Die Ausbildung vermittelt das Fachwissen, um Krananlagen systematisch zu prüfen, Mängel zu bewerten und Prüfergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren. Qualifizieren Sie geeignete Beschäftigte praxisnah für betriebliche Kranprüfungen.
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Krane zählen zu den wichtigsten, aber auch sicherheitskritischsten Arbeitsmitteln im Betrieb. Um ihre Funktion und Sicherheit zu gewährleisten, müssen sie regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden – entsprechend der DGUV Vorschrift 52 (Krane), der TRBS 1203 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Arbeitgeber, erforderliche Prüfungen von Arbeitsmitteln zu ermitteln und festzulegen.
Ergänzend konkretisieren die DGUV Vorschrift 52 (Krane) und die DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8, welche Prüfarten erforderlich sind:
In der ITC Graf Kranprüfer Ausbildung erwerben Teilnehmende das notwendige Fachwissen, um Krane aller Bauarten sicher zu beurteilen, Prüfungen durchzuführen und Mängel fachgerecht zu dokumentieren. Die Schulung umfasst rechtliche Grundlagen, Aufbau und Funktion verschiedener Kranarten, sicherheitstechnische Anforderungen sowie praxisnahe Prüfabläufe.
Nach Abschluss sind Sie qualifiziert, als befähigte Person Krane gemäß den geltenden Vorschriften zu prüfen und die Einsatzbereitschaft im Betrieb sicherzustellen.
ITC Graf steht für zertifizierte Weiterbildung, erfahrene Fachdozenten und praxisorientierte Qualifizierungen – für mehr Sicherheit und Verantwortung im Kranbetrieb.
Nächste Termine zum Thema
Zeitraum: 21.09.2026 – 20.11.2026 KW 39 – KW 47
3 Termine im gewählten Zeitraum.
Wiederkehrende Kranprüfungen dürfen von Personen durchgeführt werden, die für die konkrete Prüfaufgabe fachlich geeignet sind. Die Betriebssicherheitsverordnung definiert eine zur Prüfung befähigte Person über ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.
Bei Krananlagen müssen diese Voraussetzungen zur betreffenden Kranart und zum Umfang der vorgesehenen Prüfung passen. Eine Person mit Erfahrung an Brücken- und Portalkranen ist beispielsweise nicht allein aufgrund eines Seminarzertifikats automatisch für jede andere Kranbauart qualifiziert.
Der Kranprüfer-Lehrgang vermittelt das erforderliche Fachwissen. Ob eine Person anschließend für die konkrete betriebliche Prüfaufgabe geeignet ist, muss der Arbeitgeber anhand ihrer gesamten Qualifikation beurteilen und dokumentieren.
Die Begriffe „Kranprüfer“ und „Kransachkundiger“ werden in der Praxis häufig verwendet. Im aktuellen staatlichen Arbeitsschutzrecht ist vor allem die Bezeichnung „zur Prüfung befähigte Person“ maßgeblich.
Grundsätzlich müssen alle Krane und kranähnlichen Einrichtungen, die im Betrieb eingesetzt werden, regelmäßig geprüft werden.
Dazu zählen:
Die befähigte Person (Kranprüfer) ist dafür zuständig, den sicheren Zustand von Krananlagen und Lastaufnahmeeinrichtungen zu beurteilen.
Zu ihren Aufgaben gehören:
Sie trägt somit eine zentrale Rolle bei der Arbeitssicherheit im Hebe- und Transportwesen.
Die Ausbildung behandelt die Grundlagen zur Prüfung unterschiedlicher betrieblicher Krananlagen. Dazu können beispielsweise folgende Bauarten gehören:
Welche Inhalte für die spätere Prüftätigkeit besonders relevant sind, hängt von den im Unternehmen vorhandenen Kranen ab. Bei einer Inhouse-Schulung kann ITC die Schwerpunkte an die betrieblichen Kranarten und typischen Prüfaufgaben anpassen.
In der Ausbildung lernen die Teilnehmenden u. a.:
Die konkrete Eignung zur Prüfung einer Kranart ergibt sich nicht allein aus der Teilnahme. Entscheidend sind das vermittelte Wissen, die technische Vorqualifikation, die praktische Erfahrung und die anschließende Beauftragung durch den Arbeitgeber. Ziel ist es, befähigte Personen in die Lage zu versetzen, die Sicherheit von Krananlagen selbstständig zu beurteilen und im Zweifel Maßnahmen zur Instandsetzung einzuleiten.
Um Krananlagen prüfen zu dürfen, müssen die Anforderungen der TRBS 1203 erfüllt sein.
Eine befähigte Person muss:
Die Schulung bei ITC Graf vermittelt praxisorientiert die Fachkenntnisse, um Kranprüfungen rechtssicher und nach Stand der Technik durchführen zu können.
Nach erfolgreichem Abschluss bleibt die Qualifikation grundsätzlich unbefristet gültig.
Da sich Vorschriften und Prüfkriterien aber regelmäßig ändern, empfiehlt es sich, die Fachkenntnisse in Aufbauseminaren alle drei Jahre zu aktualisieren.
Bei ITC Graf können befähigte Personen im Rahmen eines Aufbauseminars für Kranprüfer ihr Wissen auffrischen und an neue Anforderungen anpassen – praxisnah, rechtssicher und anerkannt.
Krane im Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 52 müssen grundsätzlich vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach wesentlichen Änderungen geprüft werden. Für wiederkehrende Prüfungen sieht die DGUV Vorschrift 52 mindestens eine jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen vor. Abhängig von Bauart, Einsatz und Prüfart können zusätzliche oder weitergehende Anforderungen gelten.
Ergänzend muss der Arbeitgeber nach der Betriebssicherheitsverordnung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen. Nach außergewöhnlichen Ereignissen oder prüfpflichtigen Änderungen kann eine zusätzliche Prüfung erforderlich sein.
Die Ausbildung richtet sich insbesondere an technisch qualifizierte Beschäftigte, die Krananlagen betreuen, instand halten oder künftig prüfen sollen. Dazu zählen beispielsweise Mitarbeitende aus Instandhaltung, Betriebstechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik und technischem Arbeitsschutz.
Vor der Anmeldung sollte geprüft werden, ob die vorgesehene Person eine geeignete technische Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation sowie ausreichende praktische Erfahrung mit den betreffenden Krananlagen besitzt.
Das Seminarzertifikat dokumentiert die absolvierte Weiterbildung. Es ersetzt jedoch nicht die Prüfung der persönlichen Voraussetzungen und die Beauftragung durch den Arbeitgeber.
Ein Kranführer bedient die Krananlage und bewegt Lasten. Ein Kranprüfer beurteilt dagegen im Rahmen seiner Prüfaufgabe, ob sich die Krananlage in einem sicheren Zustand befindet.
Für Kranführer gelten eigene Anforderungen an Auswahl, Unterweisung, Befähigungsnachweis und Beauftragung. Diese werden unter anderem im DGUV Grundsatz 309-003 behandelt.
Ein Kranschein beziehungsweise eine Kranführerausbildung ersetzt daher keine Kranprüfer-Ausbildung. Umgekehrt berechtigt die Qualifikation zur Kranprüfung nicht automatisch zum Bedienen jeder Krananlage.
Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.
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