Betriebliche Fahrzeuge wie PKW, Transporter oder Kleinlaster müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden – das schreibt die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ verbindlich vor. Die Prüfung darf nur durch eine befähigte Person erfolgen, die über die notwendige Fachkenntnis und Erfahrung verfügt.
Unsere Schulung „Fahrzeugprüfung PKW – befähigte Person nach DGUV 70“ vermittelt das notwendige Wissen, um diese Prüfungen selbstständig, fachgerecht und rechtssicher durchführen zu können. So erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und tragen aktiv zur Sicherheit Ihres Fuhrparks bei.
Die Grundlage für die regelmäßige Fahrzeugprüfung bilden:
Nach § 57 DGUV Vorschrift 70 müssen alle betrieblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
Der Nachweis darüber ist schriftlich zu dokumentieren und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Damit eine Person diese Prüfung durchführen darf, muss sie nach TRBS 1203 nachweislich über ausreichende Fachkenntnis, Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeit verfügen – genau das vermittelt unsere Schulung.
Einmal im Jahr steht die Fahrzeugprüfung (auch sogenannte UVV Prüfung) Ihrer Pkw statt. Wenn Sie an eine Prüfung vom Auto denken, kommt Ihnen vermutlich zuerst die TÜV-Hauptuntersuchung in den Sinn. Allerdings ist diese Untersuchung etwas vollkommen anderes.
Die Prüfungspflicht nach DGUV Vorschrift 70 § 57 gilt für alle Fahrzeuge, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit eingesetzt werden, zum Beispiel:
Nicht prüfpflichtig sind:
Allerdings ersetzt die Hauptuntersuchung (HU) nicht die betriebliche UVV-Prüfung,
da bei der Fahrzeugprüfung nach DGUV 70 auch Arbeitsschutzaspekte geprüft werden – etwa Ladungssicherung, Zusatzeinbauten, Beleuchtung, Warneinrichtungen oder betriebliche Umbauten.
Nicht jede technisch versierte Person darf eine UVV-Fahrzeugprüfung durchführen.
Laut TRBS 1203 darf nur eine befähigte Person prüfen, die über folgende Qualifikationen verfügt:
Zudem muss sie die DGUV Vorschrift 70 und die Betriebssicherheitsverordnung sicher anwenden können. Diese Kenntnisse werden in der Ausbildung zur befähigten Person Fahrzeugprüfung vermittelt und durch ein Zertifikat nachgewiesen.
Die Ausbildung zur befähigten Person für die Fahrzeugprüfung ist unbefristet gültig, wenn die Person regelmäßig im Bereich Fahrzeugprüfung tätig ist und ihre Fachkenntnisse aktuell hält.
Allerdings empfehlen DGUV und TRBS, das Wissen alle zwei bis drei Jahre aufzufrischen – z. B. durch eine Wiederholungsschulung oder interne Unterweisung.
Denn Prüfvorschriften, Normen und technische Standards ändern sich regelmäßig.
Unabhängig davon müssen Arbeitgeber gemäß § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 sicherstellen, dass alle Beschäftigten mit Fahrzeugverantwortung mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.
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Mit der Ausbildung zur befähigten Person für Fahrzeugprüfung nach DGUV Vorschrift 70 bei ITC Graf qualifizieren Sie sich oder Ihre Mitarbeitenden für eine verantwortungsvolle Aufgabe im Arbeitsschutz.
Unsere Schulung kombiniert rechtssichere Theorie mit praxisnaher Anwendung – für mehr Sicherheit und Effizienz im Fuhrpark.
Jetzt Schulung buchen oder Inhouse-Training anfragen – rechtssicher prüfen nach DGUV 70 und BetrSichV.
  Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, um Unterstützung bei unseren Downloads zu erhalten.
  Eine ordnungsgemäß durchgeführte Fahrzeugprüfung schützt nicht nur Mitarbeitende vor Unfällen, sondern bewahrt das Unternehmen auch vor Bußgeldern, Haftungsrisiken und Ausfallzeiten. Bis auf einige Ausnahmen wird die UVV Prüfung bei fast allen Fahrzeugen durchgeführt. Wird die UVV Prüfung Ihrer PKW durchgeführt, stehen Sie rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. Vor allem im beruflichen und intensiven Einsatz der Fahrzeuge kommt es schnell zu Unfällen der Mitarbeitenden. Sie als Arbeitgeber sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Sie Ihren Pflichten in Bezug auf Arbeitssicherheit nachkommen.
Mit der Schulung zur befähigten Person für Fahrzeugprüfung nach DGUV Vorschrift 70 haben Sie die Möglichkeit, die gesetzlich geforderte Sachkunde im eigenen Betrieb aufzubauen. Unsere praxisnahen Seminare vermitteln die rechtlichen Grundlagen, Prüfschritte und Dokumentationsanforderungen, damit Ihre Fahrzeugprüfungen jederzeit DGUV- und BetrSichV-konform erfolgen. Wir bieten sowohl offene Schulungstermine als auch Inhouse-Schulungen direkt in Ihrem Unternehmen an.
        
            
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