DGUV V70 Lehrgang: Befähigte Person Fahrzeugprüfung
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UVV-Prüfer-Schulung: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen

Erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse zur fachgerechten Prüfung betrieblicher Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70. Qualifizieren Sie geeignete Mitarbeitende für die sichere Durchführung und Dokumentation der Fahrzeugprüfung.

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UVV-Prüfer-Schulung: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen

Warum müssen betriebliche Fahrzeuge geprüft werden?

Fahrzeuge im Betrieb – auch PKW – sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ihre regelmäßige Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, um Mängel frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ und die TRBS 1203 regeln die Anforderungen an die Prüfung durch eine befähigte Person.

Die ITC Graf GmbH bietet eine praxisorientierte Schulung zur befähigten Person für die Prüfung von PKW. Teilnehmende lernen, wie Inspektionen, Sicht- und Funktionsprüfungen rechtssicher durchgeführt und dokumentiert werden. Behandelt werden u. a. Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Lenkung, Sicherheitseinrichtungen sowie organisatorische Pflichten des Unternehmers.

Unsere Schulung vermittelt rechtliche Grundlagen, technische Prüfpraxis und Dokumentationsanforderungen nach DGUV Vorschrift 70 und BetrSichV. Nach erfolgreichem Abschluss sind Sie qualifiziert, PKW im gewerblichen Einsatz sicher zu prüfen und den ordnungsgemäßen Zustand zu bestätigen.

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Zeitraum: 05.10.2026 – 04.11.2026 KW 41 – KW 45

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Wer darf als befähigte Person UVV-Prüfungen an Fahrzeugen durchführen?

Die Fahrzeugprüfung darf nicht allein aufgrund der Teilnahme an einem Seminar übernommen werden. Als zur Prüfung befähigte Person kommt in Betracht, wer aufgrund seiner Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse für die jeweilige Prüfaufgabe verfügt.
Laut TRBS 1203 darf nur eine befähigte Person prüfen, die über folgende Qualifikationen verfügt:

  • Fachkenntnisse im Bereich Fahrzeugtechnik, z. B. durch eine technische Ausbildung (Kfz-Mechatroniker, Mechaniker, Meister)
  • Berufserfahrung in der Wartung, Instandsetzung oder Prüfung von Fahrzeugen
  • zeitnahe Tätigkeit, um aktuelle Entwicklungen in Technik und Vorschriften zu kennen

Die Schulung bei ITC Graf vermittelt die notwendigen regelwerksbezogenen und prüfungsspezifischen Kenntnisse. Der Arbeitgeber muss anschließend prüfen und dokumentieren, ob die betreffende Person sämtliche Voraussetzungen für die vorgesehene Prüfaufgabe erfüllt und mit der Prüfung beauftragt werden kann.

Für wen eignet sich die UVV-Prüfer-Schulung?

Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeitende aus Fuhrpark, Werkstatt, Instandhaltung und technischem Service, die mit der Prüfung betrieblicher Fahrzeuge betraut werden sollen.

Geeignet ist die Schulung beispielsweise für:

  • Fuhrpark- und Werkstattverantwortliche
  • Fachkräfte aus Wartung und Instandhaltung
  • technisch qualifizierte Mitarbeitende
  • Verantwortliche für Dienst-, Pool- und Nutzfahrzeuge
  • Personen, die Fahrzeugprüfungen vorbereiten, durchführen oder dokumentieren sollen

Ob eine Person anschließend als befähigte Person eingesetzt werden kann, hängt von ihrer technischen Qualifikation, ihrer praktischen Erfahrung, ihrer zeitnahen Tätigkeit und der konkreten Prüfaufgabe ab.

Rechtliche Grundlage für die Fahrzeugprüfung (UVV Prüfung)

Die Grundlage für die regelmäßige Fahrzeugprüfung bilden:

  • DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“, § 57 – Prüfung der Fahrzeuge
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Anforderungen an die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
  • TRBS 1203 – Anforderungen an befähigte Personen

Nach § 57 DGUV Vorschrift 70 müssen alle betrieblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
Der Nachweis darüber ist schriftlich zu dokumentieren und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

Damit eine Person diese Prüfung durchführen darf, muss sie nach TRBS 1203 nachweislich über ausreichende Fachkenntnis, Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeit verfügen – genau das vermittelt unsere Schulung.

Welche Fahrzeuge müssen geprüft werden und welche nicht?

Einmal im Jahr steht die Fahrzeugprüfung (auch sogenannte UVV Prüfung) Ihrer Pkw statt. Wenn Sie an eine Prüfung vom Auto denken, kommt Ihnen vermutlich zuerst die TÜV-Hauptuntersuchung in den Sinn. Allerdings ist diese Untersuchung etwas vollkommen anderes. 

Die Prüfungspflicht nach DGUV Vorschrift 70 § 57 gilt für alle Fahrzeuge, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit eingesetzt werden, zum Beispiel:

  • Dienstfahrzeuge und Poolfahrzeuge (PKW, Kombi, Transporter)
  • Werkstatt-, Wartungs- und Montagefahrzeuge
  • Kleinbusse oder Lieferwagen im betrieblichen Einsatz

Nicht prüfpflichtig sind:

  • Rein private Fahrzeuge, die nicht betrieblich genutzt werden
  • Fahrzeuge, die bereits regelmäßig nach anderen gesetzlichen Prüfungen (z. B. TÜV) kontrolliert werden, sofern die betriebliche Sicherheit zusätzlich gewährleistet ist

Allerdings ersetzt die Hauptuntersuchung (HU) nicht die betriebliche UVV-Prüfung,
da bei der Fahrzeugprüfung nach DGUV 70 auch Arbeitsschutzaspekte geprüft werden – etwa Ladungssicherung, Zusatzeinbauten, Beleuchtung, Warneinrichtungen oder betriebliche Umbauten.

Wie lange ist die Ausbildung bzw. das erworbene Zertifikat gültig?

Die Ausbildung zur befähigten Person für die Fahrzeugprüfung ist unbefristet gültig, wenn die Person regelmäßig im Bereich Fahrzeugprüfung tätig ist und ihre Fachkenntnisse aktuell hält.

Allerdings empfehlen DGUV und TRBS, das Wissen alle zwei bis drei Jahre aufzufrischen – z. B. durch eine Wiederholungsschulung oder interne Unterweisung.
Denn Prüfvorschriften, Normen und technische Standards ändern sich regelmäßig.

Unabhängig davon müssen Arbeitgeber gemäß § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 sicherstellen, dass alle Beschäftigten mit Fahrzeugverantwortung mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

UVV-Schulung und Prüfung nach DGUV 70

Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.

FAQ – Häufige Fragen zur Fahrzeugprüfung PKW

Der Arbeitgeber bzw. Unternehmer ist verpflichtet, die regelmäßige Prüfung zu veranlassen und deren Durchführung zu überwachen. Die befähigte Person führt die Prüfung fachlich durch.
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