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Explosionsschutz ist nicht nur eine technische Herausforderung, sondern vor allem eine gesetzliche Pflicht. Arbeitgeber tragen eine hohe Verantwortung, explosionsbedingte Gefahren zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Versäumnisse können schwerwiegende rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.
Die IFS-Ursachenstatistik Brandschäden 2024 zeigt, dass Explosionen statistisch nur einen vergleichsweise kleinen Anteil der erfassten Brandursachen ausmachen – sie liegen bei rund 2 %. Diese Zahl darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Explosionsgefahren im betrieblichen Alltag häufig nicht als eigenständige Ursache erkannt oder erfasst werden.
Besonders aufschlussreich ist, dass laut IFS menschliches Fehlverhalten mit 22 % den größten Anteil der Brandursachen ausmacht. Genau hier liegt auch ein zentrales Risiko im Explosionsschutz: Falsch eingesetzte Arbeitsmittel, ungeeignete Reinigungsstoffe, das Umgehen von Schutzmaßnahmen oder fehlende Unterweisungen können explosionsfähige Atmosphären begünstigen – selbst ohne offensichtliche „große“ Schadensereignisse.
Explosionsgefahren entstehen daher oft schleichend und als Folge alltäglicher Handlungen. Umso wichtiger ist es, organisatorische Maßnahmen, klare Arbeitsanweisungen und regelmäßige Schulungen konsequent umzusetzen. Nur so lassen sich Risiken reduzieren, die statistisch zwar selten erscheinen, im Schadensfall jedoch besonders gravierende Folgen haben können.

Daten und Grafik Quelle: Ursachenstatistik Brandschäden von IFS
Mehrere Regelwerke verpflichten Unternehmen, Explosionsgefahren systematisch zu beherrschen. Zentrale Anforderungen ergeben sich aus:
Kernforderung ist stets gleich: Gefährdungen müssen erkannt, bewertet und wirksam minimiert werden.
Ein zentrales Instrument ist die explosionsschutzspezifische Gefährdungsbeurteilung. Diese umfasst unter anderem:
Das Ergebnis muss dokumentiert und regelmäßig überprüft werden – insbesondere bei Änderungen von Arbeitsverfahren, Stoffen oder Anlagen.
Explosionsgefährdete Bereiche werden je nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphären in Zonen eingeteilt. Diese Einteilung ist entscheidend für:
Fehlerhafte oder fehlende Zoneneinteilungen gehören zu den häufigsten Mängeln bei Prüfungen und Begehungen.
Technische Maßnahmen allein reichen nicht aus. Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigte regelmäßig zu unterweisen – insbesondere zu:
Nur wenn organisatorische Regeln klar kommuniziert und gelebt werden, entfalten technische Schutzmaßnahmen ihre volle Wirkung.
Kommt es zu einem Explosionsereignis, prüfen Behörden und Versicherer genau:
Mängel können zu Bußgeldern, Regressforderungen oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Explosionsschutz ist keine freiwillige Zusatzmaßnahme, sondern eine klare gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber. Die rechtlichen Anforderungen verlangen ein strukturiertes, dokumentiertes und regelmäßig überprüftes Vorgehen. Eine unvollständige Gefährdungsbeurteilung, fehlende Zoneneinteilung oder unzureichende Unterweisung kann im Ernstfall schwerwiegende rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Gleichzeitig bietet ein konsequent umgesetzter Explosionsschutz Unternehmen die Chance, Risiken frühzeitig zu erkennen, Haftungsrisiken zu minimieren und ein hohes Maß an Rechtssicherheit zu erreichen. Wer Explosionsschutz als Führungsaufgabe begreift und kontinuierlich anpasst, schafft nicht nur die Grundlage für gesetzeskonformes Handeln, sondern auch für eine nachhaltige Sicherheitskultur im Betrieb.
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