Flurförderzeugschein: Unterschied zum Staplerschein einfach erklärt
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Flurförderzeugschein – Unterschied zum Staplerschein & rechtliche Anforderungen

Viele Unternehmen verwenden die Begriffe Staplerschein, Staplerführerschein, Flurförderzeugschein oder sogar Flurförderzeuge Führerschein synonym. Rechtlich und fachlich ist jedoch eine klare Unterscheidung erforderlich.

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Flurförderzeugschein – Unterschied zum Staplerschein & rechtliche Anforderungen

Was ist ein Flurförderzeugschein? Ist das dasselbe wie ein Staplerschein?

Nein – auch wenn es im Sprachgebrauch häufig gleichgesetzt wird.

 

Ein Staplerschein bezieht sich konkret auf die Ausbildung zum Führen von Gabelstaplern mit Fahrersitz oder Fahrerstand.

Ein Flurförderzeugschein hingegen kann sich auch auf andere Flurförderzeuge beziehen – insbesondere auf Mitgänger-Flurförderzeuge, also Geräte, bei denen der Bediener mitläuft.

 

Wichtig:

  • Wer einen Gabelstapler fahren möchte, benötigt eine Ausbildung nach dem DGUV-Grundsatz für Staplerfahrer.
  • Wer ausschließlich Mitgängergeräte (z. B. elektrische Ameisen) bedient, benötigt keinen klassischen Staplerschein, sondern eine gerätespezifische Ausbildung für dieses Flurförderzeug.

Beide Fahrzeugarten fallen unter dieselben DGUV-Vorschriften – die Qualifikation richtet sich jedoch nach dem konkret eingesetzten Gerät. Nicht jedes Flurförderzeug darf von jedem Mitarbeitenden bedient werden.

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In den nächsten 30 Tagen sind leider keine Termine verfügbar. Wir zeigen Ihnen deshalb den nächstmöglichen Termin: 04.03.2050 KW 9

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Was sind Flurförderzeuge?

Flurförderzeuge sind innerbetriebliche Transportmittel mit eigenem Antrieb, zum Beispiel:

  • Gabelstapler mit Fahrersitz
  • Schubmaststapler
  • Hochregalstapler
  • Mitgänger-Flurförderzeuge
  • Elektrohubwagen („Ameise“)

Entscheidend ist:

Die erforderliche Ausbildung hängt vom Fahrzeugtyp, der Bauart und dem Gefährdungspotenzial ab. Ein Mitarbeitender mit Ausbildung für Mitgängergeräte darf nicht automatisch einen Gabelstapler führen.

Wie regeln die DGUV-Vorschriften die Qualifikation?

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • DGUV Vorschrift 68
  • DGUV Grundsatz 308-001

Diese regeln:

  • Mindestalter (grundsätzlich 18 Jahre)
  • Eignung und Befähigung
  • Ausbildung in Theorie und Praxis
  • Prüfung
  • Schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber

Für fahrerstand- oder fahrersitzgesteuerte Gabelstapler ist eine umfassende Ausbildung mit Prüfung vorgeschrieben.

Für Mitgänger-Flurförderzeuge ist eine gerätespezifische Unterweisung und praktische Ausbildung erforderlich, die sich am Gefährdungspotenzial orientiert.

Die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers entscheidet, welche Ausbildungsform erforderlich ist.

Welche Risiken bestehen ohne gültige Ausbildung?

Für Arbeitgeber und verantwortliche Führungskräfte entstehen erhebliche Risiken, wenn Mitarbeitende ohne passende Qualifikation eingesetzt werden:

  • Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Regressforderungen der Berufsgenossenschaft
  • Haftungsansprüche bei Personenschäden
  • strafrechtliche Ermittlungen bei schweren Unfällen
  • versicherungsrechtliche Probleme

Die Berufsgenossenschaften prüfen im Schadensfall regelmäßig:

  • Wurden Mitarbeiter nach DGUV ausgebildet?
  • Gab es eine schriftliche Beauftragung?
  • Wurden Mitarbeiter jährlich unterwiesen?
  • Entsprach die Qualifikation dem tatsächlich geführten Gerät?

Fehlt hier der Nachweis, trägt das Unternehmen das Risiko.

Wer braucht einen Flurförderzeugschein?

Bevor eine Schulung festgelegt wird, klären wir zunächst den tatsächlichen betrieblichen Bedarf.

Bei ITC Graf analysieren wir gemeinsam mit Ihnen:

  • Welche Flurförderzeuge werden eingesetzt?
  • Handelt es sich um Gabelstapler mit Fahrerstand oder Mitgängergeräte?
  • Verfügen Mitarbeitende bereits über einen Staplerschein?
  • Ist eine Grundausbildung oder lediglich eine jährliche Unterweisung erforderlich?

Die notwendige Qualifikation richtet sich immer nach dem konkret eingesetzten Fahrzeug und dem Gefährdungspotenzial im Betrieb.

Welche Schulung ist die richtige?

Wir bieten ein breites Schulungsangebot – von der Grundausbildung bis zur jährlichen Unterweisung.

Grundausbildung Gabelstapler (Staplerschein)

Die Ausbildung für Fahrer von Gabelstaplern mit Fahrersitz oder Fahrerstand erfolgt gemäß DGUV-Grundsatz und dauert in der Regel 2 Tage:

Tag 1 – Theorie

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallursachen
  • Lastschwerpunkt und Standsicherheit
  • Verkehrsregeln im Betrieb
  • Abschlussprüfung Theorie

Tag 2 – Praxis

  • Fahrübungen auf unserem Übungsgelände
  • Lastaufnahme und -absetzung
  • Geschicklichkeitsparcours
  • Praktische Abschlussprüfung

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden den Fahrausweis für Flurförderzeuge (Gabelstapler).

Ausbildung für Mitgänger-Flurförderzeuge (Flurförderzeugschein)

Wenn Ihre Mitarbeiter außer Gabelstapler noch anderen Flurförderzeuge wie Ameisen oder Elektrohubwagen bedienen wollen, ist eine Mitgänger-Flurförderzeug Grundausbildung zu empfehlen. Bei Mitgängergeräten richtet sich die Schulungsdauer nach:

  • Anzahl der eingesetzten Fahrzeugtypen
  • Vorkenntnissen der Mitarbeitenden
  • vorhandener Staplerschein
  • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung

In vielen Fällen ist eine gerätespezifische Ausbildung ausreichend. Verfügt ein Mitarbeitender bereits über einen Staplerschein, kann unter Umständen eine ergänzende Unterweisung genügen – sofern das Gefährdungsniveau dies zulässt.

 

Neben der Grundausbildung ist eine jährliche Unterweisung gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig über Gefährdungen, sichere Bedienung und betriebliche Besonderheiten zu unterweisen.

 

Wir bieten sowohl die Grundausbildung für Gabelstapler und Mitgänger-Flurförderzeuge als auch rechtssicher dokumentierte jährliche Unterweisungen an. Unsere Schulungen sind praxisnah aufgebaut und für Unternehmen jeder Größe geeignet – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum Industrieunternehmen mit komplexer Logistikstruktur.

 

Unser Ziel ist nicht nur die Ausstellung eines „Scheins“, sondern die tatsächliche sichere Bedienung der eingesetzten Flurförderzeuge.

Flurförderzeugschein Kurse und Weiterbildungen

Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.

FAQ – Häufige Fragen zum Flurförderzeugschein

Den Flurförderzeugschein benötigt jede Person, die im Betrieb selbstständig ein Flurförderzeug bedienen soll. Entscheidend ist dabei das konkret eingesetzte Gerät. Für Gabelstapler mit Fahrerstand oder Fahrersitz ist eine umfassende Ausbildung erforderlich, während bei Mitgänger-Flurförderzeugen eine gerätespezifische Ausbildung notwendig ist. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.
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