Die Rolle der befähigten Person ist im Betrieb von zentraler Bedeutung – doch vielen Unternehmern ist oft nicht klar, wann und wo eine befähigte Person erforderlich ist.
Grundsätzlich gilt: Überall dort, wo arbeitssicherheitstechnische Prüfungen notwendig sind, wird eine befähigte Person gebraucht.
Sie sorgt dafür, dass Maschinen, Anlagen und Arbeitsmittel regelmäßig geprüft und sicher betrieben werden können – im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 1. Mit den Schulungen von ITC Graf qualifizieren Sie Ihre Mitarbeitenden zur befähigten Person – rechtssicher, praxisnah und branchenübergreifend.
Eine befähigte Person ist eine fachkundige Person, die vom Arbeitgeber damit beauftragt wird, Arbeitsmittel oder Anlagen auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Die Anforderungen ergeben sich aus der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Zu den wichtigsten Aufgaben zählen:
Befähigte Personen tragen damit wesentlich zur Betriebssicherheit und Unfallverhütung bei.
Unternehmen sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer Arbeitsmittel und Anlagen regelmäßig zu überprüfen. Diese Prüfungen dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Fachkenntnis, Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeit verfügen.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:
Welche Qualifikation eine befähigte Person im Betrieb benötigt, hängt von der Tätigkeitsbranche, den betrieblichen Regelungen und der Gefährdungsbeurteilung ab.
Grundsätzlich gilt: Damit eine befähigte Person ihre Aufgaben rechtssicher und fachgerecht erfüllen kann, muss sie über die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen verfügen. Diese Anforderungen ergeben sich aus der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Darin ist festgelegt, dass befähigte Personen ihre Fachkenntnisse durch eine entsprechende Berufsausbildung, einschlägige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit erwerben oder erhalten müssen.
Je nach Branche und Vorschriften gibt es unterschiedliche Themengebiete, in denen befähigte Personen eingesetzt werden, z. B.:
Unternehmen sollten daher regelmäßig prüfen, in welchen Bereichen Prüfpflichten bestehen und welche Qualifikationen dafür erforderlich sind. So wird sichergestellt, dass alle Prüfungen im Betrieb fachgerecht, dokumentiert und rechtskonform durchgeführt werden.
Werden Prüfungen durch befähigte Personen nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder dokumentiert, kann das für Unternehmen rechtliche Folgen haben. Laut § 25 BetrSichV und § 209 SGB VII drohen bei Pflichtverletzungen Bußgelder oder im Schadensfall auch haftungsrechtliche Konsequenzen.
Fehlt eine befähigte Person oder ist deren Qualifikation nicht nachweisbar, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt – was den Versicherungsschutz gefährden kann.
Darum gilt: Nur geschulte und nachweislich qualifizierte befähigte Personen dürfen sicherheitsrelevante Prüfungen durchführen. Mit einer Ausbildung bei uns schaffen Sie dafür die rechtssichere Grundlage.
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Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen.
Zur Schulung
Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten.
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Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Anschlagmitteln.
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Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen.
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Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Kranen.
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Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Flurförderzeuge.
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Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Fenstern, Türen und Toren.
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Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70
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Ausbildung zur befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren, sowie Fachkraft für Feststellanlagen
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Ausbildung zur vefähigte Person zur Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
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Ausbildung zur befähigte Person zur Prüfung und Bewertung von Hydraulik-Schlauchleitungen.
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Ausbildung zur befähigte Person zur Prüfung von Schultafeln
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Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, um Unterstützung bei unseren Downloads zu erhalten.
Informationen für Arbeitgeber – Verantwortung rechtssicher erfüllen
Arbeitgeber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Prüfungen von Arbeitsmitteln und Anlagen regelmäßig und fachgerecht erfolgen.
Mit qualifizierten befähigten Personen im eigenen Betrieb erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Pflichten nach BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV-Vorschrift 1, sondern erhöhen auch dauerhaft die Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihrer Arbeitsprozesse.
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