Regalprüfer Ausbildung und Auffrischungskurs
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Regalprüfer werden – Befähigte Person für Regalanlagen

Regalprüfer Ausbildung – praxisnah, DGUV-konform und nach DIN EN 15635 ausgebildet.

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Regalprüfer werden – Befähigte Person für Regalanlagen

Wann braucht ein Unternehmen einen Regalprüfer? – Regalprüfung nach DGUV Information 208-061 & BetrSichV

Ein Unternehmen benötigt eine zur Prüfung befähigte Person, wenn die Regalanlagen Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind und daraus Gefährdungen für Beschäftigte entstehen können.

Das betrifft insbesondere Regalanlagen, die mit Gabelstaplern, Teleskopstaplern oder anderen Flurförderzeugen be- und entladen werden. Hier können bereits leichte Anfahrvorgänge Stützen, Traversen oder Aussteifungen beschädigen. Auch kraftbetriebene Regalanlagen müssen regelmäßig geprüft werden.

Regalanlagen sind ein zentraler Bestandteil innerbetrieblicher Logistik – und zugleich sicherheitsrelevante Arbeitsmittel, die regelmäßig geprüft werden müssen. Nach DGUV Information 208-061, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DIN EN 15635 ist die regelmäßige Kontrolle durch eine befähigte Person für Regalanlagen zwingend vorgeschrieben.

ITC Graf bietet eine praxisorientierte Schulung zur befähigten Person für die Prüfung von Regalanlagen, die alle Anforderungen aus TRBS 1203 und den relevanten DGUV-Informationen (u. a. 208-061) erfüllt. Teilnehmende lernen, Regalsysteme sicher zu beurteilen, Schäden zu erkennen und Prüfberichte rechtssicher zu dokumentieren.

Neben rechtlichen Grundlagen werden praxisnahe Fallbeispiele, Inspektionsabläufe und Sicherheitsbewertungen vermittelt. Mit dieser Qualifikation übernehmen Sie Verantwortung für die Betriebssicherheit Ihrer Lagertechnik und beugen Unfällen wirksam vor.

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Zeitraum: 16.08.2026 – 15.10.2026 KW 33 – KW 42

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Was macht ein Regalprüfer?

Ein Regalprüfer kontrolliert, ob Regalanlagen weiterhin sicher aufgebaut, belastet und betrieben werden können. Dabei werden nicht nur offensichtlich beschädigte Bauteile betrachtet. Auch Veränderungen am Aufbau, fehlende Sicherungen oder nicht mehr zutreffende Traglastangaben können die Sicherheit der Regalanlage beeinträchtigen.

Zu den typischen Aufgaben eines Regalprüfers gehören:

  • Regalstützen, Traversen und Aussteifungselemente kontrollieren,
  • Verformungen und Anfahrschäden erkennen,
  • Befestigungen und Bodenverankerungen prüfen,
  • Aushebesicherungen und Anfahrschutz kontrollieren,
  • Stand- und Lotabweichungen beurteilen,
  • Traglastschilder und Belastungsangaben überprüfen,
  • Aufstellung und Zustand der Ladeeinheiten bewerten,
  • Mängel nach ihrem Gefährdungspotenzial einstufen,
  • notwendige Maßnahmen und Nutzungseinschränkungen festlegen sowie
  • die Prüfung in einem Prüfbericht dokumentieren.

Bei erheblichen Gefährdungen muss der Regalprüfer darauf hinweisen, dass betroffene Bereiche entlastet, abgesperrt oder außer Betrieb genommen werden müssen. Die Entscheidung über Reparaturen und die Umsetzung der Maßnahmen liegt beim Betreiber beziehungsweise Arbeitgeber.

Die regelmäßige Experteninspektion ist mindestens alle zwölf Monate durchzuführen. Daneben sind Sichtkontrollen in kürzeren Abständen erforderlich, damit neue Beschädigungen möglichst früh erkannt werden. Die konkreten Zeitabstände sind anhand der betrieblichen Risiken festzulegen.

Welche Regale müssen geprüft werden?

Regalanlagen sind in nahezu jedem Betrieb unverzichtbar – sie dienen zur sicheren Lagerung von Waren, Paletten oder Materialien. Doch beschädigte oder überlastete Regale stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

Die Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber, alle Arbeitsmittel – dazu zählen auch Regalanlagen – regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen. Konkretisiert wird dies in der DIN EN 15635 und der DGUV Information 208-061, die regelmäßige Regalinspektionen durch eine befähigte Person vorschreiben.

Typische prüfpflichtige Regalanlagen sind beispielsweise:

  • Palettenregale,
  • Kragarmregale,
  • Einfahr- und Durchfahrregale,
  • Durchlaufregale,
  • mehrgeschossige Regalanlagen und
  • kraftbetriebene beziehungsweise verfahrbare Regale.

Nicht jedes kleine, ausschließlich von Hand be- und entladene Fachbodenregal benötigt automatisch eine jährliche Experteninspektion. Kann der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar ausschließen, dass Schäden verursachende Einflüsse oder daraus entstehende Gefährdungen auftreten, kann auf eine wiederkehrende Prüfung nach § 14 Absatz 2 BetrSichV verzichtet werden.

Eine pauschale Aussage, dass jedes gewerblich genutzte Regal jährlich durch einen Regalprüfer geprüft werden müsse, wäre daher zu weitgehend. Entscheidend sind die Bauart, die Nutzung, die möglichen schädigenden Einflüsse und die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.

Wir empfehlen jedoch diese Regal-Prüfungen mindestens einmal jährlich durchzuführen und zu dokumentieren, um Arbeitsunfälle und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Wie kann ich Regalprüfer werden?

Um Regalanlagen fachgerecht prüfen zu dürfen, müssen Teilnehmende bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen. Diese sind in der TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) festgelegt und stellen sicher, dass Prüfungen kompetent und rechtskonform durchgeführt werden.

Vorausgesetzt werden:

  • eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation,
  • praktische Erfahrung im Umgang mit Regalanlagen, Lagereinrichtungen oder Betriebseinrichtungen,
  • sowie Kenntnisse der relevanten Vorschriften (u. a. BetrSichV, DGUV Information 208-061, DIN EN 15635).

Darüber hinaus sollte die Person über Verantwortungsbewusstsein, organisatorisches Verständnis und ein gutes Auge für sicherheitsrelevante Details verfügen. Erst nach einer qualifizierten Schulung darf die befähigte Person die jährliche Regalinspektion eigenständig durchführen.

Der Besuch einer Regalprüfer-Schulung ist ein wesentlicher Bestandteil der Qualifikation, das Schulungszertifikat allein macht eine Person jedoch nicht automatisch zur befähigten Person. Der Arbeitgeber muss zusätzlich prüfen, ob die Person aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation und Erfahrung für die konkrete Prüfaufgabe geeignet ist.

Warum ist die Qualifikation wichtig? – Verantwortung und Haftung im Betrieb

Unternehmen fragen sich immer wieder, ob eine Regalinspektion nach DGUV und die Ernennung einer befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen wirklich notwendig ist. Tatsächlich ist sie Pflicht – geregelt ist dies in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Grund dafür ist, dass es im Bereich der Lagerhaltung viele Gefahrenquellen gibt.

Eine befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen ist somit für alle Betriebe essenziell, die folgende Regale nutzen:

  • Archivregale
  • Manuell verfahrbare Regale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrtregale
  • Kragarmregale
  • Mehrgeschossanlagen
  • Fachbodenregale
  • Palettenregale

Grundsätzlich gilt also: Eine befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen ist in allen Betrieben Pflicht, in denen Regale gewerblich genutzt werden. Fehlerhafte oder nicht geprüfte Regalanlagen können schwere Unfälle verursachen – vom herabfallenden Lagergut bis zum vollständigen Regalzusammenbruch. Kommt es dabei zu Personenschäden, haftet der Arbeitgeber oder die beauftragte befähigte Person.

Gemäß BetrSichV, DGUV Vorschrift 1 und ArbSchG drohen Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen, wenn Prüfungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder dokumentiert werden. Eine qualifizierte Schulung stellt sicher, dass Prüfungen fachgerecht, nachvollziehbar und nach dem aktuellen Stand der Technik erfolgen – und schützt so sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen.

Was kostet eine Regalprüfer-Ausbildung und wie läuft sie ab?

Die Schulung bei ITC Graf vermittelt praxisorientiert alle Grundlagen, um Regalanlagen sicher zu prüfen:

  • Rechtsgrundlagen: BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Information 208-061, DIN EN 15635
  • Aufbau und Belastungsgrenzen von Regalanlagen
  • Prüfmethoden und Beurteilung von Schäden
  • Dokumentation und Prüfprotokolle
  • Maßnahmen bei Mängeln, Nachrüstungen oder Reparaturen
  • Haftung, Verantwortung und Organisation der Prüfungen im Betrieb

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Teilnehmende ein Zertifikat als befähigte Person zur Regalprüfung.

Die Ausbildung kostet bei ITC Graf 675 € pro Teilnehmer. Sie umfasst 15 Unterrichtseinheiten und wird innerhalb von zwei Schulungstagen durchgeführt.

Während der Ausbildung erwerben die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse zur sicheren Beurteilung von Regalanlagen. Behandelt werden unter anderem die rechtlichen Grundlagen, Anforderungen an Aufbau und Betrieb, typische Beschädigungen sowie die korrekte Bewertung und Dokumentation festgestellter Mängel.

Ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung ist die praktische Durchführung einer Regalprüfung. Gemeinsam mit dem Projektleiter kontrollieren die Teilnehmer eine Regalanlage, beurteilen vorhandene Schäden und wenden das Gelernte direkt an.

Zum Abschluss absolvieren die Teilnehmer eine theoretische Prüfung. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten sie ein Zertifikat als Nachweis der Weiterbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Regalanlagen.

Neben der Schulung in unserer Akademie bietet ITC Graf auch Inhouse-Schulungen an. Dabei können die betriebseigenen Regalanlagen, typische Schadensbilder und individuelle Fragestellungen des Unternehmens in die Ausbildung einbezogen werden.

Wie lange ist das Zertifikat als Regalprüfer gültig? Wann ist eine Auffrischung nötig?

Für das Zertifikat der Regalprüfer-Ausbildung gibt es keine gesetzlich festgelegte Ablauffrist. Die vollständige Grundausbildung muss daher nicht automatisch nach einem bestimmten Zeitraum wiederholt werden.

Die befähigte Person muss ihre Fachkenntnisse jedoch dauerhaft auf einem aktuellen Stand halten. Dazu gehören eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der Regalprüfung und eine angemessene Weiterbildung. Führt eine Person über einen längeren Zeitraum keine Regalprüfungen durch, können die Voraussetzungen als befähigte Person nicht mehr ohne Weiteres als erfüllt angesehen werden.

Eine Fortbildung ist insbesondere sinnvoll, wenn:

  • sich Vorschriften oder technische Regeln ändern,
  • neue Regalbauarten oder Lagersysteme geprüft werden sollen,
  • über einen längeren Zeitraum keine Regalprüfungen durchgeführt wurden,
  • Unsicherheiten bei der Bewertung von Schäden bestehen,
  • sich betriebliche Abläufe oder Prüfverfahren verändern oder
  • bei bisherigen Prüfungen wiederholt Fehler oder Unklarheiten festgestellt wurden.

Ein fest vorgeschriebenes jährliches oder dreijähriges Fortbildungsintervall gibt es für befähigte Personen zur Prüfung von Regalanlagen nicht. Der Arbeitgeber muss vielmehr sicherstellen, dass die erforderlichen Fachkenntnisse zum Zeitpunkt der jeweiligen Prüfung noch vorhanden und aktuell sind.

ITC Graf bietet hierfür ein Aufbauseminar für befähigte Personen zur Prüfung von Regalanlagen an. Das Seminar umfasst sieben Unterrichtseinheiten, dauert einen Schulungstag und kostet 375 € pro Teilnehmer. Dabei werden aktuelle Änderungen, typische Schadensbilder, Prüfpraxis und Fragen aus bereits durchgeführten Regalinspektionen behandelt.

Regalanlagen selbst prüfen oder prüfen lassen

Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.

FAQ – Häufige Fragen zur Prüfung von Regalanlagen

Grundsätzlich darf nur ein zertifizierter Regalprüfer oder -inspekteur eine Regalprüfung durchführen – eine befähigte Person nach TRBS 1203. Diese Person muss über eine technische Ausbildung, Praxiserfahrung und Kenntnisse der einschlägigen Normen verfügen.
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