Wir bilden Sie zur befähigten Person aus!
Kraftbetriebene Tore müssen in regelmäßigen Abständen einer Prüfung unterzogen werden.
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Zu diesem Zweck wird eine befähigte Person für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore ernannt. Doch in welchen Abständen sind solche Prüfungen nötig? Und was gibt es bei der Prüfung zu beachten?
Wir von der ITC Graf GmbH sind Ihre Profis rund um Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Gerne helfen wir Ihnen dabei, eine sachgemäße Prüfung kraftbetriebener Tore durchzuführen. Erfahren Sie jetzt, worauf es dabei ankommt.
Befähigte Person
Eine befähigte Person ist eine Fachkraft, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, ihrer beruflichen Erfahrung, ihrer ausgeübten Tätigkeit, ihrer Fachkenntnisse und einer erworbenen Sachkunde selbstständig Prüfungen von Arbeitsmitteln durchführen darf.
Der Hauptgrund, weshalb bei kraftbetriebenen Toren eine Prüfung durchgeführt wird, ist die Arbeitssicherheit. Eine befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und anderen Türen und Toren ist daher essenziell, um die Sicherheit im Betrieb sicherzustellen.
In den Regeln für Arbeitsstätten A 1.6 und A 1.7 sowie in der DGUV sind wichtige Informationen festgehalten, die Unternehmer dabei helfen, mehr Sicherheit im Arbeitsalltag zu schaffen. Zudem befinden sich dort technische Einzelheiten zu den baulichen und konstruktiven Gegebenheiten von Türen, Toren und Fenstern. So unterscheiden sich beispielsweise Dreh- oder Flügeltore von einer Schiebetür und eine Faltflügeltür von einem Rolltor. Damit Personen sicher sind, die mit diesen Türen, Toren und Fenstern hantieren oder sich in ihrer Nähe aufhalten, gibt es entsprechende Regeln.
Es ist notwendig, kraftbetriebene Tore einer Prüfung zu unterziehen, bevor sie das erste Mal in Betrieb genommen werden. Danach ist es nötig, sie mindestens einmal im Jahr von einer sachkundigen Person überprüfen zu lassen. Dabei wird festgestellt, ob sich die Tore in einem sicheren Zustand befinden.
Geregelt ist dies in der DGUV Information 208-022 „Türen und Tore“. Der Abschnitt 10.2 klärt Unternehmen über Regelungen und Maßnahmen auf. Im ersten Absatz ist festgesetzt, dass eine Prüfung kraftbetriebener Tore je nach Vorgaben des Herstellers auf jeden Fall vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden muss. Somit ist es Pflicht, dass bei kraftbetriebenen Toren die Prüfung mindestens einmal jährlich erfolgen muss. Sie kann jedoch auch häufiger durchgeführt werden.
Mit der jährlichen Prüfung ist allerdings nicht alles erledigt. Die Ergebnisse, die aus der Prüfung kraftbetriebener Tore hervorgehen, müssen aufgezeichnet und in der Arbeitsstätte aufbewahrt werden.
Bei der jährlichen Prüfung, die von der DGUV vorgeschrieben wird, wird von einer normalen Nutzung und normalen Umgebungsbedingungen ausgegangen. Liegen daher besondere Umgebungsbedingungen wie aggressive Medien oder entsprechende Witterungsverhältnisse vor, ist es sinnvoll, häufiger eine Überprüfung durchzuführen. Auch bei ungewöhnlich intensiver Nutzung empfehlen Expert, kürzere Intervalle für die Prüfung kraftbetriebener Tore zu wählen. Betreiber sollten bei der Gefährdungsbeurteilung immer die Angaben des Herstellers beachten.
Die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitgeber gibt die Grundlage der Prüfungsintervalle vor. Obwohl kraftbetriebene Tore einmal jährlich einer Prüfung unterzogen werden müssen, kann es bei starker Beanspruchung auch gut sein, dass Prüfungsintervalle von 6 Monaten festgelegt werden. Werden Türen und Tore allerdings nur gelegentlich genutzt, ist es auch möglich, den Prüfungsintervall auf 2 Jahre festzulegen.
Inhaltsverzeichnis
Eine befähigte Person für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore darf Tore prüfen. Diese Person muss aufgrund ihrer Erfahrung, Ausbildung und Kenntnisse imstande sein, den betriebssicheren Zustand von Toren, Türen und Fenstern zu prüfen und zu beurteilen. Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Anforderungen an diese befähigte Person. Wir von ITC Graf helfen Ihnen gerne eine Prüfung der Tore durchzuführen.
Kraftbetriebene Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Gemäß der DGUV Information 208-022 „Türen und Tore“ müssen sie mindestens einmal im Jahr von einer sachkundigen Person überprüft werden. Betreiber sollten bei der Gefährdungsbeurteilung immer die Angaben des Herstellers beachten, um die Prüfungsintervalle vorzugeben. Bei intensiver Nutzung oder besonderen Umgebungsbedingungen ist es sinnvoll, häufiger eine Überprüfung durchzuführen.
Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore sind automatisch betriebene Türen, Fenster oder Tore, die durch Kraft angetrieben werden. Sie können durch Elektromotoren, Druckluft oder Hydraulik angetrieben werden. Diese Türen, Fenster oder Tore dienen in der Regel dazu, die Nutzung zu erleichtern oder die Sicherheit im Betrieb zu erhöhen. Eine Prüfung dieser Türen ist wichtig, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
Für die Prüfung kraftbetriebener Tore braucht es eine bestimmte Person. Es ist die Verantwortung von Unternehmer, eine befähigte Person für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore zu ernennen. Diese Mitarbeiter muss entsprechend geschult werden und sollte daher wichtige Aufgaben erfüllen können. Zu den sicherheitsrelevanten Vorkehrungen zählen Sicherheitsabstände, Schutzeinrichtungen an den Schließkanten, Begrenzung der Torkräfte, Torbetätigung ohne Selbsthaltung und Verschleißkontrolle. Durch die Ernennung einer befähigten Person wird sichergestellt, dass die Nutzung der Türen, Tore und Fenster sicher ist und Intervalle für die Prüfung kraftbetriebene Tore eingehalten werden. Die befähigte Person bringt nach der Prüfung eine Prüfplakette gut sichtbar an dem Tor oder der Tür an. Kommt sie ihrer Aufgabe nicht nach, werden Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Daher ist es wichtig, eine zuverlässige Person für die Prüfung kraftbetriebener Tore einzusetzen.
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt klar, welche Person zur Prüfung kraftbetriebene Tore eingesetzt werden darf. Diese Person muss aufgrund ihrer Erfahrung, Ausbildung und Kenntnisse imstande sein, den betriebssicheren Zustand von Toren, Türen und Fenstern zu prüfen und zu beurteilen. Auch in der technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Person“ sind nützliche Informationen zur Ernennung der befähigten Person festgehalten. Sie muss eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen und einschlägige berufliche Erfahrung mitbringen. Außerdem ist es unabdingbar, dass die befähigte Person Kenntnis vom anerkannten Stand der Technik der Anlagen hat. Bei ITC Graf finden Sie Schulungen, die Ihren Mitarbeiter das nötige Know-how mitgeben, um die Prüfung kraftbetriebener Tore sachgemäß durchzuführen.
Sind Sie an einer Schulung Ihrer Mitarbeiter interessiert, die sie dazu befähigt, eine Prüfung kraftbetriebener Tore durchzuführen? Dann sind Sie bei ITC Graf genau richtig. Als Experten auf diesem Gebiet wissen wir genau, worauf es ankommt. Profitieren Sie von unserem Know-how und sorgen Sie für einen sicheren Arbeitsalltag. Entdecken Sie auch unsere weiteren vielfältigen Schulungen, wie:
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