Teleskopstapler Schulung und jährliche Unterweisung
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Teleskoplader Führerschein – Teleskopstapler Ausbildung mit Zertifikat

Mit der ITC Graf Schulung machen Sie Ihren Teleskopstaplerschein – praxisnah, rechtssicher und mit anerkanntem Zertifikat nach DGUV Grundsatz 308-009.

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Teleskoplader Führerschein – Teleskopstapler Ausbildung mit Zertifikat

Welchen Teleskopstaplerschein benötige ich? – Teleskoplader sicher bedienen nach DGUV Vorschrift 68 & 308-009

Teleskopstapler können je nach Bauart und Anbaugerät sehr unterschiedlich eingesetzt werden – beispielsweise mit Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken, drehbarem Oberwagen oder als Hubarbeitsbühne. Deshalb gibt es nicht nur einen einheitlichen Teleskopstaplerschein, sondern verschiedene Qualifikationsstufen.

Der Einsatz von Teleskopladern erfordert besondere Fachkenntnisse, da diese Maschinen sowohl als Stapler, Hubarbeitsbühne oder Kran genutzt werden können. Laut DGUV Grundsatz 308-009 und DGUV Vorschrift 68 dürfen Teleskoplader nur von ausgebildeten und schriftlich beauftragten Personen bedient werden.

ITC Graf bietet praxisorientierte Teleskoplader-Schulungen mit abschließendem Zertifikat, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Teilnehmende erlernen die theoretischen Grundlagen zu Arbeitssicherheit, Geräteaufbau, Lastdiagrammen und Standsicherheit sowie die praktische Bedienung und den sicheren Einsatz auf dem Übungsgelände.

Unsere Ausbildung deckt sowohl starr als auch drehbar gelenkte Teleskoplader ab und beinhaltet Theorieprüfung, Praxisprüfung und Unterweisung nach BetrSichV, TRBS 1111 und ArbSchG. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie den Teleskoplader-Führerschein mit anerkanntem Zertifikat.
ITC Graf steht für zertifizierte Schulungen, praxisnahe Ausbildung und höchste Sicherheitsstandards im Umgang mit Teleskopladern.

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Passende Schulungstermine

Zeitraum: 28.07.2026 – 04.11.2030 KW 31 – KW 45

5 Termine im gewählten Zeitraum.

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Welchen Führerschein braucht man für einen Teleskoplader?

Auf einem abgeschlossenen Betriebs- oder Baustellengelände ist kein Straßenführerschein erforderlich. Der Fahrer benötigt jedoch den passenden Teleskopstaplerschein, eine Einweisung am konkreten Gerät und die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber.

Soll der Teleskoplader im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden, ist zusätzlich eine Fahrerlaubnis erforderlich. Welche Führerscheinklasse benötigt wird, hängt von der Eintragung in den Fahrzeugpapieren, der zulässigen Gesamtmasse und der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab.

Ist der Teleskoplader als selbstfahrende Arbeitsmaschine eingestuft und beträgt seine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit höchstens 25 km/h, kann grundsätzlich die Fahrerlaubnisklasse L ausreichend sein. Bei schnelleren oder anders eingestuften Fahrzeugen kann je nach Gesamtmasse beispielsweise die Klasse B, C1 oder C erforderlich sein. Bei land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung kann unter den Voraussetzungen der Fahrerlaubnis-Verordnung auch die Klasse T relevant sein. Maßgeblich sind immer die konkreten Fahrzeugpapiere.

Der Straßenführerschein und der Teleskopstaplerschein erfüllen unterschiedliche Zwecke:

  • Der Straßenführerschein berechtigt zum Fahren des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr.
  • Der Teleskopstaplerschein weist die Qualifikation zum sicheren Bedienen der Maschine nach.

Ein Straßenführerschein ersetzt deshalb nicht die Teleskopstapler-Ausbildung. Umgekehrt berechtigt der Teleskopstaplerschein allein nicht zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.

Was kostet ein Teleskopstaplerschein?

Die Kosten des Teleskopstaplerscheins hängen von der benötigten Qualifikationsstufe ab. 

Eine Übersicht zu Teleskopstapler Schulungen bei ITC Graf:

Die Stufe 1 bildet die Grundlage der Teleskopstapler-Ausbildung. Die Teilnehmer erwerben die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse für den sicheren Umgang mit starren Teleskopstaplern und unterschiedlichen Anbaugeräten.

Die Stufe 2a und die Stufe 2b sind Zusatzqualifikationen. Voraussetzung für die Teilnahme ist grundsätzlich eine erfolgreich abgeschlossene Stufe 1. Alle drei Ausbildungsstufen enden mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat und einen Bedienerausweis.

Bei einer Inhouse-Schulung stimmen unsere Projektleiter die praktische Ausbildung auf die im Unternehmen vorhandenen Teleskopstapler, Anbaugeräte und Einsatzbedingungen ab.

Ist ein Teleskopstaplerschein Pflicht?

Ja, wer einen Teleskopstapler im Unternehmen selbstständig bedienen soll, benötigt eine entsprechende theoretische und praktische Qualifikation.

Ohne Moos nix los – oder besser gesagt, ohne Führerschein kein Teleskoplader! Sicherheit geht vor, und genau deshalb ist der Führerschein unerlässlich. Es geht nicht nur darum, die Maschine zu beherrschen, sondern auch darum, Unfälle zu vermeiden und effizient zu arbeiten.

Die Ausbildung richtet sich nach:

  • DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer von Teleskopstaplern“
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Diese Regelwerke legen fest, dass Teleskoplader nur von unterwiesenen, ausgebildeten und beauftragten Personen bedient werden dürfen. Der Nachweis erfolgt über den Teleskoplader-Bedienerausweis, der nach erfolgreicher Schulung ausgestellt wird.

Wer darf den Teleskopladerführerschein machen – Voraussetzungen?

Für die Teilnahme an der Teleskoplader-Schulung nach DGUV Grundsatz 308-009 gelten einige grundlegende Voraussetzungen:

  • Mindestalter: in der Regel 18 Jahre, um die notwendige Reife und Verantwortung für den sicheren Betrieb zu gewährleisten.
  • Körperliche Eignung: ausreichende körperliche Verfassung, um den Teleskoplader sicher zu steuern und Lasten zu bewegen (empfohlen: Untersuchung G 25).
  • Technisches Grundverständnis: Grundkenntnisse im Umgang mit Maschinen sind hilfreich, aber keine Pflicht.
  • Verantwortungs- und Sicherheitsbewusstsein: sorgfältiges, sicherheitsorientiertes Arbeiten ist Voraussetzung für die Bedienberechtigung.
  • Teilnahme an einer anerkannten Schulungseinrichtung: Die Ausbildung erfolgt nur bei zugelassenen Bildungsträgern wie ITC Graf und schließt mit theoretischer und praktischer Prüfung ab.

Wie lange ist der Teleskoplader Führerschein gültig? – Pflicht zur jährlichen Unterweisung

Ein einmal erworbener Teleskoplader Führerschein (Bedienerausweis) ist grundsätzlich unbefristet gültig. Wer die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-009 erfolgreich abgeschlossen hat, behält diesen Nachweis dauerhaft.

Allerdings schreibt die DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Teleskopladerfahrer mindestens einmal jährlich an einer Sicherheitsunterweisung teilnehmen müssen. Diese Auffrischung dient dazu, das Wissen zu wiederholen, neue Vorschriften zu berücksichtigen und das Sicherheitsbewusstsein dauerhaft zu stärken.

Die Teleskopstapler-Unterweisung bei ITC Graf umfasst drei Unterrichtseinheiten und kostet als Seminar 95 € pro Teilnehmer. Alternativ steht eine Online-Unterweisung für 67 € pro Teilnehmer zur Verfügung. Betriebliche und gerätespezifische Besonderheiten müssen unabhängig vom Schulungsformat zusätzlich vor Ort vermittelt werden.

Kann man mit einem normalen Staplerschein einen Teleskoplader bedienen?

Ein gewöhnlicher Staplerschein reicht für die Bedienung eines geländegängigen Teleskopstaplers nicht aus. Teleskopstapler unterscheiden sich durch ihren teleskopierbaren Ausleger, ihre veränderliche Reichweite, unterschiedliche Anbaugeräte und besondere Anforderungen an die Standsicherheit wesentlich von klassischen Gabelstaplern.

Der DGUV Grundsatz 308-009 stellt ausdrücklich klar, dass die Befähigung zum Bedienen anderer Flurförderzeuge nicht zum Bedienen eines geländegängigen Teleskopstaplers berechtigt. Wer bisher nur einen Gabelstaplerschein besitzt, muss daher zunächst die Teleskopstapler-Grundausbildung Stufe 1 absolvieren.

Welche weiteren Stufen benötigt werden, hängt vom späteren Einsatz ab:

  • Starrer Teleskopstapler: Stufe 1
  • Drehbarer Teleskopstapler: Stufe 1 und Stufe 2a
  • Einsatz als Hubarbeitsbühne: Stufe 1 und Stufe 2b
  • Drehbarer Teleskopstapler mit Arbeitsbühne: Stufe 1, Stufe 2a und Stufe 2b

Teleskoplader Schulungen und Weiterbildungen

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FAQ – Häufige Fragen zum Teleskopladerführerschein

Der Teleskoplader-Führerschein (Bedienerausweis) ist der offizielle Nachweis der Befähigung, einen Teleskoplader sicher und gesetzeskonform zu bedienen – gemäß DGUV Grundsatz 308-009.
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