Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Befähigte Personen ITC Graf

Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen

Hubarbeitsbühnen müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden – und diese Prüfungen dürfen gemäß BetrSichV und DGUV ausschließlich von einer befähigten Person durchgeführt werden. Da technische Mängel zu den häufigsten Unfallursachen gehören und jährlich zahlreiche schwere Unfälle mit Arbeitsbühnen passieren, ist eine qualifizierte Prüfung unerlässlich. In unserem Seminar vermitteln wir alle rechtlichen Grundlagen sowie die Anforderungen an Bau, Ausrüstung und sicheren Betrieb von Hubarbeitsbühnen. Ihre Mitarbeitenden lernen, wiederkehrende Sicht- und Funktionsprüfungen fachgerecht durchzuführen und typische Schadensbilder sicher zu bewerten. Eine vollständige praktische Prüfung an einer Hubarbeitsbühne ist Bestandteil der Ausbildung, und nach bestandener Abschlussprüfung dürfen die Teilnehmenden als befähigte Person tätig sein.

Rechtliche Grundlagen der Schulung

Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen sind dies unter anderem das ArbSchG, die BetrSichV, die DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10, DGUV Grundsatz 308-004 sowie die ITC Akademie Grundsätze.

Alle Informationen für Ihre Schulung auf einen Blick Befähigte Person - Hubarbeitsbühnen

3 Termine verfügbar
qualifizierte Projektleiter
Zertifikat
17 Unterrichtseinheiten
Theorie und Praxis
Prüf- und Checklisten

Hubarbeitsbühnen - im Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie dienen als Plattformen für hoch gelegene Arbeitsplätze. Damit steigt die Produktivität und die Tätigkeiten werden erleichtert. Arbeitsbühnen steigern die Sicherheit für Arbeiten in der Höhe, doch sind diese kein Garant Gefährdungen vollständig auszuschließen. Obgleich die Unfallstatistik mehr Unfälle durch Stürze von Leitern und Tritten verzeichnet, sterben jährlich knapp 100 Menschen durch Unfälle mit einer Hubarbeitsbühne. Neben dem Fehlverhalten des Bedieners und äußeren Umständen, gehören technische Mängel an den eingesetzten Arbeitsbühnen zu den häufigsten Unfallursachen. Dabei gefährden defekte Hubarbeitsbühnen nicht nur die Mitarbeiter auf den Plattformen, es sind auch die Gesundheit und das Leben derjenigen bedroht, die sich in unmittelbarer Nähe der Bühne aufhalten. Um solche Unfälle zu vermeiden, muss der Unternehmer von Hubarbeitsbühnen diese regelmäßig durch eine befähigte Person überprüfen lassen. In unserem Seminar werden Sie umfassend über die rechtlichen Grundlagen sowie die Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Betrieb von Hubarbeitsbühnen informiert. Wir werden mit Ihnen gemeinsam eine vollständige Prüfung an einer Hubarbeitsbühne in der Praxis durchführen. Nach bestandener Abschlussprüfung dürfen Sie als befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen tätig sein.

Inhalt

  • Einführung in das Thema „Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen“
  • Befähigte Person gemäß BetrSichV
  • Pflichten der regelmäßigen Prüfung - Gesetze und Vorschriften
  • DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10
  • Verantwortung und Haftung
  • Anforderungen an Baugruppen und Bauelemente
  • Sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
  • Durchführung einer Inspektion in der Praxis
  • Theoretische Abschlussprüfung

Zielgruppe

Mitarbeiter aus den Bereichen Lagerverwaltung, Logistik, Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie alle Personen, die Umgang mit Hubarbeitsbühnen haben oder für deren Sicherheit verantwortlich sind und interessierte Personen.

Gesetzliche Grundlagen

Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen sind dies unter anderem das ArbSchG, die BetrSichV, die DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10, DGUV Grundsatz 308-004 sowie die ITC Akademie Grundsätze.

Seminarabschluss

Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein mit allen vermittelten Inhalten detailliertes Seminarprotokoll der ITC Graf GmbH und das Zertifikat.

Voraussetzungen für die Schulung

Bitte beachten Sie die allgemeinen Anforderungen an Befähigte Personen laut der BetrSichV und TRBS 1203.

So haben 48 Teilnehmer die Schulung Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen durchschnittlich bewertet.

Wie präzise sind die Seminarunterlagen?

4.9 /5

Wie waren Sie mit der Betreuung während des Seminars zufrieden?

4.92 /5

Wie beurteilen Sie die Vortragsweise Ihres Referenten?

4.94 /5

Wie gut vorbereitet wirkte Ihr Referent?

4.98 /5

Wie fachlich sicher wirkte der Referent?

4.98 /5

Wie verständlich vermittelte der Referent die Inhalte?

4.96 /5

Wie vertiefte der Referent die Inhalte an Beispielen?

4.89 /5

Wie gut ist Ihr Referent auf die Fragen der Teilnehmer eingegangen?

4.96 /5

Gesamt:

4.94 (48)

Impressionen aus unserer Akademie

Befähigte Person - Hubarbeitsbühnen
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