Staplerschein machen – Ausbildung & Unterweisung bei ITC Graf
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Staplerschein machen und jährliche Unterweisung für Gabelstapler

Gabelstapler-Ausbildung und jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001

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Staplerschein machen und jährliche Unterweisung für Gabelstapler

Gabelstapler-Ausbildung und jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001

Viele Unternehmer fragen sich: Für wen ist ein Staplerschein verpflichtend?


Grundsätzlich gilt: Wer in seinem Betrieb Flurförderzeuge mit Fahrerstand oder Mitfahrgelegenheit bedienen möchte, benötigt einen Staplerschein. Wird hingegen nur mit einfachen Flurfördermitteln ohne Fahrerstand gearbeitet, reicht eine Unterweisung durch den Arbeitgeber aus.

 

Ein Staplerschein ist in vielen Unternehmen Voraussetzung, um einen Gabelstapler sicher und rechtskonform bedienen zu dürfen. Wir von ITC Graf sind Ihr Ausbilder für allgemeine Flurförderzeuge. Mit unserer anerkannten Schulung erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern erhöhen auch die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb und vermeiden Unfälle. 

Nächste Termine zum Thema

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Zeitraum: 07.11.2025 – 05.06.2026 KW 45 – KW 23

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Was ist ein Staplerschein – und warum ist er rechtlich wichtig?

Ein Staplerschein – umgangssprachlich auch Gabelstaplerschein oder Staplerführerschein genannt – ist der offizielle Fahrausweis für Flurförderzeuge. Flurförderzeuge sind Fahrzeuge für den innerbetrieblichen Transport, z. B. im Lager. Damit Ihre Mitarbeitenden oder Sie selbst einen Gabelstapler bedienen dürfen, ist ein Staplerschein erforderlich.

Die rechtliche Grundlage bildet unter anderem der DGUV Grundsatz 308-001 sowie die DGUV Vorschrift 68. Diese schreiben vor, dass nur geschultes Personal einen Stapler führen darf. Ein Staplerschein machen bedeutet daher nicht nur, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, sondern auch Arbeitssicherheit zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden. 

Wer darf den Staplerschein machen – Voraussetzungen?

An einer Gabelstapler-Schulung oder Ausbildung für Flurförderzeuge dürfen bereits Jugendliche (nach dem JArbSchG) ab 15 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen. Die selbstständige Führung von Gabelstaplern ist jedoch erst ab 18 Jahren erlaubt. Auszubildende ab 16 Jahren dürfen im Rahmen der Ausbildung nur unter fachkundiger Aufsicht fahren.  

Grundsätzlich braucht man für den Staplerführerschein: 

  • Mindestalter: In der Regel 18 Jahre. Auszubildende können den Staplerschein auch schon vorher machen, dürfen aber nur unter Aufsicht fahren. 
  • Körperliche und geistige Eignung: Nachweis über die arbeitsmedizinische Untersuchung G25 (inkl. Sehtest) sowie ausreichende Konzentration und Verantwortungsfähigkeit. 
  • Schriftliche Beauftragung des Betriebs 

Wie lange ist der Staplerschein gültig? – Pflicht zur jährlichen Unterweisung

Ein einmal erworbener Staplerschein (Fahrausweis für Flurförderzeuge) ist grundsätzlich unbefristet gültig. Wer die Grundausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, behält diesen Nachweis dauerhaft. 

Auch wenn der Staplerschein kein Verfallsdatum hat, schreibt die DGUV Vorschrift 68 eine regelmäßige Unterweisung für Gabelstaplerfahrer vor – mindestens einmal pro Jahr. Diese Auffrischung dient dazu, Wissen zu wiederholen, neue Vorschriften zu berücksichtigen und die Arbeitssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. 

Um hier flexibel zu bleiben, bieten manche Ausbilder diese jährlichen Unterweisungen auch als Online-Schulung an – eine praktische Möglichkeit, die Vorgaben schnell und effizient zu erfüllen. 

Staplerschein und Staplertypen – was Sie beachten müssen

Ein Staplerschein gilt nicht automatisch für alle Flurförderzeuge. Grundsätzlich deckt die Gabelstapler-Ausbildung die am häufigsten eingesetzten Fahrzeuge wie Frontstapler ab. Wer jedoch andere Staplertypen bedienen möchte – zum Beispiel Teleskopstapler oder Mitgänger-Flurförderzeuge – benötigt in der Regel eine zusätzliche Qualifikation oder eine erweiterte Schulung. 

Staplerschein Kurse und Weiterbildungen

Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.

FAQ – Häufige Fragen zum Staplerschein

Das Mindestalter für die Teilnahme an einer Gabelstapler-Ausbildung liegt bei 15 Jahren. Für die selbstständige Führung von Gabelstaplern beträgt das Mindestalter jedoch 18 Jahre. Auszubildende ab 16 Jahren dürfen Gabelstapler nur unter Aufsicht fahren.
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Einblick in die Schulung

Gabelstaplerfahrer werden bei ITC Graf

Ihr Weg zum Staplerschein: Absolvieren Sie Theorie und Praxis – erhalten Sie Ihren Staplerschein in wenigen Tagen!

 

Tag 1: Sie erwerben alle wichtigen theoretischen Grundlagen rund um das Gabelstaplerfahren und legen anschließend die digitale Theorieprüfung ab.

Tag 2: Nach bestandener Theorieprüfung folgt der Praxisteil, in dem Sie selbst am Stapler fahren und Ihr Können in der praktischen Prüfung unter Beweis stellen. Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungen erhalten Sie bereits am nächsten Tag Ihren zertifizierten Staplerschein.

Das Video zeigt einen Auszug aus unserer Schulung. Inhalte können je nach Termin variieren.

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