aktiv zur Verbesserung der Arbeitssicherheit im Unternehmen beizutragen.
ITC Graf steht für zertifizierte Weiterbildung, praxisnahe Lehrinhalte und nachhaltige Sicherheitskultur – für Unternehmen, die Verantwortung übernehmen.
Nächste Termine zum Thema
Zeitraum: 04.12.2025 – 29.11.2026 KW 49 – KW 48
21 Termine im gewählten Zeitraum.
Sicherheitsbeauftragte sind ein fester Bestandteil der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
Ihre Bestellung ist nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) und der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben.
Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt, indem er im Arbeitsalltag auf Gefahrenquellen hinweist, Mitarbeitende sensibilisiert und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen begleitet.
Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren wirksam zu vermeiden.
Sicherheitsbeauftragte sind Ansprechpersonen für Sicherheit im Betrieb.
Sie haben keine Weisungsbefugnis, tragen aber eine wichtige präventive Verantwortung.
Zu ihren zentralen Aufgaben gehören:
Sie tragen so wesentlich dazu bei, dass Arbeitsschutz nicht nur auf dem Papier existiert, sondern im Betrieb tatsächlich gelebt wird.
Grundsätzlich kann jede beschäftigte Person zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden, die über ausreichende Betriebskenntnis, Zuverlässigkeit und Engagement verfügt.
Eine spezielle Vorbildung ist nicht erforderlich, allerdings sollte die Person Interesse an Sicherheits- und Gesundheitsthemen mitbringen.
Die Bestellung erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber, der auch für die Organisation und Finanzierung der Schulung verantwortlich ist.
Wichtig: Der Sicherheitsbeauftragte übt seine Tätigkeit ehrenamtlich und zusätzlich zu seiner eigentlichen Aufgabe aus.
Die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten dauert in der Regel ein bis zwei Tage und kombiniert Theorie, Praxisbeispiele und den Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden.
Typische Inhalte sind:
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmende ein Zertifikat als Nachweis der Qualifikation.
Die Sicherheitsbeauftragten-Schulung vermittelt die grundlegenden Kenntnisse, die Beschäftigte benötigen, um im Betrieb aktiv zur Sicherheit und Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen beizutragen.
Sie ist keine formale Ausbildung, sondern eine qualifizierende Schulung, die dazu befähigt, Gefährdungen zu erkennen, präventiv zu handeln und sicherheitsgerechtes Verhalten zu fördern.
Warum das wichtig ist:
Die Teilnahme an einer Sicherheitsbeauftragten-Schulung ist somit ein entscheidender Beitrag, um die Sicherheitskultur im Unternehmen zu stärken und gesetzliche Pflichten zuverlässig zu erfüllen.
Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII (Unfallversicherungs- einordnungsgesetz; UVEG)
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Frischen Sie ihr Wissen auf: Aktuelle Änderungen in Gesetzen, Vorschriften, Normen und technischen Regeln
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Schulung nach § 12 ArbSchG und der DGUV Vorschrift 1
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Schulung nach § 12 ArbSchG und der DGUV Vorschrift 1
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Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter, damit sie während der Arbeit auf die Gefahren achten und mit der nötigen Vorsicht tätig sein können.
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Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, um Unterstützung bei unseren Downloads zu erhalten.
Einblick in die Schulung
Die Schulungen von ITC Graf vermitteln alle erforderlichen Kenntnisse, um die Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter kompetent und sicher wahrzunehmen.
Unsere Teilnehmenden lernen praxisnah, wie sie Risiken erkennen, Kolleginnen und Kollegen unterstützen und eine aktive Sicherheitskultur im Unternehmen fördern. Dabei legen wir besonderen Wert auf Verständlichkeit, Erfahrungsaustausch und praktische Umsetzbarkeit.
Ob als offene Schulung, Inhouse-Seminar oder Online-Kurs – wir bieten flexible Formate, die optimal in den Betriebsalltag integriert werden können.
Das Video zeigt einen Auszug aus unserer Schulung. Inhalte können je nach Termin variieren.
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