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Belastungen erkennen und sicher arbeiten

• 5 Min. Lesezeit

Ergonomie wird häufig mit Büroarbeitsplätzen in Verbindung gebracht. Tatsächlich treten körperliche Belastungen jedoch insbesondere in Werkstätten, Produktionsbereichen, Lagerumgebungen und bei Arbeiten in der Höhe auf. Heben, Tragen, Überkopfarbeiten, häufige Greifbewegungen oder Arbeiten auf Leitern und Arbeitsbühnen können zu erheblichen Belastungen des Muskel-Skelett-Systems führen.

Eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung zielt darauf ab, diese Belastungen zu reduzieren und gleichzeitig sichere Arbeitsabläufe zu gewährleisten. Dabei stehen nicht nur Gesundheitsschutz und Prävention im Vordergrund, sondern auch die Vermeidung von Fehlern, Ermüdung und Unfällen.

 

Ergonomie endet nicht am Büroeingang

Anders als bei typischen Bildschirmarbeitsplätzen sind Beschäftigte in Werkstätten, Produktionshallen und Lagern häufig körperlichen Belastungen ausgesetzt. Dazu gehören insbesondere:

  • Heben und Tragen von Lasten
  • wiederkehrende Bewegungsabläufe
  • Arbeiten in Zwangshaltungen
  • langes Stehen
  • Überkopf-Arbeiten
  • häufiges Bücken oder Strecken
  • Arbeiten auf Leitern, Podesten oder Arbeitsbühnen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen bereits bei der Planung von Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen berücksichtigt werden sollte. Ziel ist es, vermeidbare Belastungen von vornherein auszuschließen oder deutlich zu reduzieren.

 

Arbeitsbereiche ergonomisch planen

Viele Belastungen entstehen nicht durch die eigentliche Tätigkeit, sondern durch ungünstig gestaltete Arbeitsplätze.

In der Praxis zeigt sich beispielsweise häufig:

  • Werkzeuge befinden sich außerhalb des optimalen Greifraums.
  • Material wird auf Bodenniveau gelagert.
  • Arbeitsflächen sind zu niedrig oder zu hoch.
  • Beschäftigte müssen sich ständig drehen oder strecken.
  • Maschinen und Bedienelemente sind ungünstig angeordnet.

Solche Bedingungen führen dazu, dass Beschäftigte dauerhaft Ausweichhaltungen einnehmen. Dies erhöht langfristig das Risiko für Muskel- und Skeletterkrankungen.

Eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung berücksichtigt deshalb Greifräume, Arbeitshöhen, Bewegungsflächen und die Anordnung von Werkzeugen und Arbeitsmitteln bereits bei der Planung.

 

KI-generiert

Heben und Tragen vermeiden oder reduzieren

Zu den häufigsten Belastungen in Produktion und Lager gehören manuelle Transporttätigkeiten.

Besonders kritisch sind:

  • schwere Lasten
  • häufiges Heben
  • ungünstige Körperhaltungen
  • verdrehte Bewegungen beim Tragen
  • Lastaufnahmen aus Bodennähe

Die Arbeitsschutzvorschriften verfolgen hierbei den Grundsatz, körperlich belastende Hebe- und Tragevorgänge möglichst zu vermeiden. Wo dies nicht möglich ist, sollten geeignete technische Hilfsmittel eingesetzt werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Hubwagen
  • Hebehilfen
  • Vakuumheber
  • Rollenbahnen
  • höhenverstellbare Arbeitstische

Solche Maßnahmen reduzieren nicht nur die körperliche Belastung, sondern erhöhen häufig auch die Prozesssicherheit und Produktivität.

 

Ergonomie an Steharbeitsplätzen

In vielen Werkstätten und Produktionsbereichen lässt sich sitzende Arbeit nicht realisieren. Umso wichtiger ist die ergonomische Gestaltung von Steharbeitsplätzen.

Typische Belastungsfaktoren sind:

  • langes statisches Stehen
  • harte Bodenbeläge
  • geringe Bewegungsmöglichkeiten
  • ungünstige Arbeitshöhen

Bereits kleine Verbesserungen können hier eine große Wirkung erzielen. Höhenangepasste Arbeitsplätze, ausreichend Bewegungsfreiheit und geeignete Organisationsmaßnahmen helfen dabei, einseitige Belastungen zu vermeiden.

Auch die regelmäßige Veränderung von Körperhaltungen sollte bei der Arbeitsorganisation berücksichtigt werden.

 

Überkopfarbeiten als besondere Belastung

Besondere ergonomische Herausforderungen entstehen bei Wartungs-, Montage- oder Installationsarbeiten über Schulterhöhe.

Werden Tätigkeiten dauerhaft über Kopf ausgeführt, kommt es häufig zu:

  • erhöhter Belastung der Schultergelenke
  • schneller Ermüdung der Muskulatur
  • Verspannungen im Nackenbereich
  • eingeschränkter Kraftentfaltung

Ein häufiger Fehler besteht darin, Arbeitsmittel oder Zugangseinrichtungen zu niedrig auszuwählen. Beschäftigte versuchen dann, die fehlende Höhe durch Strecken oder Überkopfarbeit auszugleichen.

Aus ergonomischer Sicht sollte die Arbeit möglichst in einem Bereich zwischen Hüft- und Brusthöhe ausgeführt werden. Ist dies nicht möglich, sollten geeignete Arbeitsmittel gewählt werden, die eine sichere und körpergerechte Arbeitshaltung ermöglichen.

 

Arbeiten in der Höhe: Sicherheit und Ergonomie gemeinsam betrachten

Arbeiten in der Höhe werden häufig ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Absturzsicherung betrachtet. Tatsächlich spielen jedoch auch ergonomische Faktoren eine wichtige Rolle.

Leitern werden in vielen Betrieben noch immer für Tätigkeiten verwendet, die dort nicht oder nur eingeschränkt ausgeführt werden sollten.

Probleme entstehen insbesondere durch:

  • eingeschränkte Bewegungsfreiheit
  • fehlende Ablagemöglichkeiten
  • dauerhaftes Arbeiten mit einer Hand
  • ungünstige Körperhaltungen
  • fehlende Standflächen

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121 Teil 2) sowie die DGUV verlangen deshalb eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung bei der Auswahl geeigneter Arbeitsmittel.

 

Das geeignete Arbeitsmittel auswählen

Nicht jede Arbeit in der Höhe sollte von einer Leiter aus durchgeführt werden.

Vor der Auswahl eines Arbeitsmittels sollten unter anderem folgende Fragen betrachtet werden:

  • Wie lange dauert die Tätigkeit?
  • Müssen Werkzeuge oder Materialien mitgeführt werden?
  • Ist beidhändiges Arbeiten erforderlich?
  • Wie häufig wird die Tätigkeit durchgeführt?
  • Welche Körperhaltungen sind notwendig?

In vielen Fällen bieten Podestleitern, Fahrgerüste oder Hubarbeitsbühnen deutlich bessere ergonomische und sicherheitstechnische Voraussetzungen als herkömmliche Anlegeleitern.

Dadurch können Beschäftigte stabil stehen, beide Hände einsetzen und Arbeiten präziser ausführen.

 

Typische Fehler aus der Praxis

Bei Betriebsbegehungen treten regelmäßig ähnliche Schwachstellen auf:

  • Lasten werden manuell bewegt, obwohl technische Hilfsmittel verfügbar sind.
  • Arbeitsmittel befinden sich außerhalb ergonomischer Greifbereiche.
  • Beschäftigte arbeiten dauerhaft in gebückter Haltung.
  • Leitern werden als dauerhafter Arbeitsplatz genutzt.
  • Überkopfarbeiten werden ohne geeignete Zugangstechnik durchgeführt.
  • Werkzeuge werden auf Leitern in der Hand transportiert.

Solche Situationen erhöhen sowohl die körperliche Belastung als auch das Unfallrisiko.

 

Ergonomie als Bestandteil der Präventionskultur

Ergonomische Arbeitsbedingungen entstehen nicht zufällig. Sie sind das Ergebnis einer systematischen Planung, regelmäßiger Gefährdungsbeurteilungen und der aktiven Beteiligung der Beschäftigten.

Gerade Mitarbeitende in Werkstatt, Produktion und Lager kennen die tatsächlichen Belastungen ihres Arbeitsalltags häufig besser als jede Planung am Schreibtisch. Ihre Erfahrungen sollten deshalb konsequent in Verbesserungsmaßnahmen einfließen.

Eine gelebte Präventionskultur berücksichtigt sowohl Sicherheitsaspekte als auch ergonomische Anforderungen und versteht beide Themen als untrennbare Einheit.

 

Fazit

Ergonomie spielt in Werkstätten, Produktionsbereichen, Lagern und bei Arbeiten in der Höhe eine zentrale Rolle. Körperliche Belastungen entstehen häufig durch ungünstige Arbeitsplatzgestaltung, unnötige Hebe- und Tragevorgänge oder ungeeignete Arbeitsmittel. Unternehmen, die Arbeitsplätze systematisch ergonomisch gestalten und bei Tätigkeiten in der Höhe die passende Zugangstechnik auswählen, leisten einen wichtigen Beitrag zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Gleichzeitig lassen sich Arbeitsabläufe effizienter, sicherer und langfristig belastungsärmer gestalten.

 

Quellen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Information 208-033 „Belastungen für Rücken und Gelenke – was geht mich das an?“
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 2 – Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Informationen zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen in Produktion und Logistik

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