Die Bedeutung einer befähigten Person im Arbeitsschutz und Prüfwesen.

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Befähigte Person Ausbildung bei ITC Graf

Befähigte Person werden: Schulungen für prüfende Personen im Betrieb

Die Rolle der befähigten Person ist im Betrieb von zentraler Bedeutung – doch vielen Unternehmern ist oft nicht klar, wann und wo eine befähigte Person erforderlich ist.
Grundsätzlich gilt: Überall dort, wo arbeitssicherheitstechnische Prüfungen notwendig sind, wird eine befähigte Person gebraucht.

 

Sie sorgt dafür, dass Maschinen, Anlagen und Arbeitsmittel regelmäßig geprüft und sicher betrieben werden können – im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 1. Mit den Schulungen von ITC Graf qualifizieren Sie Ihre Mitarbeitenden zur befähigten Person – rechtssicher, praxisnah und branchenübergreifend.

Was ist eine befähigte Person und welche Aufgabe/ Verantwortung hat sie?

Eine befähigte Person ist eine fachkundige Person, die vom Arbeitgeber damit beauftragt wird, Arbeitsmittel oder Anlagen auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Die Anforderungen ergeben sich aus der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Zu den wichtigsten Aufgaben zählen:

Befähigte Personen tragen damit wesentlich zur Betriebssicherheit und Unfallverhütung bei.

Rechtliche Rahmenbedingungen – wann brauchen Unternehmen befähigte Personen?

Unternehmen sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer Arbeitsmittel und Anlagen regelmäßig zu überprüfen. Diese Prüfungen dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Fachkenntnis, Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeit verfügen.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:

Schulungen und Qualifikationen zur befähigten Person

Welche Qualifikation eine befähigte Person im Betrieb benötigt, hängt von der Tätigkeitsbranche, den betrieblichen Regelungen und der Gefährdungsbeurteilung ab. 

 

Grundsätzlich gilt: Damit eine befähigte Person ihre Aufgaben rechtssicher und fachgerecht erfüllen kann, muss sie über die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen verfügen. Diese Anforderungen ergeben sich aus der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Darin ist festgelegt, dass befähigte Personen ihre Fachkenntnisse durch eine entsprechende Berufsausbildung, einschlägige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit erwerben oder erhalten müssen.

 

Je nach Branche und Vorschriften gibt es unterschiedliche Themengebiete, in denen befähigte Personen eingesetzt werden, z. B.:

Unternehmen sollten daher regelmäßig prüfen, in welchen Bereichen Prüfpflichten bestehen und welche Qualifikationen dafür erforderlich sind. So wird sichergestellt, dass alle Prüfungen im Betrieb fachgerecht, dokumentiert und rechtskonform durchgeführt werden.

Welche Konsequenzen hat eine Pflichtverletzung durch eine befähigte Person?

Werden Prüfungen durch befähigte Personen nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder dokumentiert, kann das für Unternehmen rechtliche Folgen haben. Laut § 25 BetrSichV und § 209 SGB VII drohen bei Pflichtverletzungen Bußgelder oder im Schadensfall auch haftungsrechtliche Konsequenzen.


Fehlt eine befähigte Person oder ist deren Qualifikation nicht nachweisbar, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt – was den Versicherungsschutz gefährden kann.

Darum gilt: Nur geschulte und nachweislich qualifizierte befähigte Personen dürfen sicherheitsrelevante Prüfungen durchführen. Mit einer Ausbildung bei uns schaffen Sie dafür die rechtssichere Grundlage.

Befähigte Person werden mit ITC Graf

Individuelle Beratung vereinbaren

Regalprüfer

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Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen.

Zur Schulung

Leitern, Tritte und Kleingerüste

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Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten.

Zur Schulung

Anschlagmittel

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Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Anschlagmitteln.

Zur Schulung

Hubarbeitsbühnen

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Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen.

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Krane

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Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Kranen.

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Gabelstapler

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Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Flurförderzeuge.

Zur Schulung

Fenstern, Türen und Toren

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Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Fenstern, Türen und Toren.

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Fahrzeugen

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Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70

Zur Schulung

Brandschutztüren und -toren, sowie Fachkraft für Feststellanlagen

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Ausbildung zur befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren, sowie Fachkraft für Feststellanlagen

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PSAgA

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Ausbildung zur vefähigte Person zur Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

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Hydraulik-Schlauchleitungen

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Ausbildung zur befähigte Person zur Prüfung und Bewertung von Hydraulik-Schlauchleitungen.

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Schultafeln

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Ausbildung zur befähigte Person zur Prüfung von Schultafeln

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ITC Graf Downloads Team

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Befähigte Person bei der Prüfung von Regalen

Informationen für Arbeitgeber – Verantwortung rechtssicher erfüllen

Arbeitgeber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Prüfungen von Arbeitsmitteln und Anlagen regelmäßig und fachgerecht erfolgen.

Mit qualifizierten befähigten Personen im eigenen Betrieb erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Pflichten nach BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV-Vorschrift 1, sondern erhöhen auch dauerhaft die Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihrer Arbeitsprozesse.

Sie möchten eine befähigte Person im Unternehmen ausbilden oder bestehende Qualifikationen auffrischen?
Dann informieren Sie sich jetzt über unsere passenden Schulungen und Qualifikationen – praxisnah, anerkannt und rechtssicher.

FAQ – Häufige Fragen zur befähigten Person

Welche Tätigkeiten erfordern eine befähigte Person?
Die TRBS 1203 nennt verschiedene Tätigkeiten, für die eine befähigte Person erforderlich ist. Dazu gehören unter anderem die Prüfung von Regalanlagen, Leitern, Tritten und Kleingerüsten, Anschlagmitteln, Hubarbeitsbühnen, Kranen, Flurförderzeugen, Fenstern, Türen und Toren, Fahrzeugen nach DGUV Vorschrift 70, Brandschutztüren und -toren sowie die Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und Hydraulik-Schlauchleitungen.
Warum ist eine befähigte Person wichtig?
Sie stellt sicher, dass Arbeitsmittel den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen und schützt dadurch Beschäftigte und Unternehmen vor Unfällen und Haftungsrisiken. Zudem ist das Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, befähigte Personen einzusetzen.
Welche Arbeitsmittel darf eine befähigte Person prüfen?
Alle Arbeitsmittel, für die sie ausgebildet und qualifiziert ist – z. B. elektrische Betriebsmittel, Leitern, Regale, Krane oder PSA.
Was sind die Vorteile einer befähigten Person?
Die Vorteile einer befähigten Person sind vielfältig: Rechtssichere Prüfungen, höhere Arbeitssicherheit, geringere Ausfallzeiten und Entlastung für Arbeitgeber bei gesetzlichen Pflichten, Verbesserung der Effektivität und Effizienz von Arbeitsabläufen sowie Steigerung der allgemeinen Produktivität.
Können mehrere Personen befähigt sein, dieselbe Aufgabe auszuführen?
Ja, wenn alle die erforderliche Qualifikation besitzen. So kann die Prüftätigkeit im Betrieb aufgeteilt und flexibel organisiert werden.
Kann eine Person für mehrere Aufgabenbereiche befähigt sein?
Ja, sofern sie für jedes Themengebiet über die nötigen Fachkenntnisse verfügt, z. B. für elektrische Anlagen und Leitern.
Welche Branchen benötigen befähigte Personen?
Nahezu alle – besonders Industrie, Handwerk, Logistik, Energie, Bauwesen, Pflegeeinrichtungen und öffentliche Betriebe. In diesen Branchen gibt es oft spezifische Aufgaben, die von befähigten Personen ausgeführt werden müssen, um die Sicherheit und Effektivität der Arbeit zu gewährleisten.
Gibt es Unterschiede in den Anforderungen für befähigte Personen in verschiedenen Ländern?
Ja, die gesetzlichen Grundlagen unterscheiden sich. In Deutschland gelten TRBS 1203 und die BetrSichV, in anderen EU-Ländern nationale Regelwerke. Es ist wichtig, dass befähigte Personen die geltenden Vorschriften und Anforderungen in ihrer Region kennen und einhalten.
Können befähigte Personen auch andere Mitarbeiter schulen und trainieren?
Ja, sofern sie über die pädagogische und fachliche Kompetenz verfügen, können sie interne Unterweisungen durchführen. Dies kann dazu beitragen, die Sicherheit und Effektivität am Arbeitsplatz zu erhöhen und die Produktivität zu steigern.
Wie kann man sicherstellen, dass eine befähigte Person ihre Aufgaben sicher und effektiv ausführt?
Durch eine passende Schulung, regelmäßige Fortbildung und die Dokumentation aller Prüfungen gemäß TRBS 1203 und BetrSichV.
Wie oft muss eine befähigte Person geschult werden?
Eine Grundschulung ist einmalig erforderlich, anschließend sind jährliche Auffrischungen empfohlen. In jedem Fall ist es wichtig, dass Unternehmen sicherstellen, dass ihre befähigten Personen immer auf dem neuesten Stand sind. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle betrieblichen Anforderungen erfüllt werden und Unfälle vermieden werden.
Wann sollte eine Fortbildung der befähigten Person erfolgen?
Bei Neuerungen in der BetrSichV, TRBS 1203 oder DGUV-Vorschriften sowie bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien. Die genauen Intervalle können je nach Branche, Tätigkeitsbereich und gesetzlichen Vorgaben variieren. In der Regel sollten befähigte Personen jedoch mindestens alle 3 Jahre an einer Fortbildung teilnehmen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Welche Dokumentationspflichten hat eine befähigte Person?
Eine befähigte Person muss alle Prüfungen, Inspektionen und Wartungsarbeiten dokumentieren – mit Angaben zu Datum, Umfang, Ergebnis, Mängeln und ggf. durchgeführten Maßnahmen. Zudem sorgt sie dafür, dass betriebliche Anweisungen, Schulungsunterlagen und relevante Dokumente aktuell bleiben und dass alle Mitarbeitenden über die notwendigen Kenntnisse für einen sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln verfügen.
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