Hubarbeitsbühnen Schulung & Führerschein – ITC Graf | DGUV 308-008

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Hubarbeitsbühnen Schulung

Hubarbeitsbühnenschein machen: Schulung und Bedienerausweis

Das Arbeiten in großen Höhen erfordert höchste Aufmerksamkeit und Fachkenntnis.
Wer Hubarbeitsbühnen bedient, trägt Verantwortung für sich und andere. Damit die Arbeit mit Personen- oder Teleskopbühnen sicher und rechtskonform erfolgt, ist eine Hubarbeitsbühnen-Schulung nach DGUV Grundsatz 308-008 vorgeschrieben.

 

In der Schulung lernen Teilnehmende, Hubarbeitsbühnen sicher zu bedienen, Risiken zu vermeiden und gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Mit erfolgreichem Abschluss erhalten sie den Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen (oft auch Hubarbeitsbühnenführerschein genannt) – den offiziellen Nachweis ihrer Qualifikation.

Hubarbeitsbühnen: Ist eine Schulung wirklich nötig?

Die Schulung richtet sich nach den Vorgaben der:

Nach diesen Regelwerken dürfen Hubarbeitsbühnen nur von ausgebildeten und beauftragten Personen bedient werden. Eine jährliche Sicherheitsunterweisung ist zusätzlich vorgeschrieben, um das Wissen aktuell zu halten.

Wer darf Hubarbeitsbühnen Schulung machen – Voraussetzungen?

An einer Schulung oder Ausbildung für Hubarbeitsbühnen dürfen bereits Jugendliche (nach dem JArbSchG) ab 15 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen. Die selbstständige Führung von Gabelstaplern ist jedoch erst ab 18 Jahren erlaubt. Auszubildende ab 16 Jahren dürfen im Rahmen der Ausbildung nur unter fachkundiger Aufsicht fahren.  

Grundsätzlich braucht man für den Staplerführerschein: 

Wie lange ist der Hubarbeitsbühnenschein gültig? – Pflicht zur jährlichen Unterweisung

Ein einmal erworbener Hubarbeitsbühnenschein ist grundsätzlich unbefristet gültig. Wer die Grundausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, behält diesen Nachweis dauerhaft. 

Auch wenn der Schein kein Verfallsdatum hat, schreibt die DGUV Vorschrift 68 eine regelmäßige Unterweisung für Bediener der Hubarbeitsbühnen vor – mindestens einmal pro Jahr. Diese Auffrischung dient dazu, Wissen zu wiederholen, neue Vorschriften zu berücksichtigen und die Arbeitssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. 

Um hier flexibel zu bleiben, bieten manche Ausbilder diese jährlichen Unterweisungen auch als Online-Schulung an – eine praktische Möglichkeit, die Vorgaben schnell und effizient zu erfüllen. 

Hubarbeitsbühnen Schulungen bei ITC Graf

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Hubarbeitsbühnen kompetent und rechtssicher bedienen

Das Arbeiten in der Höhe birgt besondere Risiken – schon kleine Bedienfehler können schwerwiegende Personen- und Sachschäden verursachen. Damit es gar nicht erst so weit kommt, schreiben die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Berufsgenossenschaften eine qualifizierte Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008 vor.


Durch eine fundierte Ausbildung erwerben Teilnehmende alle wichtigen Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen sicher, effizient und rechtskonform einzusetzen – von der Gefährdungsbeurteilung über die sichere Abstützung bis zum Verhalten in Notfällen. Nach erfolgreicher Schulung erhalten sie den Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen – oft auch Hubarbeitsbühnenschein genannt – als offiziellen Nachweis der Befähigung.

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Hubsteiger Ausbildung bei ITC Graf

Mitarbeiter zu Hubarbeitsbühnen-Bedienern ausbilden – wichtige Infos für Arbeitgeber

Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen gehört in vielen Betrieben zum Alltag – und birgt gleichzeitig ein hohes Unfallrisiko.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG), der DGUV Vorschrift 1 und dem DGUV Grundsatz 308-008 sind Arbeitgeber verpflichtet, nur ausgebildete und beauftragte Personen mit dem Bedienen von Hubarbeitsbühnen zu betrauen.

Arbeitgeber müssen daher sicherstellen, dass:

  • Mitarbeitende eine anerkannte Schulung für Hubarbeitsbühnen absolviert haben,

  • eine schriftliche Beauftragung im Betrieb vorliegt,

  • und regelmäßig Sicherheitsunterweisungen durchgeführt und dokumentiert werden.

Mit einer gezielten Ausbildung schützen Sie nicht nur Ihre Beschäftigten, sondern erfüllen auch Ihre rechtliche Verantwortung und vermeiden mögliche Bußgelder oder Haftungsrisiken im Schadensfall.

Schützen Sie Ihre Mitarbeitenden und erfüllen Sie Ihre Arbeitgeberpflicht – mit einer anerkannten Hubarbeitsbühnen-Schulung bei uns

FAQ – Häufige Fragen zum Hubarbeitsbühnenschein

Brauche ich einen Führerschein für die Hubarbeitsbühne?
Ein Führerschein im Straßenverkehr ist nur erforderlich, wenn die Bühne auf öffentlichen Straßen bewegt wird. Für das reine Bedienen ist ein Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen nach DGUV 308-008 notwendig.
Hubarbeitsbühnen / Hebebühnen – welche Arten gibt es?
Es gibt verschiedene Typen wie Scherenbühnen, Gelenkteleskopbühnen, Teleskopbühnen, Anhängerbühnen und Lkw-Arbeitsbühnen. Jede Bauart erfordert angepasste Schulungsinhalte und Sicherheitsmaßnahmen.
Wer braucht einen Hubarbeitsbühnenschein?
Alle Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen oder steuern, benötigen eine anerkannte Schulung nach DGUV Grundsatz 308-008 und eine schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber.
Welche Voraussetzungen benötige ich für den Hubarbeitsbühnenschein?
Teilnehmende sollten in der Regel mindestens 18 Jahre alt und körperlich geeignet sein. Jugendliche dürfen an der Schulung teilnehmen, dürfen jedoch Hubarbeitsbühnen nicht selbstständig bedienen. In jedem Fall ist eine Zulassung bzw. Beauftragung durch den Arbeitgeber erforderlich.
Wie lange ist ein Hebebühnenschein gültig?
Der Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen ist zeitlich unbegrenzt gültig, sofern jährlich eine Sicherheitsunterweisung erfolgt und die Person regelmäßig tätig ist.
Wieso ist die jährliche Unterweisung notwendig?
Nach DGUV Vorschrift 1 müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden, um Wissen aufzufrischen, neue Gefahren zu besprechen und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Wie lange dauert der Erwerb eines Hubarbeitsbühnenscheins?
Die Schulung dauert bei uns einen Tag und umfasst theoretische und praktische Inhalte. Nach bestandener Prüfung erhalten Teilnehmende den Bedienerausweis.
Ist ein Hebebühnen-Führerschein Pflicht?
Ja. Wer eine Hubarbeitsbühne bedienen möchte, muss eine Schulung mit Prüfung absolvieren – vorgeschrieben nach DGUV Grundsatz 308-008.
Wer darf eine Hubarbeitsbühne fahren?
Nur Personen, die ausgebildet, beauftragt und unterwiesen sind, dürfen Hubarbeitsbühnen führen. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für Auswahl und Qualifikation der Bedienenden.
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