Gabelstaplerschein: Inhalt, Dauer, Kosten und Voraussetzung
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Viele Unternehmer fragen sich: Für wen ist ein Staplerschein verpflichtend?
Grundsätzlich gilt: Wer in seinem Betrieb Flurförderzeuge mit Fahrerstand oder Mitfahrgelegenheit bedienen möchte, benötigt einen Staplerschein. Wird hingegen nur mit einfachen Flurfördermitteln ohne Fahrerstand gearbeitet, reicht eine Unterweisung durch den Arbeitgeber aus.
Wir von ITC Graf sind Ihr Ausbilder für Flurförderzeuge aller Art. Wir bieten Staplerkurs sowohl in unserer Akademie mit 2 Standorten (Heidenheim und Ravensburg) als auch als Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort an. Mit unserer anerkannten Schulung erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern erhöhen auch die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb und vermeiden Unfälle.
Nächste Termine zum Thema
Zeitraum: 06.09.2026 – 04.05.2027 KW 36 – KW 18
33 Termine im gewählten Zeitraum.
An einer Gabelstapler-Schulung oder Ausbildung für Flurförderzeuge dürfen bereits Jugendliche (nach dem JArbSchG) ab 15 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen. Die selbstständige Führung von Gabelstaplern ist jedoch erst ab 18 Jahren erlaubt. Auszubildende ab 16 Jahren dürfen im Rahmen der Ausbildung nur unter fachkundiger Aufsicht fahren.
Grundsätzlich braucht man für den Staplerführerschein:
Die Dauer hängt von den Vorkenntnissen ab. Die Grundausbildung bei ITC Graf dauert zwei Tage: Theorie am ersten Tag, Praxis und Prüfung am zweiten Tag. Die jährliche Unterweisung ist kürzer und auch online möglich.
Eine rechtssichere Schulung braucht Theorie, Praxis und eine Prüfung – unabhängig vom Preis. Deshalb bleiben wir bei zwei Schulungstagen für die Erstausbildung.
Kosten bei ITC Graf
Aktuelle Termine und den verbindlichen Preis sehen Sie in der Terminliste auf dieser Seite.
Ja, aber nicht für die komplette Erstausbildung. Ein Tag reicht nur, wenn bereits eine Staplerschulung absolviert wurde oder regelmäßig mit Gabelstaplern gearbeitet wird. Ohne Vorkenntnisse ist ein Tag in der Regel zu kurz für Theorie, Praxis und Prüfung nach DGUV Grundsatz 308-001.
In unserer Akademie bleibt die Grundausbildung deshalb bei zwei Tagen. So bleibt Zeit für Fahrübungen am Gabelstapler und eine echte Prüfung – nicht nur für das Zertifikat.
Bei Inhouse-Schulungen prüfen wir Vorkenntnisse und Erfahrung. Nur wenn diese ausreichen, bieten wir in Einzelfällen eine eintägige Schulung an. Eine verkürzte Schulung ist nicht automatisch günstiger: oft zahlen Teilnehmende ähnlich viel und bekommen weniger Praxis.
Beim Staplerschein geht es nicht nur darum, einmal mit einem Gabelstapler zu fahren. Die Ausbildung soll Teilnehmende darauf vorbereiten, Flurförderzeuge sicher, verantwortungsbewusst und nach den geltenden Arbeitsschutzanforderungen zu bedienen. Deshalb besteht eine Gabelstapler-Grundausbildung in der Regel aus einem theoretischen Teil, einem praktischen Teil und einer abschließenden Prüfung.
In der Theorie lernen die Teilnehmenden unter anderem wichtige rechtliche Grundlagen, Unfallverhütungsvorschriften, den sicheren Umgang mit Gabelstaplern, mögliche Gefahren im Betrieb, Tragfähigkeit, Lastschwerpunkt, Standsicherheit sowie richtiges Verhalten beim Fahren, Heben, Senken und Transportieren von Lasten. Bei uns machen Teilnehmer einen theoretischen Multiple-Choice-Test mit unseren modernen Tablets und erhalten die Prüfergebnisse in wenigen Minuten.
Im praktischen Teil wird das Gelernte direkt am Gabelstapler angewendet. Dazu gehören zum Beispiel das sichere Anfahren und Bremsen, Lenken und Rangieren, Aufnehmen und Absetzen von Lasten, Fahren mit und ohne Last sowie das richtige Verhalten in typischen Arbeitssituationen. Zum Abschluss müssen Teilnehmer eine praktische Fahrprüfung bestehen.
Erst wenn beide Prüfungsteile erfolgreich abgeschlossen sind, erhalten die Teilnehmenden den Nachweis der Qualifizierung (den Staplerschein).
Ein einmal erworbener Staplerschein (Fahrausweis für Flurförderzeuge) ist grundsätzlich unbefristet gültig. Wer die Grundausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, behält diesen Nachweis dauerhaft.
Auch wenn der Staplerschein kein Verfallsdatum hat, schreibt die DGUV Vorschrift 68 eine regelmäßige Unterweisung für Gabelstaplerfahrer vor – mindestens einmal pro Jahr. Diese Auffrischung dient dazu, Wissen zu wiederholen, neue Vorschriften zu berücksichtigen und die Arbeitssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.
Um hier flexibel zu bleiben, bieten manche Ausbilder diese jährlichen Unterweisungen auch als Online-Schulung an – eine praktische Möglichkeit, die Vorgaben schnell und effizient zu erfüllen.
Den Staplerschein macht man bei einem Anbieter, der Theorie, Praxis und Prüfung nach DGUV Grundsatz 308-001 durchführt. Entscheidend ist nicht allein der Preis, sondern ob die Schulung rechtssicher aufgebaut ist.
ITC Graf bildet in der Akademie in Heidenheim und Ravensburg aus. Für Unternehmen gibt es die Schulung zusätzlich als Inhouse-Schulung im eigenen Betrieb – auch in Ulm, Neu-Ulm und bundesweit.
Wer in Ulm oder Neu-Ulm sucht, findet die regionale Übersicht unter Staplerschein Ulm. Ablauf, Kosten und alle Termine bleiben auf dieser Seite.
Ein Staplerschein gilt nicht automatisch für alle Flurförderzeuge. Der klassische Staplerschein gilt in der Regel für Gabelstapler beziehungsweise Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand, wie sie typischerweise im Lager, in der Produktion oder im Versand eingesetzt werden. Meist erfolgt die Grundausbildung auf einem Frontgabelstapler.
Auch der Einsatzort spielt eine wichtige Rolle. Mit einem Staplerschein darf man nicht automatisch überall fahren. Innerbetrieblich darf ein Stapler nur in den dafür vorgesehenen Arbeitsbereichen eingesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Lagerflächen, Produktionsbereiche, Betriebshöfe oder gekennzeichnete Fahrwege. Wichtig ist, dass Staplerfahrer die betrieblichen Verkehrsregeln, die eingesetzten Geräte und mögliche Gefahrenstellen kennen.
Wer mit einem Gabelstapler auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen fahren möchte, benötigt je nach Fahrzeug, Geschwindigkeit und Einsatzbereich zusätzliche Voraussetzungen. Dazu gehören zum Beispiel eine passende Fahrerlaubnis, eine Zulassung, Versicherungsschutz sowie eine entsprechende technische Ausstattung des Staplers.
Wer jedoch andere Staplertypen bedienen möchte, z.B. Teleskopstapler oder Mitgänger-Flurförderzeuge, benötigt in der Regel eine zusätzliche Qualifikation oder eine erweiterte Schulung. Bei uns findet man alle relevante Aus- und Weiterbildungen.
In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, wenn die Qualifikation für den Job erforderlich ist. Wer den Staplerschein privat macht, zahlt die Ausbildung selbst. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Förderung über die Agentur für Arbeit (z. B. Bildungsgutschein) beantragt werden.
Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.
Zweitägige Ausbildung gemäß DGUV-Vorgaben mit Theorie, Praxisprüfung und Fahrausweis für das sichere Führen von Gabelstaplern mit Fahrerstand oder Fahrersitz.
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