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Sicherheitstechnische Begehungen gehören zu den wichtigsten Instrumenten im betrieblichen Arbeitsschutz. Dennoch werden sie im Arbeitsalltag oft als Routineaufgabe wahrgenommen oder auf das reine „Abhaken“ offensichtlicher Mängel reduziert. Dabei liegt ihr eigentlicher Wert genau darin, Gefahren sichtbar zu machen, die im täglichen Betrieb leicht übersehen werden.
Eine sicherheitstechnische Begehung ist ein systematischer Rundgang durch Arbeitsbereiche, bei dem Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Abläufe und Verhaltensweisen gezielt auf Risiken untersucht werden. Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, bestehende Schutzmaßnahmen zu überprüfen und Verbesserungen abzuleiten.
Sie ist fester Bestandteil des Arbeitsschutzes und ergibt sich aus den Pflichten des Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). [1]
An einer Begehung sind in der Regel beteiligt:
Im Arbeitsalltag entwickeln sich schleichend Veränderungen: Arbeitsmittel werden anders genutzt, Prozesse passen sich an Zeitdruck an, Ordnung und Standards weichen nach und nach auf. Gerade weil diese Veränderungen „normal“ erscheinen, werden sie selten hinterfragt.
Regelmäßige sicherheitstechnische Begehungen schaffen bewusst Abstand zum Alltag und ermöglichen einen objektiven Blick von außen. Die BAuA betont, dass nur so ein realistisches Bild der tatsächlichen Arbeitsbedingungen entsteht – unabhängig von Annahmen oder Gewohnheiten. [2]
Die DGUV sieht Begehungen als zentrales Präventionsinstrument, um Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen nachhaltig zu reduzieren. Sie helfen, Mängel nicht erst nach einem Unfall zu erkennen, sondern vorbeugend zu handeln.

Quelle: Werksarztzentrum Deutschland GmbH
Ein besonderer Nutzen sicherheitstechnischer Begehungen liegt darin, nicht offensichtliche Gefahren aufzudecken. Dazu gehören unter anderem:
Diese Aspekte lassen sich mit Checklisten allein oft nicht erfassen. Erst die Beobachtung vor Ort, kombiniert mit Gesprächen mit Beschäftigten, macht diese Risiken erkennbar.
Sicherheitstechnische Begehungen stehen in engem Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung. Sie liefern wichtige Hinweise darauf, ob bestehende Bewertungen noch aktuell sind und ob festgelegte Maßnahmen tatsächlich wirksam umgesetzt werden. Die BAuA weist darauf hin, dass Begehungen ein entscheidender Baustein sind, um Gefährdungsbeurteilungen praxisnah und aktuell zu halten. [2]
Richtig durchgeführt, sind Begehungen kein Kontrollinstrument, sondern ein Dialogformat. Sie zeigen Beschäftigten, dass Sicherheit ernst genommen wird und nicht nur auf dem Papier existiert. Das stärkt das Sicherheitsbewusstsein und fördert die Bereitschaft, Gefahren offen anzusprechen.
Unternehmen, die Begehungen konsequent dokumentieren, Maßnahmen nachverfolgen und Rückmeldungen geben, verbessern nachweislich ihre Sicherheitskultur und reduzieren Haftungsrisiken.
Sicherheitstechnische Begehungen sind weit mehr als eine formale Pflicht. Sie helfen dabei, Gefahren zu erkennen, die im Arbeitsalltag unsichtbar werden, und bilden eine zentrale Grundlage für wirksame Prävention. Regelmäßig, systematisch und dialogorientiert durchgeführt, tragen sie entscheidend dazu bei, Arbeitsplätze sicherer und gesünder zu gestalten.
Quellen:
[1] DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
[2] BAuA – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
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