Mit der ITC Graf Schulung werden Sie zum qualifizierten Brandschutzhelfer – praxisnah, gesetzeskonform und nach DGUV sowie ASR A2.2 ausgebildet.
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Brandschutzhelfer unterstützen den Arbeitgeber bei den Maßnahmen gegen Brände. Sie kennen die betrieblichen Alarmierungswege, können Feuerlöscheinrichtungen sicher bedienen und wissen, wo die Grenzen eines eigenen Löschversuchs liegen.
Arbeitgeber müssen eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen. Wie viele Brandschutzhelfer erforderlich sind, wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Bei normaler Brandgefährdung und üblicher Beschäftigtenstruktur sind fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend.
Die ITC Graf GmbH bietet praxisorientierte Brandschutzhelfer Schulungen, die theoretische Grundlagen und praktische Löschübungen kombinieren. Teilnehmende lernen, Brände frühzeitig zu erkennen, Brandmeldeeinrichtungen zu nutzen, Löschgeräte sicher einzusetzen und Evakuierungsmaßnahmen einzuleiten.
Unsere erfahrenen Ausbilder vermitteln die Inhalte gemäß DGUV Vorschrift 1 und aktuellen Brandschutzstandards. So erhalten Sie nicht nur das notwendige Wissen, sondern auch Handlungssicherheit im Ernstfall. Nach erfolgreicher Teilnahme sind Sie als Brandschutzhelfer gemäß DGUV Information 205-023 zertifiziert.
ITC Graf steht für zertifizierte Schulungen, praxisnahe Trainings und nachhaltige Sicherheit im Brandschutz – für mehr Schutz im Betrieb und im Ernstfall.
Nächste Termine zum Thema
Zeitraum: 23.09.2026 – 23.06.2072 KW 39 – KW 25
6 Termine im gewählten Zeitraum.
Arbeitgeber müssen entsprechend der Arbeitsstättenverordnung Maßnahmen gegen Brände treffen. Dazu gehört, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen.
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkretisiert diese Anforderungen. Sie unterscheidet zwischen:
Die DGUV Information 205-023 beschreibt die Inhalte und den empfohlenen Umfang dieser Ausbildung. Sie ist eine Hilfestellung für die praktische Umsetzung, aber nicht selbst die gesetzliche Grundlage der Verpflichtung.
Bei normaler Brandgefährdung ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Diese Zahl ist jedoch kein pauschaler Wert für jeden Betrieb.
Die tatsächlich notwendige Anzahl muss aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen. Zu berücksichtigen sind insbesondere:
Entscheidend ist nicht nur, wie viele Personen ausgebildet wurden. Während des Betriebs müssen tatsächlich ausreichend Brandschutzhelfer anwesend sein.
Ein Unternehmen mit 100 Beschäftigten benötigt bei normaler Brandgefährdung rechnerisch mindestens fünf Brandschutzhelfer. Arbeiten die Beschäftigten jedoch in mehreren Schichten, Gebäuden oder räumlich getrennten Bereichen, reichen fünf ausgebildete Personen möglicherweise nicht aus.
Die DGUV empfiehlt deshalb, bei der Planung auch Abwesenheiten und die tatsächliche betriebliche Präsenz zu berücksichtigen.
Unternehmen können die erforderliche Anzahl und Verteilung im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung festlegen.
Eine normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung und die zu erwartenden Gefährdungen mit einer typischen Büronutzung vergleichbar sind.
Eine erhöhte Brandgefährdung kann beispielsweise bestehen bei:
Bei erhöhter Brandgefährdung können mehr als fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer erforderlich sein. Außerdem müssen die Ausbildungsinhalte an die betrieblichen Gefährdungen angepasst werden.
Brandschutzhelfer unterstützen im Brandfall die betrieblichen Maßnahmen. Zu ihren typischen Aufgaben gehören:
Ein Löschversuch darf nur durchgeführt werden, wenn dies ohne erhebliche Eigengefährdung möglich ist. Die eigene Sicherheit und die rechtzeitige Flucht haben Vorrang.
Die DGUV Information 205-023 nennt insbesondere Alarmierung, die Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung und die Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten als Ausbildungsinhalte.
Brandschutzhelfer sind nicht ohne Weiteres verantwortlich für:
Der Arbeitgeber muss Aufgaben, Zuständigkeiten und Grenzen eindeutig festlegen.
Brandschutzhelfer sind insbesondere für die Erstbrandbekämpfung ausgebildet. Sie kennen die betrieblichen Brandgefahren und können vorhandene Feuerlöscheinrichtungen sicher einsetzen.
Räumungshelfer unterstützen bei der geordneten Räumung eines Gebäudes. Abhängig vom betrieblichen Konzept können sie beispielsweise:
Eine Person kann beide Funktionen übernehmen, wenn sie entsprechend qualifiziert wurde und die Aufgaben im Notfall miteinander vereinbar sind. Die betriebliche Organisation muss sicherstellen, dass die Funktionen trotz Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb ausreichend besetzt bleiben.
Da ITC Graf beide Themen kombiniert, führt die Schulung zur Qualifikation als Brandschutz- und Räumungshelfer.
Die Dauer und der Umfang der Ausbildung können je nach Anbieter und Schulungskonzept leicht variieren. In der Regel umfasst die Brandschutzhelfer-Schulung etwa vier Stunden und gliedert sich in theoretische Grundlagen und praktische Übungen.
Bei ITC Graf wird die Ausbildung in der Regel mit der Schulung zum Räumungshelfer kombiniert – so sind Teilnehmende optimal darauf vorbereitet, im Ernstfall sowohl Brände zu bekämpfen als auch eine sichere Evakuierung zu unterstützen.
Ziel der Ausbildung ist es, dass Teilnehmende sicher, ruhig und verantwortungsbewusst handeln können – vom Erkennen einer Gefahr bis zum richtigen Einsatz eines Feuerlöschers.
Für die Teilnahme an einer Brandschutzhelfer-Ausbildung ist grundsätzlich keine bestimmte Berufsausbildung erforderlich. Geeignet sind Beschäftigte, die:
Bei der Auswahl sollte der Arbeitgeber auch berücksichtigen, ob die Beschäftigten im betrieblichen Alltag tatsächlich erreichbar und anwesend sind.
Für den Qualifikationsnachweis gibt es kein gesetzlich festgelegtes Ablaufdatum. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine einmalige Ausbildung dauerhaft ohne Aktualisierung ausreicht.
Kenntnisse, praktische Fertigkeiten und die Vertrautheit mit den betrieblichen Gegebenheiten müssen erhalten bleiben. Maßgeblich sind insbesondere:
Die Formulierung „unbefristet gültig“ sollte deshalb nur zusammen mit dem Hinweis auf erforderliche Wiederholungen und betriebliche Veränderungen verwendet werden.
Die DGUV Information 205-023 empfiehlt, die Ausbildung zur Auffrischung der Kenntnisse in Abständen von drei bis fünf Jahren zu wiederholen. Ein kürzerer Abstand ist erforderlich, wenn sich wesentliche betriebliche Änderungen ergeben oder die Gefährdungsbeurteilung dies verlangt.
Eine frühere Wiederholung kann beispielsweise notwendig sein bei:
ITC Graf empfiehlt, die Wiederholungsfrist betrieblich festzulegen und über die Gefährdungsbeurteilung zu begründen.
Aktive Feuerwehrangehörige mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung können nach der DGUV Information 205-023 grundsätzlich ohne zusätzliche Brandschutzhelfer-Ausbildung bestellt werden.
Sie müssen jedoch mit den konkreten betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise:
Erst nach dieser betriebsspezifischen Einweisung kann die Person als Brandschutzhelfer eingesetzt werden.
Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.
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