Befähigte Person zur Prüfung von Schultafeln werden
Mehr als 30.000 Teilnehmer jährlich
Experten für Arbeitsschutz
ø 4,8 / 5 Sternen mit bester Kundenzufriedenheit

Befähigte Person Schultafeln – Prüfung nach DGUV Information 202-021 & DIN EN 14434

Mit der ITC Graf Schulung werden Sie zur befähigten Person für die Prüfung von Schultafeln – rechtssicher, praxisnah und nach DGUV- sowie DIN-Vorgaben.

4,6 von 5 Sternen 61 Bewertungen

Befähigte Person Schultafeln – Prüfung nach DGUV Information 202-021 & DIN EN 14434

Sichere Prüfung von Schultafeln nach DGUV Information 202-021

Schultafeln und deren Aufhängungen unterliegen besonderen Sicherheitsanforderungen, da sie täglich im Gebrauch sind und ein erhebliches Unfallrisiko darstellen können. Die regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person ist daher verpflichtend – gemäß DGUV Information 202-021, TRBS 1203, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DIN EN 14434.

In der ITC Graf Schulung zur befähigten Person für Schultafeln erlernen Teilnehmende, wie Tafeln, Aufhängungen, Gegengewichte und Mechaniken fachgerecht geprüft, bewertet und dokumentiert werden. Neben theoretischen Grundlagen vermittelt der Lehrgang praxisnahe Prüfschritte, typische Schadensbilder und rechtssichere Dokumentationsverfahren.

Mit dieser Qualifikation erfüllen Sie die gesetzlichen Prüfpflichten, erhöhen die Sicherheit in Bildungseinrichtungen und beugen Unfällen wirksam vor.
ITC Graf steht für anerkannte Weiterbildung, praxisnahe Schulungskonzepte und höchste Sicherheit im Schulbetrieb.

Nächste Termine zum Thema

Passende Schulungstermine

Zeitraum: 05.10.2026 – 04.11.2026 KW 41 – KW 45

1 Termin im gewählten Zeitraum.

Gute Verfügbarkeit
Beliebter Termin
Wenige Plätze frei

Was zählt zu Schultafeln und was muss geprüft werden?

Zur Kategorie der Schultafeln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) gehören alle beweglichen oder höhenverstellbaren Tafelanlagen, die regelmäßig im Schulbetrieb oder in Bildungseinrichtungen genutzt werden.

Dazu zählen:

  • Kreidetafeln und Wandtafeln mit Schwenk- oder Klappmechanismus
  • Höhenverstellbare Schiebetafeln mit Gegengewichten oder Seilzügen
  • Whiteboards und Smartboards mit elektrischer oder mechanischer Höhenverstellung
  • Tafelanlagen mit Projektionseinheiten oder motorischem Antrieb

Bei der Prüfung müssen insbesondere folgende Punkte überprüft werden:

  • Funktion und Leichtgängigkeit der Höhenverstellung
  • Sicherung gegen unkontrolliertes Herabfallen
  • Zustand von Seilzügen, Gegengewichten und Umlenkrollen
  • Befestigung an Wand, Boden oder Gestell
  • Beschädigungen oder Korrosion
  • Vollständigkeit und Lesbarkeit der Warnhinweise

Bei interaktiven Tafelsystemen umfasst die mechanische Schultafelprüfung beispielsweise die Befestigung, Tragekonstruktion, Lagerungen und vorhandene Tafelflügel. Elektrische Komponenten müssen davon getrennt betrachtet und gegebenenfalls zusätzlich durch eine dafür qualifizierte Elektrofachkraft geprüft werden.

Diese Kontrollen gewährleisten, dass die Tafel mechanisch stabil, sicher bedienbar und gefahrlos nutzbar bleibt – für Lehrkräfte ebenso wie für Schülerinnen und Schüler.

Warum müssen Schultafeln regelmäßig geprüft werden?

Schultafeln, Whiteboards und interaktive Tafelsysteme sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV). Sie unterliegen deshalb einer regelmäßigen Prüfungspflicht, um die Sicherheit für Lehrkräfte und Schüler zu gewährleisten.

Die Prüfungen stützen sich auf folgende Regelwerke:

  • Betriebssicherheitsverordnung (§ 14, § 10)
  • DGUV Information 202-021 „Sichere Schule“
  • DGUV Regel 100-500
  • TRBS 1203 – Befähigte Personen
  • ggf. DIN EN 14434 – Wandtafelanlagen für Bildungseinrichtungen

Gemäß der DGUV Information 202-021 „Sichere Schule“ müssen alle höhenverstellbaren oder beweglichen Tafeln regelmäßig auf mechanische und funktionale Sicherheit überprüft werden – insbesondere auf Tragfähigkeit, Befestigung und Leichtgängigkeit der Mechanik.

Welche Prüfarten gibt es?

Die DGUV Information 202-021 unterscheidet mehrere aufeinander aufbauende Kontrollen.

Nutzungs-Check

Lehrkräfte sollten bei jeder Nutzung auf auffällige Veränderungen achten. Dazu gehören beispielsweise eine Schrägstellung, ungewöhnliche Geräusche, schwergängige Bewegungen oder erkennbare Schäden. Schwerwiegende Mängel müssen unverzüglich gemeldet und geeignete Sicherungsmaßnahmen veranlasst werden.

Sicht- und Funktionsprüfung

Die Sicht- und Funktionsprüfung dient dem Erkennen offensichtlicher Mängel. Kontrolliert werden unter anderem fehlende oder beschädigte Teile, gelockerte Verbindungen, Quetsch- und Scherstellen, Verformungen, Abrieb sowie Funktionsstörungen.

Diese Prüfung kann beispielsweise von entsprechend unterwiesenen und handwerklich geeigneten Beschäftigten durchgeführt werden. Sie ersetzt jedoch nicht die weitergehende Hauptuntersuchung.

Hauptuntersuchung

Bei der Hauptuntersuchung werden die sicherheitsrelevanten Bauteile detailliert beurteilt. Dazu können auch Seile, Ketten, Lager, Gegengewichte, Wandbefestigungen und verdeckte Komponenten gehören, für deren Kontrolle gegebenenfalls Revisionsöffnungen zugänglich gemacht werden müssen.

Für diese Untersuchung ist eine befähigte Person mit den erforderlichen fachlichen Kenntnissen notwendig.

Was sind die Inhalte der Schulung zur befähigten Person für Schultafeln?

In der Schulung bei ITC Graf lernen Teilnehmende praxisorientiert, wie Prüfungen von Schultafeln rechtssicher und effizient durchgeführt werden.

Typische Schulungsinhalte:

  • Rechtliche Grundlagen (BetrSichV, DGUV 202-021, TRBS 1203)
  • Aufbau und Funktion verschiedener Tafelsysteme
  • Ermittlung typischer Mängel (z. B. Seilzüge, Gegengewichte, Halterungen)
  • Dokumentation und Erstellung von Prüfberichten
  • Haftung und Verantwortung der befähigten Person

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat als befähigte Person zur Prüfung von Schultafeln und können die regelmäßigen Prüfungen eigenständig durchführen.

Die Schulung dauert bei ITC Graf einen Tag und vermittelt die theoretischen und praktischen Grundlagen zur sicheren Prüfung von Tafelanlagen im Schulbetrieb.

Wie lange ist die Qualifikation gültig?

Die Qualifikation ist unbefristet gültig, es wird jedoch eine Auffrischung nach etwa drei Jahren empfohlen, um neue Vorschriften und technische Entwicklungen zu berücksichtigen.

Wer kann an der Schulung teilnehmen – Voraussetzungen?

Die Schulung richtet sich an Personen, die in Schulen, Bildungseinrichtungen oder Verwaltungen für Wartung, Instandhaltung oder Sicherheit zuständig sind,
z. B.:

  • Hausmeister:innen und Techniker:innen
  • Sicherheitsbeauftragte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Mitarbeitende des Bau- und Facility-Managements
  • Verantwortliche von Kommunen und Trägern öffentlicher Einrichtungen

Besondere technische Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich, von Vorteil sind jedoch handwerkliche oder elektrotechnische Grundkenntnisse sowie ein Verständnis für die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Vorschriften.

Wie oft müssen Schultafeln geprüft werden?

Die Prüffristen sind vom verantwortlichen Betreiber beziehungsweise Schulträger anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Entscheidend sind unter anderem die Bauart, die Beanspruchung, die Nutzungsbedingungen und die bisherigen Prüfergebnisse.

Als Orientierungswerte nennt die DGUV Information 202-021:

  • einen Nutzungs-Check bei jeder Verwendung,
  • Sicht- und Funktionsprüfungen nach Bedarf, beispielsweise vierteljährlich,
  • eine Hauptuntersuchung nach Bedarf, in der Praxis häufig jährlich.

Eine Prüfung ist außerdem erforderlich:

  • nach jeder Montage oder Instandsetzung,
  • nach technischen Veränderungen (z. B. Austausch von Seilzügen oder Gegengewichten),
  • bei Auffälligkeiten wie Schwergängigkeit, ungewohnten Geräuschen oder Beschädigungen.

Diese Zeiträume sind keine pauschalen Fristen für jedes Tafelsystem. Bei hoher Beanspruchung, häufigen Beschädigungen oder Vandalismus können kürzere Intervalle erforderlich sein. Bei wartungsarmen Tafeln und geringer Nutzung können sich auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung andere Fristen ergeben.

Die Prüfergebnisse müssen schriftlich dokumentiert und im Betrieb archiviert werden. So kann bei einer Kontrolle durch die Unfallkasse oder Schulaufsicht jederzeit ein Nachweis über den sicheren Zustand erbracht werden.

Wer darf Schultafeln prüfen?

Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Prüfung.

Einfache Nutzungs-Checks werden im laufenden Schulbetrieb von den Lehrkräften durchgeführt. Für Sicht- und Funktionsprüfungen kommen beispielsweise technisch geeignete und entsprechend unterwiesene Hausmeisterinnen und Hausmeister infrage.

Die Hauptuntersuchung muss durch eine befähigte Person erfolgen. Deren Fachkenntnisse müssen sich aus einer geeigneten Berufsausbildung, entsprechender Berufserfahrung und einer zeitnahen Tätigkeit im Umfeld der Prüfung ergeben. Zusätzlich muss die Person den Stand der Technik sowie die zu prüfenden Tafelsysteme und deren typische Gefährdungen kennen.

Eine Schulung vermittelt die erforderlichen prüfungsspezifischen Kenntnisse, ersetzt aber nicht automatisch die weiteren persönlichen Voraussetzungen. Die Beauftragung und Auswahl einer geeigneten Prüfperson bleibt Aufgabe des Arbeitgebers beziehungsweise des verantwortlichen Betreibers.

Schultafeln intern prüfen oder extern prüfen lassen?

Ob eine interne oder externe Prüfung sinnvoll ist, hängt von der vorhandenen Fachkompetenz, der Zahl und Bauart der Tafelsysteme sowie den betrieblichen Möglichkeiten ab.

Mit einer entsprechend qualifizierten und beauftragten Person können Schulträger die Prüfungen intern organisieren. Fehlen geeignete Beschäftigte oder die notwendigen Prüfmittel, kann die Hauptuntersuchung an einen spezialisierten Dienstleister vergeben werden.

Unsere Schwesterfirma MPS bietet die Prüfung von Schultafeln nach DGUV Information 202-021 als externe Dienstleistung an.

Befähigte Person – Schultafel Prüfung

Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.

FAQ – Häufige Fragen zur Schultafelprüfung

Eine befähigte Person zur Prüfung von Schultafeln ist eine speziell ausgebildete Fachkraft, die die Verantwortung für die regelmäßige Inspektion und Wartung von Schultafeln in Bildungseinrichtungen trägt, um deren Sicherheit und Qualität sicherzustellen.
Kontakt ITC

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie individuelle Beratung?

ITC Newsletter

Erstklassige Informationen rund um Arbeitsschutz, Brandschutz und co. - bequem per E-Mail und garantiert kein Spam.