Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen werden bei ITC Graf
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Befähigte Person Regalanlagen – Schulung nach DIN EN 15635 & DGUV

Mit der ITC Graf Schulung werden Sie zur befähigten Person für die Prüfung von Regalanlagen – praxisnah, DGUV-konform und nach DIN EN 15635 ausgebildet.

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Befähigte Person Regalanlagen – Schulung nach DIN EN 15635 & DGUV

Regalprüfung nach DGUV Regel 108-007 & BetrSichV

Regalanlagen sind ein zentraler Bestandteil innerbetrieblicher Logistik – und zugleich sicherheitsrelevante Arbeitsmittel, die regelmäßig geprüft werden müssen. Nach DGUV Regel 108-007, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DIN EN 15635 ist die regelmäßige Kontrolle durch eine befähigte Person für Regalanlagen zwingend vorgeschrieben.

Die ITC Graf GmbH bietet eine praxisorientierte Schulung zur befähigten Person für die Prüfung von Regalanlagen, die alle Anforderungen aus TRBS 1203 und den relevanten DGUV-Informationen (u. a. 208-043) erfüllt. Teilnehmende lernen, Regalsysteme sicher zu beurteilen, Schäden zu erkennen und Prüfberichte rechtssicher zu dokumentieren.

Neben rechtlichen Grundlagen werden praxisnahe Fallbeispiele, Inspektionsabläufe und Sicherheitsbewertungen vermittelt. Mit dieser Qualifikation übernehmen Sie Verantwortung für die Betriebssicherheit Ihrer Lagertechnik und beugen Unfällen wirksam vor.
ITC Graf steht für zertifizierte Weiterbildung, rechtssichere Prüfkompetenz und nachhaltige Arbeitssicherheit im Lagerbetrieb.

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Zeitraum: 09.11.2025 – 08.01.2026 KW 45 – KW 2

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Welches Regal muss geprüft werden – wo ist die Prüfungspflicht geregelt?

Regalanlagen sind in nahezu jedem Betrieb unverzichtbar – sie dienen zur sicheren Lagerung von Waren, Paletten oder Materialien. Doch beschädigte oder überlastete Regale stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

Die Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber, alle Arbeitsmittel – dazu zählen auch Regalanlagen – regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen. Konkretisiert wird dies in der DIN EN 15635 und der DGUV Regel 108-007, die regelmäßige Regalinspektionen durch eine befähigte Person vorschreiben.

Diese Prüfungen müssen mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden, um Arbeitsunfälle und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Wer darf Regalanlagen im Betrieb prüfen?

Die Prüfung darf nur durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 erfolgen. Diese Person verfügt über die erforderlichen Fachkenntnisse, um Schäden, Verformungen und Mängel zu erkennen.

Voraussetzungen:

  • Technische Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation
  • Praktische Erfahrung im Bereich Lagertechnik oder Arbeitssicherheit
  • Kenntnisse der relevanten Vorschriften (DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007, BetrSichV)
  • Zeitnahe Tätigkeit im Prüfbereich

Erst nach einer qualifizierten Schulung darf die befähigte Person die jährliche Regalinspektion eigenständig durchführen.

Warum ist die Qualifikation wichtig? – Verantwortung und Haftung im Betrieb

Unternehmen fragen sich immer wieder, ob eine Regalinspektion nach DGUV und die Ernennung einer befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen wirklich notwendig ist. Tatsächlich ist sie Pflicht – geregelt ist dies in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Grund dafür ist, dass es im Bereich der Lagerhaltung viele Gefahrenquellen gibt.

Eine befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen ist somit für alle Betriebe essenziell, die folgende Regale nutzen:

  • Archivregale
  • Manuell verfahrbare Regale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrtregale
  • Kragarmregale
  • Mehrgeschossanlagen
  • Fachbodenregale
  • Palettenregale

Grundsätzlich gilt also: Eine befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen ist in allen Betrieben Pflicht, in denen Regale gewerblich genutzt werden. Fehlerhafte oder nicht geprüfte Regalanlagen können schwere Unfälle verursachen – vom herabfallenden Lagergut bis zum vollständigen Regalzusammenbruch. Kommt es dabei zu Personenschäden, haftet der Arbeitgeber oder die beauftragte befähigte Person.

Gemäß BetrSichV, DGUV Vorschrift 1 und ArbSchG drohen Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen, wenn Prüfungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder dokumentiert werden. Eine qualifizierte Schulung stellt sicher, dass Prüfungen fachgerecht, nachvollziehbar und nach dem aktuellen Stand der Technik erfolgen – und schützt so sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen.

Was sind die Inhalte der Schulung zur Befähigten Person für Regalanlagen?

Die Schulung bei ITC Graf vermittelt praxisorientiert alle Grundlagen, um Regalanlagen sicher zu prüfen:

  • Rechtsgrundlagen: BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Regel 108-007, DIN EN 15635
  • Aufbau und Belastungsgrenzen von Regalanlagen
  • Prüfmethoden und Beurteilung von Schäden
  • Dokumentation und Prüfprotokolle
  • Maßnahmen bei Mängeln, Nachrüstungen oder Reparaturen
  • Haftung, Verantwortung und Organisation der Prüfungen im Betrieb

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Teilnehmende ein Zertifikat als befähigte Person zur Regalprüfung.

Wie lange gilt die Qualifikation – und wann ist eine Auffrischung nötig?

Die Befähigung gilt grundsätzlich unbefristet, vorausgesetzt, die Person bleibt fachlich tätig und aktualisiert regelmäßig ihr Wissen. Da sich technische Normen und DGUV-Vorgaben fortlaufend ändern, wird eine Auffrischung oder ein Aufbauseminar alle drei Jahre empfohlen.

Bei ITC Graf bieten wir dafür spezielle Aufbauseminare zur Regalprüfung an – ideal, um auf dem neuesten Stand der Vorschriften zu bleiben und die Fachkunde rechtssicher zu erhalten.

Was sind die Voraussetzungen für die Schulung zur befähigten Person für Regalanlagen?

Um Regalanlagen fachgerecht prüfen zu dürfen, müssen Teilnehmende bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen. Diese sind in der TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) festgelegt und stellen sicher, dass Prüfungen kompetent und rechtskonform durchgeführt werden.

Vorausgesetzt werden:

  • eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation,
  • praktische Erfahrung im Umgang mit Regalanlagen, Lagereinrichtungen oder Betriebseinrichtungen,
  • sowie Kenntnisse der relevanten Vorschriften (u. a. BetrSichV, DGUV Regel 108-007, DIN EN 15635).

Darüber hinaus sollte die Person über Verantwortungsbewusstsein, organisatorisches Verständnis und ein gutes Auge für sicherheitsrelevante Details verfügen.

Bei ITC Graf können auch Mitarbeitende ohne tiefgehende Vorkenntnisse teilnehmen – in der Schulung werden alle Grundlagen praxisorientiert vermittelt, sodass Teilnehmende anschließend selbstständig Regalanlagen prüfen und dokumentieren können.

Regalanlagen selbst prüfen oder prüfen lassen

Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.

FAQ – Häufige Fragen zur Prüfung von Regalanlagen

Grundsätzlich darf nur ein zertifizierter Regalprüfer oder -inspekteur eine Regalprüfung durchführen – eine befähigte Person nach TRBS 1203. Diese Person muss über eine technische Ausbildung, Praxiserfahrung und Kenntnisse der einschlägigen Normen verfügen.
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Einblick in die Schulung

Regalinspekteur-Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen ausbilden

Wer in der Logistik tätig ist, weiß: Lagerhallen können vielfältige Gefahren bergen. Daher ist eine befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen essenziell. Sie kommt in vielen Branchen zum Einsatz und ist aus arbeitsschutztechnischen Gründen nicht aus dem Unternehmensalltag wegzudenken.

 

Möchten Sie eine befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen werden oder einen ihrer Mitarbeiter dazu ernennen? Wir von ITC Graf können auf eine langjährige Erfahrung und einschlägiges Know-how zurückgreifen. So sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Schulungen und Lehrgänge geht.

Das Video zeigt einen Auszug aus unserer Schulung. Inhalte können je nach Termin variieren.

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