Werden Sie befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren nach DGUV und DIN – mit ITC Graf lernen Sie, Türen, Tore und Abschlüsse fachgerecht zu prüfen und sicher zu dokumentieren.
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Brandschutztüren und -tore sind sicherheitsrelevante Bauteile, die im Ernstfall Leben retten. Damit sie im Ernstfall zuverlässig funktionieren, müssen sie regelmäßig geprüft und gewartet werden.
Die rechtliche Grundlage bilden:
Die ITC Graf GmbH bietet eine praxisorientierte Schulung zur befähigten Person für Brandschutztüren und -tore nach den aktuellen gesetzlichen und normativen Anforderungen (u. a. DIN 14677, DIN EN 16034).
Teilnehmende lernen, wie Inspektionen, Funktionsprüfungen und Dokumentationen rechtssicher durchgeführt werden. Dabei werden sowohl bauordnungsrechtliche Grundlagen als auch praxisnahe Prüfmuster und Wartungsabläufe vermittelt.
Mit dieser Qualifikation erfüllen Sie die gesetzlichen Prüfpflichten, erhöhen die Betriebssicherheit und tragen aktiv zum vorbeugenden Brandschutz bei.
ITC Graf steht für zertifizierte Weiterbildung, hohe Fachkompetenz und praxisnahe Umsetzung – für Sicherheit, die im Ernstfall zählt.
Nächste Termine zum Thema
Zeitraum: 23.09.2026 – 22.08.2032 KW 39 – KW 34
6 Termine im gewählten Zeitraum.
Brandschutztüren und Brandschutztore gehören zu den baulichen Brandschutzmaßnahmen eines Gebäudes. Sie verschließen Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Wänden und müssen sich im Brandfall ordnungsgemäß schließen können.
Beschädigungen, Verschleiß, bauliche Veränderungen oder eine unsachgemäße Nutzung können diese Funktion beeinträchtigen. Typische Probleme sind:
Die ASR A1.7 verlangt, Brandschutztüren und Brandschutztore nach dem jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis beziehungsweise Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen. Zusätzlich sind die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers zu beachten.
Die prüfende Person muss aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Kenntnisse in der Lage sein, den Zustand der jeweiligen Brandschutztür fachgerecht zu beurteilen. Sie muss insbesondere:
Die Begriffe „befähigte Person“ und „sachkundige Person“ werden in der Praxis teilweise nebeneinander verwendet. Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung oder ein Lehrgangszertifikat. Die Person muss für die konkrete Prüfaufgabe tatsächlich geeignet sein.
Die allgemeinen Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person ergeben sich im Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung insbesondere aus der TRBS 1203. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt jedoch zusätzlich von der Anlage und den einschlägigen bauordnungsrechtlichen beziehungsweise herstellerbezogenen Vorgaben ab.
Eine befähigte Person ist eine speziell geschulte Fachkraft, die über die technischen und rechtlichen Kenntnisse verfügt, um die Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Wirksamkeit von Brandschutzeinrichtungen zu beurteilen.
Sie prüft u. a.:
Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Systeme im Brandfall einwandfrei schließen und die Ausbreitung von Rauch oder Feuer verhindern.
Für Brandschutztüren gibt es keine allgemeingültige Prüffrist, die unabhängig von Bauart und Verwendbarkeitsnachweis für jede Anlage gilt. Maßgeblich sind insbesondere:
In der Praxis ist für viele Brandschutztüren eine mindestens jährliche Prüfung beziehungsweise Wartung vorgesehen. Die konkrete Frist muss jedoch für die vorhandene Anlage festgestellt werden. Kürzere Intervalle können sich beispielsweise bei starker Beanspruchung oder aus den Herstellerunterlagen ergeben.
Die DGUV Information 205-040 fasst unterschiedliche Rechtsgebiete und Prüfanforderungen zusammen, trifft aber nach eigener Aussage keine eigenständigen Festlegungen. Sie ersetzt daher nicht die Prüfung der für die konkrete Anlage geltenden Unterlagen.
Bei Feststellanlagen sind unterschiedliche Tätigkeiten zu unterscheiden:
Die ASR A1.7 nennt beispielhaft eine monatliche Kontrolle durch den Betreiber und eine jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen. Entscheidend bleiben jedoch die konkrete Bauartgenehmigung, Herstellerunterlagen und objektspezifischen Anforderungen.
Die monatliche Kontrolle einer Feststellanlage darf daher nicht mit einer pauschalen monatlichen Fachprüfung sämtlicher Brandschutztüren verwechselt werden.
Hinweis: Eine Schulung zur Fachkraft für Feststellanlagen ersetzt nicht automatisch eine gegebenenfalls notwendige hersteller- oder bauartbezogene Qualifikation. Ebenso ist die Abnahmeprüfung gesondert von der wiederkehrenden Prüfung und Wartung zu betrachten.
Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach der jeweiligen Anlage und den maßgeblichen Unterlagen. Typischerweise werden insbesondere folgende Punkte kontrolliert:
Die Prüfung muss sich immer auf den Sollzustand der konkreten Anlage beziehen. Eine allgemeine Checkliste allein reicht deshalb nicht aus. Notwendig sind insbesondere Kenntnisse über die jeweilige Konstruktion, die Herstellerunterlagen und den zugehörigen Verwendbarkeitsnachweis.
Bei einer Feststellanlage können – abhängig von Bauart und Herstellervorgaben – unter anderem folgende Komponenten relevant sein:
Veränderungen an Feststellanlagen dürfen nicht eigenmächtig vorgenommen werden. Die Anlage muss der genehmigten Bauart entsprechen und ordnungsgemäß mit dem jeweiligen Feuer- oder Rauchschutzabschluss zusammenwirken.
Eine Brandschutztür und eine Feststellanlage erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Feststellanlage kann eine Brandschutztür ergänzen, ist aber nicht Bestandteil jeder Brandschutztür.
Eine Brandschutztür beziehungsweise ein Brandschutztor ist ein baulicher Feuerabschluss. Dieser soll Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Wänden verschließen und die Ausbreitung von Feuer für einen festgelegten Zeitraum begrenzen.
Wichtige Merkmale:
Eine Feststellanlage ermöglicht es, eine selbstschließende Brandschutz- oder Rauchschutztür im normalen Betrieb offenzuhalten. Erkennt die Anlage Rauch oder wird sie manuell ausgelöst, gibt sie die Tür frei. Die Tür muss anschließend selbsttätig schließen.
Zu einer Feststellanlage können unter anderem gehören:
Für Feststellanlagen gelten eigene Anforderungen an Kontrolle, Prüfung und Instandhaltung. Diese ergeben sich insbesondere aus der jeweiligen Bauartgenehmigung und den Herstellerunterlagen.
Brandschutztüren und Brandschutztore können zusätzlich mit einem elektrischen, hydraulischen oder pneumatischen Antrieb ausgestattet sein. In diesem Fall müssen sowohl die Anforderungen an den Feuer- oder Rauchschutzabschluss als auch die Anforderungen an kraftbetätigte Türen und Tore berücksichtigt werden.
Bei der Prüfung sind daher zwei Bereiche zu unterscheiden:
Zu prüfen sind abhängig von der Anlage beispielsweise:
Für kraftbetätigte Türen und Tore bietet ITC Graf eine separate Schulung zur befähigten Person für Fenster, Türen und Tore an. Unternehmen, die die Prüfung nicht selbst durchführen möchten, können den Prüfservice für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore unserer Schwesterfirma MPS Elektrotechnik nutzen.
Die ITC-Schulung vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse, um Brandschutztüren und Brandschutztore systematisch zu beurteilen und typische Mängel zu erkennen. Zusätzlich werden die Aufgaben einer Fachkraft für Feststellanlagen behandelt.
Zu den Schulungsinhalten gehören insbesondere:
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden einen Qualifikationsnachweis. Dieser dokumentiert die vermittelten Fachkenntnisse und unterstützt den Arbeitgeber bei der Auswahl einer geeigneten Person.
Alle Voraussetzungen, Inhalte, Termine und Preise finden Sie auf der Seite zur befähigten Person für Brandschutztüren und -tore sowie Fachkraft für Feststellanlagen.
Eine Schulung vermittelt die notwendigen Fachkenntnisse für die Prüfung. Das Teilnahmezertifikat allein berechtigt jedoch nicht automatisch zur Prüfung sämtlicher Brandschutztüren, Brandschutztore und Feststellanlagen.
Der Arbeitgeber beziehungsweise Auftraggeber muss prüfen, ob die Person aufgrund ihrer:
für die konkrete Aufgabe geeignet ist.
Bei Feststellanlagen können zusätzlich Vorgaben aus der Bauartgenehmigung oder den Herstellerunterlagen zu beachten sein. Auch die Abnahmeprüfung nach dem Einbau ist von der wiederkehrenden Kontrolle und Wartung zu unterscheiden.
Die Dokumentation sollte mindestens enthalten:
Die Dokumentation sollte eine eindeutige Zuordnung zur geprüften Anlage ermöglichen und entsprechend den maßgeblichen Anforderungen aufbewahrt werden. Formulierungen wie „rechtssichere Dokumentation“ sollten vermieden werden, weil die Rechtssicherheit nicht allein durch ein bestimmtes Formular hergestellt wird.
Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.
Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren, sowie Fachkraft für Feststellanlagen
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Prüfung von kraftbetriebenen Fenstern, Türen und Toren.
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