Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.
Als PDF herunterladenTrotz Schnee sicher in den Frühling
Jetzt kommt der Winter mit Eis und Schnee
In dieser Jahreszeit sollte jeder, der sich auf öffentlichen Wegen oder Plätzen, auf dem eigenen Grundstück oder dem Firmengelände bewegt bzw. aufhält, auf das passende Schuhwerk achten.
Verwandelt sich das unberührte Weiß erst in rutschigen Matsch oder überfrierendes Eis, steigt die Unfallgefahr rapide an. Viele Unfälle in dieser Jahreszeit passieren aufgrund nicht geeignetem Schuhwerk. Die Schuhe sind, wie im Straßenverkehr die Reifen, unser Kontakt zum Boden und sollten dem Wetter angepasst sein.
Unseren Fahrzeugen, sei es PKW oder LKW, gönnen wir Winterreifen und dasselbe Prinzip sollte auch für uns Fußgänger gelten. Winterschuhe sollten ein gutes Profil, eine rutschfeste Sohle und keine Absätze haben. Trotzdem ersetzt der Schuh nicht die besondere Vorsicht und Umsicht. Nehmen Sie sich besonders bei Glätte und Dunkelheit Zeit für den Weg. Hastiges und unkoordiniertes Gehen bzw. Laufen erhöht die Unfallgefahr um ein Vielfaches. Im Jahr 2014 gab es laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 174.240 meldepflichtige Wegeunfälle im gewerblichen und öffentlichen Bereich.
Jährlich passieren Unfälle durch das Tragen der falschen Schuhe im Winter
Durch das Tragen der falschen Schuhe bei Eis und Schnee passieren jährlich zum Teil schwere Unfälle. Angefangen vom einfachen Ausrutschen mit blauen Flecken oder im schlimmeren Fall Knochenbrüchen bis hin zu längeren Krankenhausaufenthalten oder gar tödlichen Unfällen.
Aufgrund dieser Tatsachen sollte jeder die für die Jahreszeit passenden Schuhe auswählen und tragen.
Wenn wir dies alles beachten und auch auf unsere Mitbürger achten, bewältigen wir den Winter und kommen sicher in den Frühling
Auch bei den PKWs und LKWs sollten die passenden „Schuhe“ aufgezogen werden
Seit 2010 gilt in Deutschland eine gesetzliche Winterreifenpflicht. Sie basiert auf §2 Abs. 3a Satz 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und besagt, dass bei winterlichen Witterungsbedingungen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Im Bußgeldkatalog sind folgende Strafen für das Fahren mit nicht an die Wetterverhältnisse angepassten Reifen (Winterreifen) aufgeführt:
Verstoß mit den jeweiligen Punkten und Bußgelder:
Fahren mit Sommerreifen: 1 Punkt und 60 Euro
Findet dadurch eine Behinderung statt: 1 Punkt und 80 Euro
Findet dadurch eine Gefährdung statt: 1 Punkt und 100 Euro
Kommt es dadurch zum Unfall: 1 Punkt und 120 Euro
Jahr für Jahr passieren Unfälle wegen der falschen Bereifung oder zu geringer Profiltiefe (gesetzliche Vorgabe: 1,6 Millimeter / ADAC Empfehlung: 4 Millimeter für Winterreifen). Diese Unfälle reichen vom einfachen „in den Graben Rutschen“ bis hin zu Unfällen mit mehreren Toten. Häufig trifft es nicht die Unfallverursacher, sondern die, die unverschuldet in den Unfall verwickelt werden.
Deswegen sollte jeder die richtigen Reifen mit ausreichendem Profil nutzen, um sich selbst und die anderen nicht zu gefährden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2014 insgesamt 960 Verkehrsunfälle mit Personenschäden durch Mängel an der Bereifung.
Von „O bis O“ – Oktober bis Ostern – so lautet die gängige Faustformel, nach der Autofahrer mit Winterreifen unterwegs sein sollten. Einen bestimmten Stichtag, ab wann Winterreifen Pflicht sind, gibt es jedoch entgegen der unter Autofahrern weit verbreiteten Annahme nicht. Scheint die Sonne und ist die Straße trocken, darf mit Sommerreifen gefahren werden - auch mitten im Januar.
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