Befähigte Person Brandschutztüren & Fachkraft Feststellanlagen
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Seminar zur Befähigte Person | Brandschutztüren prüfen

Werden Sie befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren nach DGUV und DIN – mit ITC Graf lernen Sie, Türen, Tore und Abschlüsse fachgerecht zu prüfen und sicher zu dokumentieren.

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Seminar zur Befähigte Person | Brandschutztüren prüfen

Sichere Prüfung von Brandschutztüren nach BetrSichV & TRBS 1203

Brandschutztüren und -tore sind sicherheitsrelevante Bauteile, die im Ernstfall Leben retten. Damit sie im Ernstfall zuverlässig funktionieren, müssen sie regelmäßig geprüft und gewartet werden.

Die rechtliche Grundlage bilden:

  • Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV)
  • Arbeitsstättenregel ASR A1.7 „Türen und Tore“
  • DIN 14677 – Instandhaltung von Feststellanlagen
  • TRBS 1203 – Befähigte Personen

Die ITC Graf GmbH bietet eine praxisorientierte Schulung zur befähigten Person für Brandschutztüren und -tore nach den aktuellen gesetzlichen und normativen Anforderungen (u. a. DIN 14677, DIN EN 16034).

Teilnehmende lernen, wie Inspektionen, Funktionsprüfungen und Dokumentationen rechtssicher durchgeführt werden. Dabei werden sowohl bauordnungsrechtliche Grundlagen als auch praxisnahe Prüfmuster und Wartungsabläufe vermittelt.

Mit dieser Qualifikation erfüllen Sie die gesetzlichen Prüfpflichten, erhöhen die Betriebssicherheit und tragen aktiv zum vorbeugenden Brandschutz bei.
ITC Graf steht für zertifizierte Weiterbildung, hohe Fachkompetenz und praxisnahe Umsetzung – für Sicherheit, die im Ernstfall zählt.

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Zeitraum: 24.09.2026 – 21.03.2033 KW 39 – KW 12

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Warum müssen Brandschutztüren regelmäßig geprüft werden?

Brandschutztüren und Brandschutztore gehören zu den baulichen Brandschutzmaßnahmen eines Gebäudes. Sie verschließen Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Wänden und müssen sich im Brandfall ordnungsgemäß schließen können.

Beschädigungen, Verschleiß, bauliche Veränderungen oder eine unsachgemäße Nutzung können diese Funktion beeinträchtigen. Typische Probleme sind:

  • blockierte oder verkeilte Türen
  • beschädigte Türblätter oder Zargen
  • verschlissene Bänder und Beschläge
  • defekte oder falsch eingestellte Türschließer
  • beschädigte Dichtungen
  • Veränderungen an Schloss, Beschlägen oder Verglasungen
  • nicht zugelassene Nachrüstungen
  • Gegenstände im Schließbereich
  • funktionsunfähige Feststellanlagen

Die ASR A1.7 verlangt, Brandschutztüren und Brandschutztore nach dem jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis beziehungsweise Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen. Zusätzlich sind die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers zu beachten.

Wer darf Brandschutztüren prüfen?

Die prüfende Person muss aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Kenntnisse in der Lage sein, den Zustand der jeweiligen Brandschutztür fachgerecht zu beurteilen. Sie muss insbesondere:

  • den Aufbau und die Funktion von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen kennen
  • typische Schäden und unzulässige Veränderungen erkennen
  • die einschlägigen Regelwerke und Herstellerangaben anwenden können
  • Verwendbarkeitsnachweise und technische Unterlagen beurteilen können
  • den Sollzustand der Anlage feststellen können
  • geeignete Prüfmittel sicher anwenden
  • Prüfergebnisse und Mängel nachvollziehbar dokumentieren

Die Begriffe „befähigte Person“ und „sachkundige Person“ werden in der Praxis teilweise nebeneinander verwendet. Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung oder ein Lehrgangszertifikat. Die Person muss für die konkrete Prüfaufgabe tatsächlich geeignet sein.

Die allgemeinen Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person ergeben sich im Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung insbesondere aus der TRBS 1203. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt jedoch zusätzlich von der Anlage und den einschlägigen bauordnungsrechtlichen beziehungsweise herstellerbezogenen Vorgaben ab.

Was ist eine befähigte Person für Brandschutztüren und -tore?

Eine befähigte Person ist eine speziell geschulte Fachkraft, die über die technischen und rechtlichen Kenntnisse verfügt, um die Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Wirksamkeit von Brandschutzeinrichtungen zu beurteilen.

Sie prüft u. a.:

  • Brandschutztüren, Rauchschutztüren und -tore
  • automatische und manuell betriebene Feststellanlagen
  • Schließ- und Öffnungsmechanismen
  • Rauchschalter, Türhaftmagnete und Steuerungen
  • Türschließer, Bodenverriegelungen und Endlagen

Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Systeme im Brandfall einwandfrei schließen und die Ausbreitung von Rauch oder Feuer verhindern.

Wie oft müssen Brandschutztüren geprüft werden?

Für Brandschutztüren gibt es keine allgemeingültige Prüffrist, die unabhängig von Bauart und Verwendbarkeitsnachweis für jede Anlage gilt. Maßgeblich sind insbesondere:

  • allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Bauartgenehmigung
  • allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
  • Einbau- und Wartungsanleitung des Herstellers
  • Festlegungen aus Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept
  • betriebliche Nutzung und Beanspruchung
  • Zustand und Alter der Anlage
  • zusätzliche Anforderungen für kraftbetätigte Abschlüsse
  • Vorgaben für vorhandene Feststellanlagen

In der Praxis ist für viele Brandschutztüren eine mindestens jährliche Prüfung beziehungsweise Wartung vorgesehen. Die konkrete Frist muss jedoch für die vorhandene Anlage festgestellt werden. Kürzere Intervalle können sich beispielsweise bei starker Beanspruchung oder aus den Herstellerunterlagen ergeben.

Die DGUV Information 205-040 fasst unterschiedliche Rechtsgebiete und Prüfanforderungen zusammen, trifft aber nach eigener Aussage keine eigenständigen Festlegungen. Sie ersetzt daher nicht die Prüfung der für die konkrete Anlage geltenden Unterlagen.

Prüfungen können außerdem erforderlich sein:

  • nach Beschädigungen
  • nach Veränderungen oder Umbauten
  • nach dem Austausch sicherheitsrelevanter Bauteile
  • nach einer Instandsetzung
  • bei erkennbaren Funktionsstörungen
  • nach außergewöhnlichen Ereignissen
  • vor einer Wiederinbetriebnahme, wenn dies die maßgeblichen Vorgaben verlangen

Wie oft müssen Feststellanlagen geprüft werden?

Bei Feststellanlagen sind unterschiedliche Tätigkeiten zu unterscheiden:

  1. Regelmäßige Betreiberkontrolle beziehungsweise Funktionskontrolle
  2. Jährliche Prüfung und Wartung durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft
  3. Abnahmeprüfung nach dem betriebsfertigen Einbau
  4. Erneute Abnahmeprüfung nach bestimmten wesentlichen Änderungen

Die ASR A1.7 nennt beispielhaft eine monatliche Kontrolle durch den Betreiber und eine jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen. Entscheidend bleiben jedoch die konkrete Bauartgenehmigung, Herstellerunterlagen und objektspezifischen Anforderungen.

Die monatliche Kontrolle einer Feststellanlage darf daher nicht mit einer pauschalen monatlichen Fachprüfung sämtlicher Brandschutztüren verwechselt werden.

Hinweis: Eine Schulung zur Fachkraft für Feststellanlagen ersetzt nicht automatisch eine gegebenenfalls notwendige hersteller- oder bauartbezogene Qualifikation. Ebenso ist die Abnahmeprüfung gesondert von der wiederkehrenden Prüfung und Wartung zu betrachten.

Was wird bei einer Brandschutztür geprüft?

Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach der jeweiligen Anlage und den maßgeblichen Unterlagen. Typischerweise werden insbesondere folgende Punkte kontrolliert:

  • allgemeiner Zustand von Türblatt und Zarge
  • Beschädigungen, Verformungen und Korrosion
  • sichere Befestigung der Zarge
  • Zustand der Bänder und Beschläge
  • Leichtgängigkeit der Tür
  • vollständiges und selbsttätiges Schließen
  • Funktion des Türschließers
  • Einrasten von Falle und Verriegelung
  • Schließfolge bei zweiflügeligen Türen
  • Zustand vorhandener Dichtungen
  • Zustand von Verglasungen und Glashalteleisten
  • Kennzeichnung der Brandschutztür
  • unzulässige Veränderungen oder Nachrüstungen
  • freier Schließbereich
  • Zustand und Funktion einer vorhandenen Feststellanlage
  • Verfügbarkeit der technischen Unterlagen
  • ordnungsgemäße Dokumentation vorheriger Prüfungen

Die Prüfung muss sich immer auf den Sollzustand der konkreten Anlage beziehen. Eine allgemeine Checkliste allein reicht deshalb nicht aus. Notwendig sind insbesondere Kenntnisse über die jeweilige Konstruktion, die Herstellerunterlagen und den zugehörigen Verwendbarkeitsnachweis.

Was wird an einer Feststellanlage geprüft?

Bei einer Feststellanlage können – abhängig von Bauart und Herstellervorgaben – unter anderem folgende Komponenten relevant sein:

  • Energieversorgung
  • Brand- oder Rauchmelder
  • Handauslösetaster
  • Feststellvorrichtungen oder Haftmagnete
  • Auslösevorrichtung
  • Freigabe des Abschlusses
  • selbsttätiger Schließvorgang
  • Schließbereich und mögliche Hindernisse
  • Zusammenwirken mit Türschließer oder Torantrieb
  • Kennzeichnung und technische Dokumentation

Veränderungen an Feststellanlagen dürfen nicht eigenmächtig vorgenommen werden. Die Anlage muss der genehmigten Bauart entsprechen und ordnungsgemäß mit dem jeweiligen Feuer- oder Rauchschutzabschluss zusammenwirken.

Brandschutztür und Feststellanlage: Wo liegt der Unterschied?

Eine Brandschutztür und eine Feststellanlage erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Feststellanlage kann eine Brandschutztür ergänzen, ist aber nicht Bestandteil jeder Brandschutztür.

Brandschutztür oder Brandschutztor

Eine Brandschutztür beziehungsweise ein Brandschutztor ist ein baulicher Feuerabschluss. Dieser soll Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Wänden verschließen und die Ausbreitung von Feuer für einen festgelegten Zeitraum begrenzen.

Wichtige Merkmale:

  • Die Tür muss grundsätzlich selbstständig und vollständig schließen können.
  • Türblatt, Zarge, Beschläge, Türschließer und weitere Bauteile bilden ein geprüftes Gesamtsystem.
  • Rauchschutz ist nur dann zusätzlich gegeben, wenn der Abschluss auch dafür vorgesehen und entsprechend gekennzeichnet ist.
  • Prüfung und Instandhaltung richten sich insbesondere nach dem Verwendbarkeitsnachweis und den Herstellerangaben.
  • Unzulässige Veränderungen können die vorgesehene Schutzwirkung beeinträchtigen.

Feststellanlage

Eine Feststellanlage ermöglicht es, eine selbstschließende Brandschutz- oder Rauchschutztür im normalen Betrieb offenzuhalten. Erkennt die Anlage Rauch oder wird sie manuell ausgelöst, gibt sie die Tür frei. Die Tür muss anschließend selbsttätig schließen.

Zu einer Feststellanlage können unter anderem gehören:

  • Rauch- oder Brandmelder
  • Energieversorgung
  • Auslösevorrichtung
  • Handauslösetaster
  • Haftmagnet oder eine andere Feststellvorrichtung
  • gegebenenfalls eine Steuerung

Für Feststellanlagen gelten eigene Anforderungen an Kontrolle, Prüfung und Instandhaltung. Diese ergeben sich insbesondere aus der jeweiligen Bauartgenehmigung und den Herstellerunterlagen.

Wichtig für die betriebliche Praxis

  • Nicht jede Brandschutztür besitzt eine Feststellanlage.
  • Brandschutztüren dürfen nicht mit Keilen oder anderen ungeeigneten Gegenständen offengehalten werden.
  • Soll eine Brandschutztür planmäßig offenstehen, ist eine dafür geeignete und zugelassene Feststellanlage erforderlich.
  • Die Prüfung der Brandschutztür und die Prüfung der Feststellanlage sind fachlich voneinander zu unterscheiden.
  • Für Arbeiten an Feststellanlagen kann eine zusätzliche Qualifikation als Fachkraft für Feststellanlagen erforderlich sein.

Sonderfall: kraftbetätigte Brandschutztüren und Brandschutztore

Brandschutztüren und Brandschutztore können zusätzlich mit einem elektrischen, hydraulischen oder pneumatischen Antrieb ausgestattet sein. In diesem Fall müssen sowohl die Anforderungen an den Feuer- oder Rauchschutzabschluss als auch die Anforderungen an kraftbetätigte Türen und Tore berücksichtigt werden.

Bei der Prüfung sind daher zwei Bereiche zu unterscheiden:

  • Die Brandschutzfunktion richtet sich insbesondere nach dem Verwendbarkeitsnachweis, den Herstellerangaben und den bauordnungsrechtlichen Vorgaben.
  • Die Betriebssicherheit des Antriebs und der Schutzeinrichtungen richtet sich zusätzlich nach den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an kraftbetätigte Türen und Tore.

Zu prüfen sind abhängig von der Anlage beispielsweise:

  • selbsttätiges und vollständiges Schließen
  • Antrieb und Steuerung
  • Schließkanten und mögliche Quetsch- oder Scherstellen
  • Lichtschranken und weitere Schutzeinrichtungen
  • Notbetätigung und Verhalten bei Stromausfall
  • Zusammenwirken mit einer vorhandenen Feststellanlage
  • sichere Freigabe und Schließung im Brandfall

Für kraftbetätigte Türen und Tore bietet ITC Graf eine separate Schulung zur befähigten Person für Fenster, Türen und Tore an. Unternehmen, die die Prüfung nicht selbst durchführen möchten, können den Prüfservice für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore unserer Schwesterfirma MPS Elektrotechnik nutzen.

Welche Inhalte vermittelt die Schulung zur befähigten Person bei ITC Graf?

Die ITC-Schulung vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse, um Brandschutztüren und Brandschutztore systematisch zu beurteilen und typische Mängel zu erkennen. Zusätzlich werden die Aufgaben einer Fachkraft für Feststellanlagen behandelt.

Zu den Schulungsinhalten gehören insbesondere:

  • rechtliche und technische Grundlagen
  • Aufbau und Funktion von Brandschutztüren und Brandschutztoren
  • Abgrenzung zwischen Feuer- und Rauchschutzabschlüssen
  • Anforderungen an Feststellanlagen
  • Verwendbarkeitsnachweise und Herstellerunterlagen
  • typische Schäden und unzulässige Veränderungen
  • Sicht- und Funktionsprüfung
  • Prüfung von Schließmitteln und Beschlägen
  • Grundlagen der Prüfung und Wartung von Feststellanlagen
  • Bewertung festgestellter Mängel
  • Dokumentation der Prüfergebnisse
  • Verantwortung der prüfenden Person
  • praktische Übungen an Anlagen

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden einen Qualifikationsnachweis. Dieser dokumentiert die vermittelten Fachkenntnisse und unterstützt den Arbeitgeber bei der Auswahl einer geeigneten Person.

Alle Voraussetzungen, Inhalte, Termine und Preise finden Sie auf der Seite zur befähigten Person für Brandschutztüren und -tore sowie Fachkraft für Feststellanlagen.

Reicht eine Schulung zur befähigten Person aus?

Eine Schulung vermittelt die notwendigen Fachkenntnisse für die Prüfung. Das Teilnahmezertifikat allein berechtigt jedoch nicht automatisch zur Prüfung sämtlicher Brandschutztüren, Brandschutztore und Feststellanlagen.

Der Arbeitgeber beziehungsweise Auftraggeber muss prüfen, ob die Person aufgrund ihrer:

  • beruflichen Qualifikation
  • praktischen Erfahrung
  • Kenntnisse der jeweiligen Anlagen
  • aktuellen Tätigkeit
  • vermittelten Fachkenntnisse
  • gegebenenfalls erforderlichen herstellerbezogenen Qualifikation

für die konkrete Aufgabe geeignet ist.

Bei Feststellanlagen können zusätzlich Vorgaben aus der Bauartgenehmigung oder den Herstellerunterlagen zu beachten sein. Auch die Abnahmeprüfung nach dem Einbau ist von der wiederkehrenden Kontrolle und Wartung zu unterscheiden.

Wie wird die Prüfung dokumentiert?

Die Dokumentation sollte mindestens enthalten:

  • eindeutige Bezeichnung und Standort der Anlage
  • Hersteller und Typ, soweit feststellbar
  • Grundlage und Umfang der Prüfung
  • Datum der Prüfung
  • Name und Qualifikation der prüfenden Person
  • festgestellter Zustand
  • erkannte Mängel
  • Bewertung der Mängel
  • erforderliche Maßnahmen
  • gegebenenfalls Frist zur Mängelbeseitigung
  • Ergebnis einer Funktionsprüfung
  • Termin beziehungsweise Frist der nächsten Prüfung

Die Dokumentation sollte eine eindeutige Zuordnung zur geprüften Anlage ermöglichen und entsprechend den maßgeblichen Anforderungen aufbewahrt werden. Formulierungen wie „rechtssichere Dokumentation“ sollten vermieden werden, weil die Rechtssicherheit nicht allein durch ein bestimmtes Formular hergestellt wird.

Befähigte Person – Brandschutztüren und -tore prüfen

Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.

FAQ – Häufige Fragen zur befähigten Person

Eine pauschale monatliche Fachprüfung aller Brandschutztüren ist nicht vorgeschrieben. Die häufig genannte monatliche Kontrolle bezieht sich insbesondere auf Feststellanlagen. Brandschutztüren sollten unabhängig davon im betrieblichen Alltag auf erkennbare Schäden und Manipulationen kontrolliert werden.
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