Fahrzeugprüfung PKW – befähigte Person nach DGUV Vorschrift 70
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ITC Mitarbeiter prüft Fahrzeug

Fahrzeugprüfung PKW – Ausbildung zur befähigten Person nach DGUV Vorschrift 70

Betriebliche Fahrzeuge wie PKW, Transporter oder Kleinlaster müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden – das schreibt die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ verbindlich vor. Die Prüfung darf nur durch eine befähigte Person erfolgen, die über die notwendige Fachkenntnis und Erfahrung verfügt.

Unsere Schulung „Fahrzeugprüfung PKW – befähigte Person nach DGUV 70“ vermittelt das notwendige Wissen, um diese Prüfungen selbstständig, fachgerecht und rechtssicher durchführen zu können. So erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und tragen aktiv zur Sicherheit Ihres Fuhrparks bei.

Rechtliche Grundlage für die Fahrzeugprüfung PKW (UVV Prüfung)

Die Grundlage für die regelmäßige Fahrzeugprüfung bilden:

Nach § 57 DGUV Vorschrift 70 müssen alle betrieblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
Der Nachweis darüber ist schriftlich zu dokumentieren und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

Damit eine Person diese Prüfung durchführen darf, muss sie nach TRBS 1203 nachweislich über ausreichende Fachkenntnis, Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeit verfügen – genau das vermittelt unsere Schulung.

Welche Fahrzeuge müssen geprüft werden – und welche nicht?

Einmal im Jahr steht die Fahrzeugprüfung (auch sogenannte UVV Prüfung) Ihrer Pkw statt. Wenn Sie an eine Prüfung vom Auto denken, kommt Ihnen vermutlich zuerst die TÜV-Hauptuntersuchung in den Sinn. Allerdings ist diese Untersuchung etwas vollkommen anderes. 

Die Prüfungspflicht nach DGUV Vorschrift 70 § 57 gilt für alle Fahrzeuge, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit eingesetzt werden, zum Beispiel:

Nicht prüfpflichtig sind:

Allerdings ersetzt die Hauptuntersuchung (HU) nicht die betriebliche UVV-Prüfung,
da bei der Fahrzeugprüfung nach DGUV 70 auch Arbeitsschutzaspekte geprüft werden – etwa Ladungssicherung, Zusatzeinbauten, Beleuchtung, Warneinrichtungen oder betriebliche Umbauten.

Wer darf als befähigte Person Fahrzeuge im Betrieb prüfen?

Nicht jede technisch versierte Person darf eine UVV-Fahrzeugprüfung durchführen.
Laut TRBS 1203 darf nur eine befähigte Person prüfen, die über folgende Qualifikationen verfügt:

Zudem muss sie die DGUV Vorschrift 70 und die Betriebssicherheitsverordnung sicher anwenden können. Diese Kenntnisse werden in der Ausbildung zur befähigten Person Fahrzeugprüfung vermittelt und durch ein Zertifikat nachgewiesen.

Wie lange ist die Ausbildung bzw. das erworbene Zertifikat gültig?

Die Ausbildung zur befähigten Person für die Fahrzeugprüfung ist unbefristet gültig, wenn die Person regelmäßig im Bereich Fahrzeugprüfung tätig ist und ihre Fachkenntnisse aktuell hält.

Allerdings empfehlen DGUV und TRBS, das Wissen alle zwei bis drei Jahre aufzufrischen – z. B. durch eine Wiederholungsschulung oder interne Unterweisung.
Denn Prüfvorschriften, Normen und technische Standards ändern sich regelmäßig.

Unabhängig davon müssen Arbeitgeber gemäß § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 sicherstellen, dass alle Beschäftigten mit Fahrzeugverantwortung mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

UVV-Schulung und Prüfung nach DGUV 70

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Fahrzeugprüfung PKW – Schulung bei ITC Graf

Mit der Ausbildung zur befähigten Person für Fahrzeugprüfung nach DGUV Vorschrift 70 bei ITC Graf qualifizieren Sie sich oder Ihre Mitarbeitenden für eine verantwortungsvolle Aufgabe im Arbeitsschutz.
Unsere Schulung kombiniert rechtssichere Theorie mit praxisnaher Anwendung – für mehr Sicherheit und Effizienz im Fuhrpark.

Jetzt Schulung buchen oder Inhouse-Training anfragen – rechtssicher prüfen nach DGUV 70 und BetrSichV.

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Fahrzeugprüfung rechtssicher durchführen – wichtige Informationen für Arbeitgeber

Eine ordnungsgemäß durchgeführte Fahrzeugprüfung schützt nicht nur Mitarbeitende vor Unfällen, sondern bewahrt das Unternehmen auch vor Bußgeldern, Haftungsrisiken und Ausfallzeiten. Bis auf einige Ausnahmen wird die UVV Prüfung bei fast allen Fahrzeugen durchgeführt. Wird die UVV Prüfung Ihrer PKW durchgeführt, stehen Sie rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. Vor allem im beruflichen und intensiven Einsatz der Fahrzeuge kommt es schnell zu Unfällen der Mitarbeitenden. Sie als Arbeitgeber sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Sie Ihren Pflichten in Bezug auf Arbeitssicherheit nachkommen.

Mit der Schulung zur befähigten Person für Fahrzeugprüfung nach DGUV Vorschrift 70 haben Sie die Möglichkeit, die gesetzlich geforderte Sachkunde im eigenen Betrieb aufzubauen. Unsere praxisnahen Seminare vermitteln die rechtlichen Grundlagen, Prüfschritte und Dokumentationsanforderungen, damit Ihre Fahrzeugprüfungen jederzeit DGUV- und BetrSichV-konform erfolgen. Wir bieten sowohl offene Schulungstermine als auch Inhouse-Schulungen direkt in Ihrem Unternehmen an.

FAQ – Häufige Fragen zur Fahrzeugprüfung PKW

Was bedeutet UVV?
UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschrift.
Was wird bei der UVV genau geprüft?
Sicht- und Funktionsprüfung sicherheitsrelevanter Bauteile, z. B. Beleuchtung, Bremsanlage, Reifen, Warneinrichtungen, Ladungssicherung, Notausrüstung und betriebliche Umbauten.
Wer trägt die Verantwortung für die Fahrzeugprüfung?
Der Arbeitgeber bzw. Unternehmer ist verpflichtet, die regelmäßige Prüfung zu veranlassen und deren Durchführung zu überwachen. Die befähigte Person führt die Prüfung fachlich durch.
Ersetzt die Fahrzeugprüfung nach DGUV 70 den TÜV?
Nein. Die UVV-Prüfung nach DGUV 70 ergänzt die Hauptuntersuchung (HU). Sie konzentriert sich auf Arbeitsschutz und Betriebssicherheit, nicht auf straßenverkehrsrechtliche Anforderungen.
Was passiert ohne UVV?
Bei Verstößen gegen die Fahrzeugprüfung nach UVV kann die Berufsgenossenschaft die Versicherungsleistung verweigern und den Arbeitgeber in Regress nehmen.
Wer darf die UVV durchführen?
Die UVV Prüfung darf nur durch befähigte oder sachkundige Personen durchgeführt werden. Diese Personen müssen ihre Eignung durch eine einschlägige Berufsausbildung oder eine Zusatzqualifikation nach vorgegebenen Standards nachweisen und über ausreichende praktische Erfahrungen verfügen.
Wie ist die Fahrzeugprüfung zu dokumentieren?
Jede Prüfung muss schriftlich dokumentiert werden mit Angaben wie Fahrzeugdaten, Prüfdatum, Prüfer, Prüfergebnis und festgestellten Mängeln. Die Nachweise müssen im Betrieb aufbewahrt und bei Bedarf vorgelegt werden.
Wo klebt die UVV Plakette?
Es ist ratsam, das Dokument im Fahrzeug mitzuführen. Der UVV Aufkleber ist darüber hinaus an der B-Säule des Fahrzeugs zu befestigen.
Für welche Fahrzeuge gilt DGUV Vorschrift 70?
Alle betrieblich genutzten Fahrzeuge, also Dienstwagen, Poolfahrzeuge, Transporter oder Werkstattwagen – unabhängig von der Fahrzeugart oder dem Hersteller.
Wer darf die Fahrzeugprüfung nach DGUV 70 durchführen?
Nur eine befähigte Person mit entsprechender technischer Ausbildung, Berufserfahrung und aktueller Fachkenntnis darf betriebliche Fahrzeuge prüfen (§ 2 Abs. 7 BetrSichV, TRBS 1203).
Wann müssen betriebliche Fahrzeuge geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich oder bei besonderen Anlässen (z. B. nach Unfällen, Reparaturen oder längerer Stilllegung).
Wie oft muss eine DGUV Prüfung gemacht werden?
Eine Prüfung dieser Geräte sollte alle 24 Monate stattfinden, wenn die Fehlerquote von 2,0 bei der vorherigen Prüfung nicht überschritten wurde. Sonst müssen jährliche Kontrollen durchgeführt werden.
Sind privat genutzte Fahrzeuge ebenfalls prüfpflichtig?
Nein. Nur Fahrzeuge, die im Rahmen betrieblicher Tätigkeiten eingesetzt werden, unterliegen der DGUV Vorschrift 70.
Wie lange gilt die Ausbildung zur befähigten Person für Fahrzeugprüfung?
Sie ist unbefristet gültig, sofern die Person regelmäßig prüft und ihr Wissen aktuell hält. Eine jährliche Auffrischung wird empfohlen.
Kann die Ausbildung zur befähigten Person online erfolgen?
Teilweise ja – theoretische Grundlagen können online vermittelt werden. Die praktischen Prüfinhalte müssen jedoch in Präsenz stattfinden, um die Anforderungen der TRBS 1203 zu erfüllen.
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