2026_10_Sicher durch die Herbstpflege
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Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung richtig auswählen

• 4 Min. Lesezeit

Heckenschere, Freischneider, Rasenmäher, Laubbläser, Motorsäge: Bei der herbstlichen Gartenpflege kommen innerhalb kurzer Zeit häufig verschiedene Maschinen und Werkzeuge zum Einsatz. Damit ändern sich auch die Gefährdungen.

Die DGUV-Regel 114-610 für die Grün- und Landschaftspflege behandelt deshalb ausdrücklich Arbeiten im Freien, mit Maschinen, Geräten und Werkzeugen sowie mit Freischneidern und Heckenscheren und gibt Hinweise zu den damit verbundenen Schutzmaßnahmen.

Ein Gerät muss zur Aufgabe passen

Sicheres Arbeiten beginnt bereits bei der Auswahl des Arbeitsmittels. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt eine geeignete Auswahl von Arbeitsmitteln hinsichtlich ihres vorgesehenen Verwendungszwecks sowie geeignete und funktionsfähige Schutzmaßnahmen.

Ebenso wichtig sind Instandhaltung, erforderliche Prüfungen und die Unterweisung der Beschäftigten.

Für die Praxis bedeutet das: Ein Gerät sollte nicht eingesetzt werden, weil es gerade verfügbar ist, sondern weil es für die konkrete Aufgabe geeignet ist und sicher verwendet werden kann.

Schutzmaßnahmen beginnen nicht bei der PSA

Handschuhe, Schutzbrille und Gehörschutz sind wichtig, aber persönliche Schutzausrüstung ist nur ein Teil eines umfassenden Sicherheitskonzeptes.

Zentrale Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeber müssen bestehende Gesundheitsgefährdungen beurteilen und anschließend die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen.

Bei Arbeitsmitteln müssen dabei nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales neben sicherheitsrelevanten Aspekten auch ergonomische Gesichtspunkte und mögliche psychische Belastungen berücksichtigt werden.

Die Frage muss also zuerst lauten: Kann die Gefahr verhindert oder reduziert werden? Erst anschließend wird betrachtet, welche zusätzliche persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist.

Augen und Gehör brauchen besonderen Schutz

Bei vielen motorisierten Geräten der Grünpflege ist der Lärmpegel erheblich. Die SVLFG nennt beispielsweise 103 dB(A) für eine Heckenschere, 110 dB(A) für einen Freischneider und 115 dB(A) für eine Motorsäge.

Da wiederkehrender Lärm ab 85 dB(A) das Gehör direkt schädigen kann, darf die Lärmbelastung nicht nach persönlichem Empfinden beurteilt werden.

Arbeitgeber müssen ab 80 dB(A) Gehörschutz zur Verfügung stellen; ab 85 dB(A) ist dieser nach Angaben der SVLFG verpflichtend zu tragen.

Welche PSA benötigt wird, hängt jedoch von der tatsächlichen Tätigkeit und Gefährdung ab. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist zudem darauf hin, dass persönliche Schutzausrüstungen den Anforderungen der europäischen PSA-Verordnung entsprechen müssen.

Geräte vor Arbeitsbeginn ansehen

Eine kurze Kontrolle kann verhindern, dass ein technischer Mangel während der Arbeit zum Problem wird.

Die Betriebssicherheitsverordnung zielt unter anderem auf geeignete und funktionsfähige Schutzmaßnahmen sowie auf die notwendige Instandhaltung und Prüfung von Arbeitsmitteln.

Am konkreten Beispiel des Laubblas- beziehungsweise Laubsauggerätes fordert die SVLFG, Sicherheits- und Schutzeinrichtungen vor Arbeitsbeginn zu kontrollieren und die Bedienungsanleitung des Herstellers zu beachten.

Festgestellte Defekte sollten also nicht durch Improvisation umgangen werden. Sicherheitseinrichtungen haben eine konkrete Schutzfunktion und müssen funktionsfähig sein.

Achtung bei wechselnden Tätigkeiten

Gerade Herbstarbeiten sind abwechslungsreich: morgens Laub entfernen, anschließend Hecken bearbeiten und am Nachmittag vielleicht Gehölze pflegen. Damit ändern sich jedoch Arbeitsmittel und Gefahren.

Die DGUV bündelt deshalb in ihrer Branchenregel für die Grün- und Landschaftspflege Schutzmaßnahmen für sehr unterschiedliche Situationen, darunter Arbeiten im Freien, Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum sowie den Umgang mit Maschinen, Geräten und Werkzeugen.

Ein guter Arbeitsschutz betrachtet deshalb nicht pauschal den „Arbeitstag im Garten“, sondern die einzelnen Tätigkeiten und ihre jeweiligen Risiken.

Unterweisung schafft Handlungssicherheit

Technisch einwandfreie Maschinen helfen nur dann, wenn Beschäftigte wissen, wie sie sicher eingesetzt werden.

Die Unterweisung von Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz gehört zu den zentralen Arbeitgeberpflichten des Arbeitsschutzgesetzes.

Für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln zählt das BMAS die Unterweisung ebenfalls ausdrücklich zu den Elementen der Betriebssicherheitsverordnung.

Gerade wenn Geräte nur saisonal verwendet werden, bietet sich deshalb vor Beginn der Herbstarbeiten eine gezielte Unterweisung zu Maschinen, Arbeitsverfahren, PSA und den konkreten betrieblichen Gefährdungen an.

Fazit

Sichere Gartenarbeit im Herbst entsteht aus dem Zusammenspiel mehrerer Maßnahmen: Gefährdungen erkennen, geeignete Arbeitsverfahren festlegen, sichere Arbeitsmittel verwenden, Maschinen kontrollieren, Beschäftigte unterweisen und erforderliche persönliche Schutzausrüstung einsetzen.

Wer diese Schritte konsequent in die Arbeitsplanung integriert, behandelt Arbeitsschutz nicht als Zusatzaufgabe, sondern als selbstverständlichen Bestandteil professioneller Grünpflege.

Praxis-Check für den Arbeitstag:

  1. Tätigkeit und Gefährdungen beurteilen.
  2. Geeignetes Arbeitsmittel auswählen.
  3. Maschine und Schutzeinrichtungen kontrollieren.
  4. Erforderliche PSA entsprechend der Gefährdung auswählen.
  5. Lärmbelastung berücksichtigen und erforderlichen Gehörschutz verwenden.
  6. Beschäftigte für die jeweiligen Arbeitsmittel und Tätigkeiten unterweisen.

     

Quellen:

[Q1] Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
DGUV Regel 114-610 „Branche Grün- und Landschaftspflege“, Ausgabe Juni 2020. Sie enthält konkrete Hilfestellungen zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unter anderem beim Arbeiten im Freien sowie mit Maschinen, Geräten und Werkzeugen

[Q3] Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Betriebsanweisung Laubblasgerät/Laubsauggerät, Stand 04/2023

[Q4] Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Gehörschutz – Damit Lärm nicht krank macht sowie Lärm macht krank

[Q7] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Was ist Arbeitsschutz?, Erläuterungen insbesondere zum Arbeitsschutzgesetz, zur Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

[Q9] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Betriebs- und Anlagensicherheit, Informationen zur Betriebssicherheitsverordnung und zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln

[Q10] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Persönliche Schutzausrüstungen, Informationen zur PSA-Verordnung und zu den Anforderungen an Persönliche Schutzausrüstungen

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