Der Lehrgang vermittelt das Fachwissen, um Leitern, Tritte und Kleingerüste sachgerecht zu prüfen und Prüfergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren. Qualifizieren Sie geeignete Beschäftigte praxisnah für betriebliche Prüfaufgaben.
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Leitern, Tritte und Kleingerüste gehören zu den am häufigsten genutzten Arbeitsmitteln. Beschädigte Sprossen, verschlissene Leiterfüße, lockere Verbindungen oder defekte Spreizsicherungen können die sichere Verwendung beeinträchtigen und sind zugleich Hauptursachen für Arbeitsunfälle. Um die Sicherheit zu gewährleisten, schreibt die DGUV Information 208-016 in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1203 eine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person vor.
Nach § 14 BetrSichV müssen Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind und dadurch Beschäftigte gefährden können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen legt der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest.
Die DGUV Information 208-016 unterstützt Unternehmen bei der sicheren Verwendung und Prüfung von Leitern und Tritten. Sie enthält außerdem Hinweise zu typischen Mängeln und zur systematischen Dokumentation.
Die ITC Graf GmbH bietet eine praxisorientierte Schulung zur befähigten Person für Leitern, Tritte und Kleingerüste, in der Teilnehmende lernen, Arbeitsmittel nach DIN EN 131 und TRBS 2121 Teil 2 zu beurteilen, Mängel zu erkennen und Prüfungen rechtssicher zu dokumentieren.
Neben rechtlichen Grundlagen werden in der Ausbildung praxisnahe Prüfroutinen, Bewertungskriterien und Dokumentationspflichten vermittelt. Mit dieser Qualifikation erfüllen Sie die gesetzlichen Prüfanforderungen und erhöhen nachhaltig die Arbeitssicherheit im Unternehmen.
ITC Graf steht für zertifizierte Weiterbildung, aktuelle Normenkenntnis und praxisnahe Sicherheitskompetenz – für sichere Höhenarbeit im Betriebsalltag.
Nächste Termine zum Thema
Zeitraum: 05.10.2026 – 04.11.2026 KW 41 – KW 45
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Wiederkehrende Prüfungen dürfen nur Personen übernehmen, die für die konkrete Prüfaufgabe geeignet sind. Maßgeblich sind eine passende berufliche Qualifikation, ausreichende praktische Erfahrung und eine zeitnahe Tätigkeit im betreffenden Aufgabenbereich.
Ein Leiterprüfung-Lehrgang vermittelt das benötigte Fachwissen, ersetzt aber nicht automatisch die weiteren persönlichen und beruflichen Voraussetzungen. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob die betreffende Person alle Anforderungen erfüllt, und den Prüfauftrag eindeutig festlegen. Die fachliche Qualifikation muss dabei zum tatsächlichen Prüfbereich passen.
Dazu zählen:
Die Bezeichnung „Leiterprüfer“ oder „Sachkundiger für Leitern und Tritte“ wird in der Praxis häufig verwendet. Rechtlich entscheidend ist jedoch, ob die Person als „zur Prüfung befähigte Person“ für diese konkrete Aufgabe geeignet ist. Die befähigte Person erkennt sicherheitsrelevante Mängel, entscheidet über die Weiterverwendung oder Aussonderung der Arbeitsmittel und dokumentiert die Prüfung nachvollziehbar.
Die Schulung bereitet geeignete Beschäftigte darauf vor, den Zustand von Leitern, Tritten und Kleingerüsten systematisch zu beurteilen. Dabei geht es nicht nur um sichtbare Schäden, sondern auch um eine einheitliche Bewertung und nachvollziehbare Dokumentation.
Zu den zentralen Themen gehören:
Die konkreten Seminarinhalte, verfügbaren Termine und Durchführungsformen finden Sie auf der Produktseite.
Der Lehrgang richtet sich an Beschäftigte, die Prüfaufgaben im Unternehmen übernehmen oder bei deren Organisation mitwirken sollen. Dazu zählen beispielsweise Mitarbeitende aus Instandhaltung, Haustechnik, Arbeitsschutz, Facility Management und technischen Fachabteilungen.
Vor der Anmeldung sollte der Arbeitgeber prüfen, ob die vorgesehene Person aufgrund ihrer Ausbildung, Berufserfahrung und Tätigkeit grundsätzlich für die spätere Prüfaufgabe geeignet ist. Technisches Verständnis und praktische Erfahrung mit den betreffenden Arbeitsmitteln sind dabei besonders wichtig.
Die abschließende Entscheidung über die Beauftragung als befähigte Person trifft der Arbeitgeber. Das Teilnahmezertifikat dokumentiert die absolvierte Weiterbildung, ersetzt jedoch nicht diese betriebliche Auswahlentscheidung.
Die Qualifikation als befähigte Person für Leitern, Tritte und Kleingerüste wird nach einer Grundausbildung erworben. Diese vermittelt alle rechtlichen und technischen Grundlagen, um Prüfungen eigenständig und normgerecht durchführen zu können.
Nach erfolgreicher Teilnahme bleibt die Befähigung grundsätzlich unbefristet gültig, vorausgesetzt, die Person bleibt fachlich aktiv und hält ihr Wissen aktuell. Da sich Vorschriften, Prüfkriterien und Techniken jedoch regelmäßig ändern, empfiehlt die TRBS 1203 eine regelmäßige Weiterbildung oder Auffrischung.
Bei ITC Graf bieten wir hierfür ein spezielles Aufbauseminar für befähigte Personen an. Dieses Seminar dient dazu, bestehendes Wissen zu aktualisieren, neue rechtliche Vorgaben zu besprechen und den praktischen Umgang mit Prüf- und Dokumentationsanforderungen zu vertiefen.
ITC Graf bietet die Qualifikation als Präsenzseminar, Live-Webinar, Online-Schulung und Inhouse-Schulung an. Welches Format am besten passt, hängt von der Zahl der Teilnehmenden, den betrieblichen Abläufen und dem gewünschten Praxisanteil ab.
Eine allgemeingültige Prüffrist von exakt zwölf Monaten lässt sich nicht für jeden Betrieb pauschal festlegen. Der Arbeitgeber muss Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen anhand der Gefährdungsbeurteilung bestimmen. Dabei spielen unter anderem Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung, Einsatzbedingungen und bisher festgestellte Mängel eine Rolle.
In vielen Betrieben wird ein jährlicher Prüfzyklus als organisatorischer Richtwert verwendet. Er ersetzt jedoch nicht die betriebliche Bewertung. Nach Reparaturen, prüfpflichtigen Änderungen oder außergewöhnlichen Ereignissen kann zudem eine zusätzliche Prüfung erforderlich sein.
Unabhängig von der wiederkehrenden Prüfung sollten Beschäftigte Leitern und Tritte vor der jeweiligen Verwendung auf offensichtliche Mängel kontrollieren.
Unternehmen können geeignete Beschäftigte für die wiederkehrende Prüfung qualifizieren und anschließend betrieblich beauftragen. Das bietet sich besonders an, wenn viele Leitern und Tritte vorhanden sind oder Prüfungen regelmäßig intern organisiert werden sollen.
Fehlen geeignete Beschäftigte, praktische Erfahrung oder interne Kapazitäten, kann die Prüfung auch an einen externen Dienstleister vergeben werden. Die MPS Elektrotechnik GmbH (Schwesterunternehmen von ITC Graf) führt mechanische Prüfungen von Leitern, Tritten und Kleingerüsten durch. Zum Leistungsumfang gehören die Prüfung der einzelnen Arbeitsmittel, die Bewertung festgestellter Mängel und die Erstellung der Prüfberichte.
Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.
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