Mit der ITC Graf Ausbildung werden Sie zum qualifizierten Presseneinrichter – praxisnah geschult, rechtssicher unterwiesen und nach DGUV Regel 100-500 zertifiziert.
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Das Einrichten, Bedienen und Warten von Pressen gehört zu den sicherheitskritischsten Tätigkeiten in der Metallverarbeitung. Nur fachkundig ausgebildete und regelmäßig unterwiesene Personen dürfen laut DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.2, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an Pressen eingesetzt werden.
Ob Exzenter-, Hydraulik- oder Stanzpressen – unsachgemäße Bedienung oder fehlerhaftes Einrichten kann schwerwiegende Unfälle verursachen. Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus:
Ein staatlich geregelter „Presseneinrichterschein“ existiert zwar nicht. Der Arbeitgeber muss jedoch nachweisen können, dass die eingesetzte Person die Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und sicherheitsrelevanten Abläufe beim Einrichten der jeweiligen Pressenart beherrscht. Nach den Vorgaben der BGHM müssen Einricht- und Kontrollpersonen grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt, entsprechend ausgebildet und beauftragt sein.
In der Presseneinrichter Ausbildung der ITC Graf GmbH erwerben Teilnehmende alle notwendigen Kenntnisse zur sicheren Bedienung, Prüfung und Wartung von Pressen. Der Lehrgang vermittelt sowohl theoretisches Wissen über Aufbau, Sicherheitsfunktionen und Gefährdungsbeurteilungen als auch praktische Fertigkeiten im Einrichten und Prüfen der Maschinen.
Unsere Schulungen erfüllen die Anforderungen nach DGUV Vorschrift 1 und TRBS 1203 und schließen mit einer anerkannten Unterweisung ab. Damit sind Sie befähigt, Pressen eigenverantwortlich zu betreiben und für die Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen.
ITC Graf steht für zertifizierte Weiterbildung, praxisnahe Ausbildung und höchste Sicherheitsstandards in der Metalltechnik.
Nächste Termine zum Thema
Zeitraum: 04.08.2026 – 02.11.2026 KW 32 – KW 45
5 Termine im gewählten Zeitraum.
Die Schulung richtet sich an:
Für die Teilnahme an der Presseneinrichter-Ausbildung gelten folgende Voraussetzungen:
Vorkenntnisse im Bereich Pressenbedienung oder Werkzeugwechsel sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.
Ein Presseneinrichter bereitet eine Presse so vor, dass die anschließende Produktion sicher durchgeführt werden kann. Zum Einrichten gehören insbesondere Änderungen der Betriebs- oder Betätigungsart sowie Werkzeugwechsel, wenn dadurch Schutzmaßnahmen, Sicherheitsabstände oder sicherheitsrelevante Einstellungen angepasst oder überprüft werden müssen.
Zu den typischen Aufgaben eines Presseneinrichters gehören:
Nach dem Einrichten kann abhängig vom Sicherheitskonzept eine zusätzliche Kontrolle durch eine dafür qualifizierte Kontrollperson erforderlich sein. Alternativ kann unter bestimmten organisatorischen Voraussetzungen eine selbstkontrollierende Einrichtperson eingesetzt werden. Kontrollpersonen benötigen grundsätzlich dieselben fachspezifischen Kenntnisse wie Einrichtpersonen und müssen ebenfalls schriftlich beauftragt werden.
Ein Presseneinrichter ist nicht automatisch eine befähigte Person für die wiederkehrende Pressenprüfung. Die vorgeschriebene technische Prüfung der Presse ist eine eigenständige Aufgabe und setzt eine entsprechende Qualifikation nach der Betriebssicherheitsverordnung voraus.
Ein Presseneinrichter wird immer dann benötigt, wenn eine Presse eingerichtet oder umgerüstet werden muss. Das ist insbesondere der Fall, wenn:
Wird eine bereits ordnungsgemäß eingerichtete Presse lediglich im normalen Produktionsbetrieb bedient, ist nicht automatisch eine Qualifikation als Presseneinrichter erforderlich. Die Bedienperson muss jedoch für ihre Tätigkeit unterwiesen, eingearbeitet und mit der Betriebsanweisung sowie den vorhandenen Schutzmaßnahmen vertraut sein. Die Presse darf erst verwendet werden, wenn sie ordnungsgemäß eingerichtet und – soweit erforderlich – kontrolliert beziehungsweise freigegeben wurde.
Nicht jede Presse ist gleich – und genauso unterschiedlich sind auch die Anforderungen an Einrichter. Je nach Pressentyp, Anwendungsbereich und Gefährdungsrisiko benötigen Beschäftigte unterschiedliche Schulungen, um Pressen sicher und fachgerecht einrichten und bedienen zu können.
Grundsätzlich gilt:
Einricht- und Bedienpersonal muss über umfassende Kenntnisse zur Funktionsweise, Gefährdungsbeurteilung und Schutzeinrichtungen der jeweiligen Maschine verfügen.
Die Ausbildung richtet sich nach der DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.12 „Betreiben von Pressen“, und wird bei ITC Graf praxisnah und branchenspezifisch durchgeführt.
Diese Schulung ist für Beschäftigte geeignet, die mechanische oder hydraulische Pressen einrichten, umrüsten oder den sicheren Einrichtzustand als Kontrollperson beurteilen sollen. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten an Exzenterpressen, hydraulischen Produktionspressen und vergleichbaren Pressen der Metallbe- und -verarbeitung. Die Schulung vermittelt die dafür erforderlichen pressenartspezifischen Grundlagen.
Beschäftigte, die Gesenkbiegepressen beziehungsweise Abkantpressen einrichten, benötigen eine speziell auf diese Maschinenart abgestimmte Qualifikation. Gesenkbiegepressen unterscheiden sich hinsichtlich Arbeitsverfahren, Werkzeugen, Steuerung und Schutzkonzepten von anderen mechanischen und hydraulischen Pressen.
Die gesonderte Schulung ist daher für Personen vorgesehen, die an Gesenkbiegepressen Werkzeuge wechseln, Einstellungen vornehmen, Schutzmaßnahmen anpassen oder Kontrollaufgaben übernehmen.
Beschäftigte, die eine fertig eingerichtete Presse lediglich bedienen, benötigen nicht automatisch das Presseneinrichter-Grundseminar. Sie müssen jedoch vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ausreichend und maschinenspezifisch unterwiesen werden. Sobald sie selbst Werkzeuge wechseln, Betriebsarten verändern oder Schutzeinrichtungen anpassen, übernehmen sie Einrichtaufgaben und benötigen die entsprechende Qualifikation.
Das Presseneinrichter-Grundseminar bei ITC Graf kostet 345 € pro Teilnehmer. Sowohl das Grundseminar für mechanische und hydraulische Pressen als auch die Ausbildung für Gesenkbiegepressen umfassen sieben Unterrichtseinheiten und werden innerhalb eines Schulungstages durchgeführt.
Während der Schulung erwerben die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse, um Pressen sicher einzurichten und ihre Verantwortung als Einricht- oder Kontrollperson wahrzunehmen. Behandelt werden die relevanten rechtlichen Grundlagen, typische Gefährdungen, Anforderungen an Schutzeinrichtungen sowie der sichere Ablauf beim Einrichten und Freigeben einer Presse.
Zum Abschluss absolvieren die Teilnehmer eine theoretische Prüfung. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten sie ein Zertifikat und einen Ausbildungsnachweis.
Bei einer Inhouse-Schulung können die vermittelten Inhalte direkt auf die im Unternehmen vorhandenen Pressen, Werkzeuge, Schutzeinrichtungen und Arbeitsabläufe abgestimmt werden. Eine allgemeine oder online absolvierte Grundqualifikation muss vor der Beauftragung durch eine praktische, maschinenspezifische Ausbildung an den konkreten Pressen des Unternehmens ergänzt werden. Die DGUV Information 209-008 betont ausdrücklich, dass zu den fachspezifischen Kenntnissen praktische Übungen an den konkreten Maschinen hinzukommen müssen.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat als Nachweis ihrer Qualifikation zum Presseneinrichter. Dieses Zertifikat ist grundsätzlich unbefristet gültig, solange die Person regelmäßig an Pressen tätig ist und die Kenntnisse aktuell hält.
Allerdings verpflichten die DGUV Vorschrift 1, die Betriebssicherheitsverordnung (§ 12–14 BetrSichV) und die DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.12, Arbeitgeber dazu, ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich zu unterweisen – insbesondere bei neuen Maschinen, Änderungen im Arbeitsablauf oder nach sicherheitsrelevanten Vorkommnissen.
Diese Unterweisung dient der Auffrischung des sicherheitsrelevanten Wissens und stellt sicher, dass der Umgang mit Pressen jederzeit den aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen entspricht.
Die Presseneinrichter-Grundausbildung wird grundsätzlich einmal für die jeweilige Pressenart absolviert. Anschließend müssen Presseneinrichter und Kontrollpersonen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.
Die jährliche Unterweisung ist keine Wiederholung des vollständigen Grundseminars. Sie dient dazu, vorhandene Kenntnisse aufzufrischen und aktuelle Vorschriften, betriebliche Erfahrungen, erkannte Fehlhandlungen sowie typische Gefährdungen zu behandeln. Die Unterweisung muss an den Arbeitsplatz und die konkreten Aufgaben der Beschäftigten angepasst und dokumentiert werden. § 4 DGUV Vorschrift 1 verlangt eine Wiederholung mindestens einmal jährlich; § 12 ArbSchG fordert zusätzliche Unterweisungen insbesondere bei Veränderungen der Aufgaben oder bei der Einführung neuer Arbeitsmittel.
Eine zusätzliche Unterweisung kann vor Ablauf des Jahres erforderlich werden, beispielsweise:
Die Presseneinrichter-Unterweisung bei ITC Graf kostet 125 € pro Teilnehmer und umfasst drei Unterrichtseinheiten. Sie richtet sich an bereits ausgebildete Einricht- und Kontrollpersonen für mechanische, hydraulische und Gesenkbiegepressen. Alternativ bietet ITC Graf eine sofort verfügbare Online-Unterweisung für 67 € pro Teilnehmer an. Betriebliche Änderungen und maschinenspezifische Besonderheiten müssen unabhängig vom gewählten Format zusätzlich im Unternehmen behandelt werden.
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Diese Schulung richtet sich an Mitarbeitende, die mit Exzenter-, Kurbel-, Friktions- oder Hydraulikpressen arbeiten.
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Diese Schulung ist speziell für das Einrichten und Bedienen von Gesenkbiegepressen konzipiert.
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