Erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse zur fachgerechten Prüfung betrieblicher Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70. Qualifizieren Sie geeignete Mitarbeitende für die sichere Durchführung und Dokumentation der Fahrzeugprüfung.
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Fahrzeuge im Betrieb – auch PKW – sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ihre regelmäßige Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, um Mängel frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ und die TRBS 1203 regeln die Anforderungen an die Prüfung durch eine befähigte Person.
Die ITC Graf GmbH bietet eine praxisorientierte Schulung zur befähigten Person für die Prüfung von PKW. Teilnehmende lernen, wie Inspektionen, Sicht- und Funktionsprüfungen rechtssicher durchgeführt und dokumentiert werden. Behandelt werden u. a. Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Lenkung, Sicherheitseinrichtungen sowie organisatorische Pflichten des Unternehmers.
Unsere Schulung vermittelt rechtliche Grundlagen, technische Prüfpraxis und Dokumentationsanforderungen nach DGUV Vorschrift 70 und BetrSichV. Nach erfolgreichem Abschluss sind Sie qualifiziert, PKW im gewerblichen Einsatz sicher zu prüfen und den ordnungsgemäßen Zustand zu bestätigen.
Nächste Termine zum Thema
Zeitraum: 05.10.2026 – 04.11.2026 KW 41 – KW 45
1 Termin im gewählten Zeitraum.
Die Fahrzeugprüfung darf nicht allein aufgrund der Teilnahme an einem Seminar übernommen werden. Als zur Prüfung befähigte Person kommt in Betracht, wer aufgrund seiner Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse für die jeweilige Prüfaufgabe verfügt.
Laut TRBS 1203 darf nur eine befähigte Person prüfen, die über folgende Qualifikationen verfügt:
Die Schulung bei ITC Graf vermittelt die notwendigen regelwerksbezogenen und prüfungsspezifischen Kenntnisse. Der Arbeitgeber muss anschließend prüfen und dokumentieren, ob die betreffende Person sämtliche Voraussetzungen für die vorgesehene Prüfaufgabe erfüllt und mit der Prüfung beauftragt werden kann.
Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeitende aus Fuhrpark, Werkstatt, Instandhaltung und technischem Service, die mit der Prüfung betrieblicher Fahrzeuge betraut werden sollen.
Geeignet ist die Schulung beispielsweise für:
Ob eine Person anschließend als befähigte Person eingesetzt werden kann, hängt von ihrer technischen Qualifikation, ihrer praktischen Erfahrung, ihrer zeitnahen Tätigkeit und der konkreten Prüfaufgabe ab.
Die Grundlage für die regelmäßige Fahrzeugprüfung bilden:
Nach § 57 DGUV Vorschrift 70 müssen alle betrieblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
Der Nachweis darüber ist schriftlich zu dokumentieren und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Damit eine Person diese Prüfung durchführen darf, muss sie nach TRBS 1203 nachweislich über ausreichende Fachkenntnis, Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeit verfügen – genau das vermittelt unsere Schulung.
Einmal im Jahr steht die Fahrzeugprüfung (auch sogenannte UVV Prüfung) Ihrer Pkw statt. Wenn Sie an eine Prüfung vom Auto denken, kommt Ihnen vermutlich zuerst die TÜV-Hauptuntersuchung in den Sinn. Allerdings ist diese Untersuchung etwas vollkommen anderes.
Die Prüfungspflicht nach DGUV Vorschrift 70 § 57 gilt für alle Fahrzeuge, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit eingesetzt werden, zum Beispiel:
Nicht prüfpflichtig sind:
Allerdings ersetzt die Hauptuntersuchung (HU) nicht die betriebliche UVV-Prüfung,
da bei der Fahrzeugprüfung nach DGUV 70 auch Arbeitsschutzaspekte geprüft werden – etwa Ladungssicherung, Zusatzeinbauten, Beleuchtung, Warneinrichtungen oder betriebliche Umbauten.
Die Ausbildung zur befähigten Person für die Fahrzeugprüfung ist unbefristet gültig, wenn die Person regelmäßig im Bereich Fahrzeugprüfung tätig ist und ihre Fachkenntnisse aktuell hält.
Allerdings empfehlen DGUV und TRBS, das Wissen alle zwei bis drei Jahre aufzufrischen – z. B. durch eine Wiederholungsschulung oder interne Unterweisung.
Denn Prüfvorschriften, Normen und technische Standards ändern sich regelmäßig.
Unabhängig davon müssen Arbeitgeber gemäß § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 sicherstellen, dass alle Beschäftigten mit Fahrzeugverantwortung mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.
Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.
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