Brandschutzhelfer Räumungshelfer Schulung absolvieren
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Brandschutzhelfer Schulung – Ausbildung nach DGUV Information 205-023

Mit der ITC Graf Schulung werden Sie zum qualifizierten Brandschutzhelfer – praxisnah, gesetzeskonform und nach DGUV sowie ASR A2.2 ausgebildet.

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Brandschutzhelfer Schulung – Ausbildung nach DGUV Information 205-023

Brandschutzhelfer werden nach Arbeitsstättenverordnung & ASR A2.2

Brandschutzhelfer unterstützen den Arbeitgeber bei den Maßnahmen gegen Brände. Sie kennen die betrieblichen Alarmierungswege, können Feuerlöscheinrichtungen sicher bedienen und wissen, wo die Grenzen eines eigenen Löschversuchs liegen.

Arbeitgeber müssen eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen. Wie viele Brandschutzhelfer erforderlich sind, wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Bei normaler Brandgefährdung und üblicher Beschäftigtenstruktur sind fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend.

Die ITC Graf GmbH bietet praxisorientierte Brandschutzhelfer Schulungen, die theoretische Grundlagen und praktische Löschübungen kombinieren. Teilnehmende lernen, Brände frühzeitig zu erkennen, Brandmeldeeinrichtungen zu nutzen, Löschgeräte sicher einzusetzen und Evakuierungsmaßnahmen einzuleiten.

Unsere erfahrenen Ausbilder vermitteln die Inhalte gemäß DGUV Vorschrift 1 und aktuellen Brandschutzstandards. So erhalten Sie nicht nur das notwendige Wissen, sondern auch Handlungssicherheit im Ernstfall. Nach erfolgreicher Teilnahme sind Sie als Brandschutzhelfer gemäß DGUV Information 205-023 zertifiziert.
ITC Graf steht für zertifizierte Schulungen, praxisnahe Trainings und nachhaltige Sicherheit im Brandschutz – für mehr Schutz im Betrieb und im Ernstfall.

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Zeitraum: 23.09.2026 – 23.06.2072 KW 39 – KW 25

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Sind Brandschutzhelfer im Unternehmen Pflicht?

Arbeitgeber müssen entsprechend der Arbeitsstättenverordnung Maßnahmen gegen Brände treffen. Dazu gehört, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen.

Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkretisiert diese Anforderungen. Sie unterscheidet zwischen:

  • der regelmäßigen Unterweisung aller Beschäftigten über Brandgefahren und das Verhalten im Brandfall und
  • der zusätzlichen Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern.

Die DGUV Information 205-023 beschreibt die Inhalte und den empfohlenen Umfang dieser Ausbildung. Sie ist eine Hilfestellung für die praktische Umsetzung, aber nicht selbst die gesetzliche Grundlage der Verpflichtung.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?

Bei normaler Brandgefährdung ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Diese Zahl ist jedoch kein pauschaler Wert für jeden Betrieb.

Die tatsächlich notwendige Anzahl muss aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen. Zu berücksichtigen sind insbesondere:

  • Art und Umfang der Brandgefährdung
  • Anzahl und räumliche Verteilung der Beschäftigten
  • Größe und Aufteilung des Betriebs
  • Schichtbetrieb und unterschiedliche Arbeitszeiten
  • Urlaub, Krankheit, Fortbildung und mobiles Arbeiten
  • Beschäftigtenwechsel und Fluktuation
  • Anwesenheit betriebsfremder Personen
  • Personen mit eingeschränkter Mobilität
  • besondere Produktions- oder Arbeitsverfahren
  • erhöhte Brandgefährdungen
  • große oder unübersichtliche Gebäude
  • betriebliche Alarmierungs- und Räumungsorganisation

Entscheidend ist nicht nur, wie viele Personen ausgebildet wurden. Während des Betriebs müssen tatsächlich ausreichend Brandschutzhelfer anwesend sein.

Beispiel

Ein Unternehmen mit 100 Beschäftigten benötigt bei normaler Brandgefährdung rechnerisch mindestens fünf Brandschutzhelfer. Arbeiten die Beschäftigten jedoch in mehreren Schichten, Gebäuden oder räumlich getrennten Bereichen, reichen fünf ausgebildete Personen möglicherweise nicht aus.

Die DGUV empfiehlt deshalb, bei der Planung auch Abwesenheiten und die tatsächliche betriebliche Präsenz zu berücksichtigen.

Unternehmen können die erforderliche Anzahl und Verteilung im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung festlegen.

Was ist eine normale oder erhöhte Brandgefährdung?

Eine normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung und die zu erwartenden Gefährdungen mit einer typischen Büronutzung vergleichbar sind.

Eine erhöhte Brandgefährdung kann beispielsweise bestehen bei:

  • Tätigkeiten mit offenen Flammen
  • Schweiß-, Trenn- oder Lötarbeiten
  • größeren Mengen brennbarer Stoffe
  • entzündbaren Flüssigkeiten oder Gasen
  • brennbaren Stäuben
  • hohen Brandlasten
  • schnell ablaufenden Produktionsprozessen
  • besonderen betrieblichen Löschanlagen
  • erschwerten Evakuierungsbedingungen
  • Pflege-, Betreuungs- oder Beherbergungseinrichtungen

Bei erhöhter Brandgefährdung können mehr als fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer erforderlich sein. Außerdem müssen die Ausbildungsinhalte an die betrieblichen Gefährdungen angepasst werden.

Welche Aufgaben haben Brandschutzhelfer?

Brandschutzhelfer unterstützen im Brandfall die betrieblichen Maßnahmen. Zu ihren typischen Aufgaben gehören:

  • Brand oder Rauchentwicklung erkennen
  • die betriebliche Alarmierung auslösen
  • Feuerwehr beziehungsweise interne Meldestellen informieren
  • Beschäftigte im Umfeld warnen
  • Entstehungsbrände mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen bekämpfen
  • Einsatzgrenzen und Eigengefährdung richtig beurteilen
  • den eigenen Fluchtweg sicherstellen
  • gegebenenfalls weitere Aufgaben nach der Brandschutzordnung übernehmen
  • die Feuerwehr nach betrieblichen Festlegungen unterstützen oder einweisen

Ein Löschversuch darf nur durchgeführt werden, wenn dies ohne erhebliche Eigengefährdung möglich ist. Die eigene Sicherheit und die rechtzeitige Flucht haben Vorrang.

Die DGUV Information 205-023 nennt insbesondere Alarmierung, die Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung und die Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten als Ausbildungsinhalte.

Was Brandschutzhelfer nicht automatisch übernehmen

Brandschutzhelfer sind nicht ohne Weiteres verantwortlich für:

  • die gesamte betriebliche Brandschutzorganisation
  • die fachliche Kontrolle sämtlicher Brandschutzeinrichtungen
  • die Erstellung des Brandschutzkonzepts
  • die Durchführung technischer Prüfungen
  • eine professionelle Menschenrettung unter gefährlichen Bedingungen
  • Aufgaben der Feuerwehr
  • die Funktion eines Brandschutzbeauftragten

Der Arbeitgeber muss Aufgaben, Zuständigkeiten und Grenzen eindeutig festlegen.

Brandschutzhelfer und Räumungshelfer: Wo liegt der Unterschied?

Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer sind insbesondere für die Erstbrandbekämpfung ausgebildet. Sie kennen die betrieblichen Brandgefahren und können vorhandene Feuerlöscheinrichtungen sicher einsetzen.

Räumungshelfer

Räumungshelfer unterstützen bei der geordneten Räumung eines Gebäudes. Abhängig vom betrieblichen Konzept können sie beispielsweise:

  • Beschäftigte zum Verlassen des Bereichs auffordern
  • zu Fluchtwegen und Sammelstellen weisen
  • vereinbarte Bereiche kontrollieren
  • Informationen an die Einsatzleitung weitergeben
  • Personen mit Unterstützungsbedarf nach dem betrieblichen Konzept begleiten

Eine Person kann beide Funktionen übernehmen, wenn sie entsprechend qualifiziert wurde und die Aufgaben im Notfall miteinander vereinbar sind. Die betriebliche Organisation muss sicherstellen, dass die Funktionen trotz Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb ausreichend besetzt bleiben.

Da ITC Graf beide Themen kombiniert, führt die Schulung zur Qualifikation als Brandschutz- und Räumungshelfer.

Was sind die Inhalte einer Brandschutzhelfer Ausbildung?

Die Dauer und der Umfang der Ausbildung können je nach Anbieter und Schulungskonzept leicht variieren. In der Regel umfasst die Brandschutzhelfer-Schulung etwa vier Stunden und gliedert sich in theoretische Grundlagen und praktische Übungen.

Bei ITC Graf wird die Ausbildung in der Regel mit der Schulung zum Räumungshelfer kombiniert – so sind Teilnehmende optimal darauf vorbereitet, im Ernstfall sowohl Brände zu bekämpfen als auch eine sichere Evakuierung zu unterstützen.

Theoretische Inhalte

  • Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
  • häufige Brandursachen und betriebliche Zündquellen
  • Brandklassen und geeignete Löschmittel
  • Gefahren durch Rauch, Wärme und Verbrennungsprodukte
  • betriebliche Brandschutzorganisation
  • Alarmierungswege und Verhalten im Brandfall
  • Flucht- und Rettungswege
  • Funktion vorhandener Feuerlöscheinrichtungen
  • Einsatzmöglichkeiten und Grenzen eines Löschversuchs
  • Aufgaben und Grenzen der Brandschutzhelfer

Praktische Inhalte

  • Aufbau und Handhabung von Feuerlöschern
  • Auslösen der Feuerlöscheinrichtung
  • Auswahl eines geeigneten Löschmittels
  • sicheres Annähern an einen Entstehungsbrand
  • Löschtaktik
  • realitätsnahe Löschübung
  • Beachtung der eigenen Einsatzgrenzen
  • betriebsspezifische Besonderheiten

Ziel der Ausbildung ist es, dass Teilnehmende sicher, ruhig und verantwortungsbewusst handeln können – vom Erkennen einer Gefahr bis zum richtigen Einsatz eines Feuerlöschers.

Was sind die Voraussetzungen für Brandschutzhelfer?

Für die Teilnahme an einer Brandschutzhelfer-Ausbildung ist grundsätzlich keine bestimmte Berufsausbildung erforderlich. Geeignet sind Beschäftigte, die:

  • körperlich und persönlich in der Lage sind, die Aufgabe zu übernehmen
  • betriebliche Anweisungen verstehen und umsetzen können
  • im Notfall besonnen reagieren
  • regelmäßig im jeweiligen Arbeitsbereich anwesend sind
  • bereit sind, an Theorie und praktischer Löschübung teilzunehmen

Bei der Auswahl sollte der Arbeitgeber auch berücksichtigen, ob die Beschäftigten im betrieblichen Alltag tatsächlich erreichbar und anwesend sind.

Wie lange ist eine Brandschutzhelfer-Ausbildung gültig?

Für den Qualifikationsnachweis gibt es kein gesetzlich festgelegtes Ablaufdatum. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine einmalige Ausbildung dauerhaft ohne Aktualisierung ausreicht.

Kenntnisse, praktische Fertigkeiten und die Vertrautheit mit den betrieblichen Gegebenheiten müssen erhalten bleiben. Maßgeblich sind insbesondere:

  • die Gefährdungsbeurteilung
  • Änderungen der Arbeitsverfahren
  • neue Brandgefährdungen
  • geänderte Löschmittel oder Feuerlöscheinrichtungen
  • Versetzung in einen anderen Arbeitsbereich
  • Umbauten und veränderte Fluchtwege
  • Änderungen der Alarmierungsorganisation

Die Formulierung „unbefristet gültig“ sollte deshalb nur zusammen mit dem Hinweis auf erforderliche Wiederholungen und betriebliche Veränderungen verwendet werden.

Wie oft müssen Brandschutzhelfer geschult werden?

Die DGUV Information 205-023 empfiehlt, die Ausbildung zur Auffrischung der Kenntnisse in Abständen von drei bis fünf Jahren zu wiederholen. Ein kürzerer Abstand ist erforderlich, wenn sich wesentliche betriebliche Änderungen ergeben oder die Gefährdungsbeurteilung dies verlangt.

Eine frühere Wiederholung kann beispielsweise notwendig sein bei:

  • geänderten Produktions- oder Arbeitsverfahren
  • neuen Brandgefährdungen
  • neuen Feuerlöscheinrichtungen
  • einem Wechsel des Arbeitsbereichs
  • Veränderungen der betrieblichen Brandschutzorganisation
  • erkennbaren Wissens- oder Übungsdefiziten
  • einem tatsächlichen Brandereignis
  • langen Zeiträumen ohne praktische Anwendung

ITC Graf empfiehlt, die Wiederholungsfrist betrieblich festzulegen und über die Gefährdungsbeurteilung zu begründen.

Können Feuerwehrangehörige als Brandschutzhelfer eingesetzt werden?

Aktive Feuerwehrangehörige mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung können nach der DGUV Information 205-023 grundsätzlich ohne zusätzliche Brandschutzhelfer-Ausbildung bestellt werden.

Sie müssen jedoch mit den konkreten betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • betriebliche Alarmierungswege
  • vorhandene Feuerlöscheinrichtungen
  • besondere Brandgefährdungen
  • Flucht- und Rettungswege
  • Sammelstellen
  • Zuständigkeiten im Notfall
  • betriebliche Brandschutzordnung

Erst nach dieser betriebsspezifischen Einweisung kann die Person als Brandschutzhelfer eingesetzt werden.

Wichtige Schulungen im Brandschutz

Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.

FAQ – Häufige Fragen zum Brandschutzhelfer

Nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2 ist jedes Unternehmen verpflichtet, geschulte Brandschutzhelfer zu benennen, um im Brandfall schnell und sicher reagieren zu können.
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