Fahrzeugprüfung PKW – befähigte Person nach DGUV Vorschrift 70

Fahrzeugprüfung PKW – Schulung & Prüfung nach DGUV Vorschrift 70

Mit der ITC Graf Schulung werden Sie zur befähigten Person für die Prüfung von Fahrzeugen (PKW) – nach DGUV Vorschrift 70, BetrSichV und TRBS rechtssicher qualifiziert.

4,8 von 5 Sternen 250+ Bewertungen

Fahrzeugprüfung PKW – Schulung & Prüfung nach DGUV Vorschrift 70

Befähigte Person für Fahrzeugprüfungen nach DGUV 70 & BetrSichV

Fahrzeuge im Betrieb – auch PKW – sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ihre regelmäßige Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, um Mängel frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ und die TRBS 1203 regeln die Anforderungen an die Prüfung durch eine befähigte Person.

Die ITC Graf GmbH bietet eine praxisorientierte Schulung zur befähigten Person für die Prüfung von PKW. Teilnehmende lernen, wie Inspektionen, Sicht- und Funktionsprüfungen rechtssicher durchgeführt und dokumentiert werden. Behandelt werden u. a. Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Lenkung, Sicherheitseinrichtungen sowie organisatorische Pflichten des Unternehmers.

Unsere Schulung vermittelt rechtliche Grundlagen, technische Prüfpraxis und Dokumentationsanforderungen nach DGUV Vorschrift 70 und BetrSichV. Nach erfolgreichem Abschluss sind Sie qualifiziert, PKW im gewerblichen Einsatz sicher zu prüfen und den ordnungsgemäßen Zustand zu bestätigen.
ITC Graf steht für zertifizierte Weiterbildung, praxisnahe Lehrgänge und nachhaltige Arbeitssicherheit im Fuhrpark.

Nächste Termine zum Thema

Passende Schulungstermine

Zeitraum: 06.12.2025 – 03.08.2026 KW 49 – KW 32

5 Termine im gewählten Zeitraum.

Gute Verfügbarkeit
Beliebter Termin
Wenige Plätze frei

Fahrzeugprüfung PKW – Ausbildung zur befähigten Person nach DGUV Vorschrift 70

Betriebliche Fahrzeuge wie PKW, Transporter oder Kleinlaster müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden – das schreibt die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ verbindlich vor. Die Prüfung darf nur durch eine befähigte Person erfolgen, die über die notwendige Fachkenntnis und Erfahrung verfügt.

Unsere Schulung „Fahrzeugprüfung PKW – befähigte Person nach DGUV 70“ vermittelt das notwendige Wissen, um diese Prüfungen selbstständig, fachgerecht und rechtssicher durchführen zu können. So erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und tragen aktiv zur Sicherheit Ihres Fuhrparks bei.

Rechtliche Grundlage für die Fahrzeugprüfung PKW (UVV Prüfung)

Die Grundlage für die regelmäßige Fahrzeugprüfung bilden:

  • DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“, § 57 – Prüfung der Fahrzeuge
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Anforderungen an die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
  • TRBS 1203 – Anforderungen an befähigte Personen

Nach § 57 DGUV Vorschrift 70 müssen alle betrieblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
Der Nachweis darüber ist schriftlich zu dokumentieren und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

Damit eine Person diese Prüfung durchführen darf, muss sie nach TRBS 1203 nachweislich über ausreichende Fachkenntnis, Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeit verfügen – genau das vermittelt unsere Schulung.

Welche Fahrzeuge müssen geprüft werden – und welche nicht?

Einmal im Jahr steht die Fahrzeugprüfung (auch sogenannte UVV Prüfung) Ihrer Pkw statt. Wenn Sie an eine Prüfung vom Auto denken, kommt Ihnen vermutlich zuerst die TÜV-Hauptuntersuchung in den Sinn. Allerdings ist diese Untersuchung etwas vollkommen anderes. 

Die Prüfungspflicht nach DGUV Vorschrift 70 § 57 gilt für alle Fahrzeuge, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit eingesetzt werden, zum Beispiel:

  • Dienstfahrzeuge und Poolfahrzeuge (PKW, Kombi, Transporter)
  • Werkstatt-, Wartungs- und Montagefahrzeuge
  • Kleinbusse oder Lieferwagen im betrieblichen Einsatz

Nicht prüfpflichtig sind:

  • rein private Fahrzeuge, die nicht betrieblich genutzt werden
  • Fahrzeuge, die bereits regelmäßig nach anderen gesetzlichen Prüfungen (z. B. TÜV) kontrolliert werden, sofern die betriebliche Sicherheit zusätzlich gewährleistet ist

Allerdings ersetzt die Hauptuntersuchung (HU) nicht die betriebliche UVV-Prüfung,
da bei der Fahrzeugprüfung nach DGUV 70 auch Arbeitsschutzaspekte geprüft werden – etwa Ladungssicherung, Zusatzeinbauten, Beleuchtung, Warneinrichtungen oder betriebliche Umbauten.

Wer darf als befähigte Person Fahrzeuge im Betrieb prüfen?

Nicht jede technisch versierte Person darf eine UVV-Fahrzeugprüfung durchführen.
Laut TRBS 1203 darf nur eine befähigte Person prüfen, die über folgende Qualifikationen verfügt:

  • Fachkenntnisse im Bereich Fahrzeugtechnik, z. B. durch eine technische Ausbildung (Kfz-Mechatroniker, Mechaniker, Meister)
  • Berufserfahrung in der Wartung, Instandsetzung oder Prüfung von Fahrzeugen
  • zeitnahe Tätigkeit, um aktuelle Entwicklungen in Technik und Vorschriften zu kennen

Zudem muss sie die DGUV Vorschrift 70 und die Betriebssicherheitsverordnung sicher anwenden können. Diese Kenntnisse werden in der Ausbildung zur befähigten Person Fahrzeugprüfung vermittelt und durch ein Zertifikat nachgewiesen.

Wie lange ist die Ausbildung bzw. das erworbene Zertifikat gültig?

Die Ausbildung zur befähigten Person für die Fahrzeugprüfung ist unbefristet gültig, wenn die Person regelmäßig im Bereich Fahrzeugprüfung tätig ist und ihre Fachkenntnisse aktuell hält.

Allerdings empfehlen DGUV und TRBS, das Wissen alle zwei bis drei Jahre aufzufrischen – z. B. durch eine Wiederholungsschulung oder interne Unterweisung.
Denn Prüfvorschriften, Normen und technische Standards ändern sich regelmäßig.

Unabhängig davon müssen Arbeitgeber gemäß § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 sicherstellen, dass alle Beschäftigten mit Fahrzeugverantwortung mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

UVV-Schulung und Prüfung nach DGUV 70

Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.

FAQ – Häufige Fragen zur Fahrzeugprüfung PKW

UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschrift.
ITC Graf Downloads Team

Sie haben Fragen?

Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, um Unterstützung bei unseren Downloads zu erhalten.

Einblick in die Schulung

Fahrzeugprüfung PKW – Schulung bei ITC Graf

Mit der Ausbildung zur befähigten Person für Fahrzeugprüfung nach DGUV Vorschrift 70 bei ITC Graf qualifizieren Sie sich oder Ihre Mitarbeitenden für eine verantwortungsvolle Aufgabe im Arbeitsschutz.
Unsere Schulung kombiniert rechtssichere Theorie mit praxisnaher Anwendung – für mehr Sicherheit und Effizienz im Fuhrpark.

Jetzt Schulung buchen oder Inhouse-Training anfragen – rechtssicher prüfen nach DGUV 70 und BetrSichV.

Das Video zeigt einen Auszug aus unserer Schulung. Inhalte können je nach Termin variieren.

Kontakt ITC

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie individuelle Beratung?

ITC Newsletter

Erstklassige Informationen rund um Arbeitsschutz, Brandschutz und co. - bequem per E-Mail und garantiert kein Spam.