Hubarbeitsbühnenschein bei ITC Graf | praxisnahe, rechtssichere Schulung mit anerkanntem Zertifikat nach DGUV Grundsatz 308-008.
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Der Begriff „Hubarbeitsbühnenschein“ ist eine gebräuchliche Bezeichnung für den Ausbildungs- und Befähigungsnachweis. Einen staatlichen Führerschein wie beim Autofahren gibt es für Hubarbeitsbühnen nicht. Dennoch darf der Arbeitgeber nur Personen mit der selbstständigen Bedienung einer Hubarbeitsbühne beauftragen, die dafür geeignet und ausreichend qualifiziert sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Die Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 308-008 ist der anerkannte Weg, um die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse zu erwerben und gegenüber dem Arbeitgeber nachzuweisen. Für die selbstständige Bedienung müssen die Beschäftigten grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet sowie zuverlässig sein.
Der Hubarbeitsbühnenschein allein reicht jedoch nicht aus. Zusätzlich erforderlich sind:
Ohne nachgewiesene Qualifikation, Einweisung und Beauftragung darf eine Hubarbeitsbühne im Unternehmen nicht selbstständig bedient werden. Ein normaler Pkw- oder Lkw-Führerschein ersetzt diese Voraussetzungen nicht. Muss ein straßenzugelassenes Bühnenfahrzeug im öffentlichen Verkehr gefahren werden, wird zusätzlich die zum Fahrzeug passende Fahrerlaubnisklasse benötigt.
Nächste Termine zum Thema
Zeitraum: 28.07.2026 – 16.08.2028 KW 31 – KW 33
24 Termine im gewählten Zeitraum.
Die Hubarbeitsbühnen-Grundausbildung bei ITC Graf kostet 135 € pro Teilnehmer. Sie umfasst acht Unterrichtseinheiten und wird innerhalb eines Schulungstages durchgeführt.
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In der Theorie erwerben die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Hubarbeitsbühnen. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen, die Aufgaben und Pflichten des Bedieners sowie die wesentlichen Sicherheitsregeln für den täglichen Einsatz vermittelt.
Im praktischen Teil setzen die Teilnehmer das Gelernte direkt an geeigneten Hubarbeitsbühnen um. Sie üben typische Bedienungs- und Arbeitsabläufe sowie das sichere Verhalten in unterschiedlichen Situationen. Bei einer Inhouse-Schulung stimmen unsere Projektleiter die praktische Ausbildung auf die im Unternehmen eingesetzten Hubarbeitsbühnen und die betrieblichen Arbeitsbedingungen ab.
Zum Abschluss absolvieren die Teilnehmer eine theoretische und eine praktische Prüfung. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten sie ein Zertifikat sowie einen Bedienerausweis als Nachweis ihrer Qualifikation.
Der Hubarbeitsbühnenschein bzw. der Bedienungsnachweis für Hubarbeitsbühnen hat grundsätzlich kein festgelegtes Ablaufdatum. Die vollständige Grundausbildung muss deshalb in der Regel nur einmal erfolgreich absolviert werden.
Der Bedienerausweis gilt jedoch nur für die Hubarbeitsbühnenarten, auf denen die theoretische und praktische Ausbildung durchgeführt und dokumentiert wurde. Vor dem ersten Einsatz muss der Beschäftigte außerdem in die konkret verwendete Hubarbeitsbühne sowie in die betrieblichen Bedingungen eingewiesen werden. Anschließend muss ihn der Arbeitgeber schriftlich mit der Bedienung beauftragen.
Von der einmaligen Grundausbildung ist die jährliche Unterweisung zu unterscheiden. Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Die Unterweisung frischt vorhandene Kenntnisse auf und behandelt aktuelle Vorschriften, typische Gefährdungen, betriebliche Erfahrungen und das sichere Verhalten bei der Nutzung von Hubarbeitsbühnen.
Zusätzliche Unterweisungen oder Einweisungen können notwendig werden, wenn eine andere Bühnenart eingesetzt wird, sich die Arbeitsbedingungen wesentlich verändern oder Unfälle und Beinaheunfälle einen konkreten Anlass geben.
Die Hubarbeitsbühnen-Unterweisung bei ITC Graf umfasst drei Unterrichtseinheiten und kostet 95 € pro Teilnehmer. Alternativ kann man eine sofort verfügbare Online-Unterweisung für 67 € machen.
Einen Hubarbeitsbühnenschein benötigen alle Beschäftigten, die eine Hubarbeitsbühne selbstständig bedienen. Entscheidend ist nicht die Berufsbezeichnung, sondern die tatsächliche Aufgabe. Die Qualifikation ist beispielsweise für Beschäftigte aus Montage, Instandhaltung, Elektroinstallation, Gebäudereinigung, Lager und Logistik erforderlich, sobald sie die Steuerung einer Hubarbeitsbühne übernehmen.
Eine Hubarbeitsbühne darf selbstständig nur bedienen, wer:
Der Hubarbeitsbühnenschein allein reicht daher nicht aus. Der Ausbildungsnachweis bestätigt die grundsätzliche Qualifikation für die darin aufgeführten Bühnenarten. Vor dem betrieblichen Einsatz müssen zusätzlich eine gerätespezifische Einweisung und die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber erfolgen. Die Kenntnisse müssen anschließend durch eine mindestens jährliche Unterweisung aufgefrischt werden.
Wer sich lediglich als weitere Person im Arbeitskorb befindet und die Hubarbeitsbühne nicht bedient, benötigt nicht automatisch einen eigenen Bedienerausweis. Die Person muss jedoch über das sichere Verhalten im Arbeitskorb, die betrieblichen Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen sein. Sobald sie selbst Bedienelemente verwendet, benötigt auch sie die entsprechende Qualifikation und Beauftragung.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Hubarbeitsbühnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung zu Ausbildungszwecken bedienen, wenn sie entsprechend qualifiziert werden und unter fachlicher Aufsicht arbeiten. Eine selbstständige Bedienung ist für sie grundsätzlich nicht vorgesehen.
Für das Bedienen einer Hubarbeitsbühne ist kein staatlicher Führerschein wie beim Autofahren vorgeschrieben. Umgangssprachlich wird der erforderliche Ausbildungsnachweis jedoch häufig als Hubarbeitsbühnenschein oder Bedienerausweis bezeichnet.
Der Arbeitgeber darf eine Hubarbeitsbühne nur von Personen selbstständig bedienen lassen, die dafür geeignet und ausreichend qualifiziert sind. Die Teilnehmer müssen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten durch eine theoretische und praktische Prüfung nachweisen. Nach erfolgreicher Ausbildung können sie für die Hubarbeitsbühnenarten, die im Ausbildungsnachweis aufgeführt sind, schriftlich durch den Arbeitgeber beauftragt werden.
Für die selbstständige Bedienung sind daher erforderlich:
Ein PKW- oder LKW-Führerschein ersetzt den Hubarbeitsbühnenschein nicht. Wird jedoch eine auf einem Fahrzeug montierte Hubarbeitsbühne im öffentlichen Straßenverkehr gefahren, benötigt der Fahrer zusätzlich die für das jeweilige Trägerfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnisklasse. Für die Bedienung der Hubarbeitsbühne bleibt unabhängig davon die entsprechende Qualifikation erforderlich.
Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.
Ausbildung Hubarbeitsbühnenschein gemäß dem DGUV Grundsatz 308-008 zum Bediner von Hubarbeitsbühnen.
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Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühnen - für bereits ausgebildete Bediner von Hubarbeitsbühnen.
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