Kranschein & Kranführerschein für Hallenkrane – praxisnah, rechtssicher und nach DGUV Vorschrift 52 & 309-003 zertifiziert.
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Das Führen von Krananlagen erfordert umfassende Fachkenntnisse und Verantwortungsbewusstsein. Nur ausgebildete und schriftlich beauftragte Personen dürfen laut DGUV Vorschrift 52 (Krane) und DGUV Grundsatz 309-003 einen Kran bedienen. Die Ausbildung zum Kranführer ist daher gesetzlich vorgeschrieben, um Arbeitsunfälle und Gefährdungen zu vermeiden.
In der Kranschein-Ausbildung der ITC Graf GmbH erwerben Teilnehmende alle theoretischen und praktischen Kenntnisse zur sicheren Bedienung von Säulenschwenk-, Brücken- oder Portalkranen. Die Schulung beinhaltet Inhalte zu Sicherheitsvorschriften, Anschlagmitteln, Tragfähigkeitsberechnung, Kommunikation, Sichtprüfung und Notfallmaßnahmen.
Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie den Kranschein gemäß DGUV 309-003, der bundesweit anerkannt ist.
ITC Graf steht für zertifizierte Ausbildung, praxisorientierte Lehrgänge und höchste Sicherheitsstandards im Kranbetrieb – für mehr Kompetenz und Verantwortung in Ihrem Unternehmen.
Nächste Termine zum Thema
Zeitraum: 03.08.2026 – 01.12.2026 KW 32 – KW 49
30 Termine im gewählten Zeitraum.
Die Dauer der Kranschein-Ausbildung für Hallenkrane richtet sich nach der Art des Kranes:
Auch die Kosten variieren je nach Kranart und Anbieter deutlich. Für eine Ausbildung an flurgesteuerten Hallenkranen beginnen die Preise bei etwa 200 €, während eine umfassende Schulung für Mobil- oder Fahrzeugkrane bis zu 3.000 € kosten kann.
Bei ITC Graf kostet die Brücken- und Säulenkran-Grundausbildung 135 € pro Teilnehmer. Die Ausbildung umfasst acht Unterrichtseinheiten und wird in der Regel innerhalb eines Schulungstages durchgeführt.
Die Teilnehmer erlernen die rechtlichen und technischen Grundlagen des Kranbetriebs und wenden das Gelernte anschließend praktisch am Kran in unserer eigenen Praxishalle an. Zum Abschluss finden eine theoretische und eine praktische Prüfung statt. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat sowie einen Bedienerausweis für Brücken- und Säulenkrane.
Der Begriff „Kranschein“ ist eine gebräuchliche Bezeichnung für den Befähigungsnachweis eines Kranführers. Da sich Kranbauarten, Steuerungen und Einsatzbedingungen deutlich voneinander unterscheiden können, muss die Ausbildung zu dem später verwendeten Kran passen.
Wer einmal einen Kranschein erworben hat, darf Krane unbefristet führen. Dennoch reicht die einmalige Ausbildung nicht aus: Nach DGUV Vorschrift 52 ist mindestens einmal jährlich eine Unterweisung vorgeschrieben. Diese Auffrischung stellt sicher, dass der Arbeitsschutz eingehalten wird und Kranführer ihre Aufgaben zuverlässig ausführen können.
Im Rahmen einer Unterweisung werden bestehende Kenntnisse wiederholt, aktuelle Vorschriften vermittelt und neue Entwicklungen berücksichtigt. Die jährliche Brücken- und Säulenkran-Unterweisung kostet bei ITC Graf 95 € pro Teilnehmer. Für mehr Flexibilität kann diese Auffrischung auch als Online-Schulung durchgeführt werden, sodass sie sich unkompliziert und ohne großen Aufwand in den Arbeitsalltag integrieren lässt.
Die Kranschein-Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Zu Beginn lernen die Teilnehmer die rechtlichen Grundlagen, die Verantwortung des Kranführers und die wesentlichen technischen Zusammenhänge beim Heben und Bewegen von Lasten kennen.
Behandelt werden unter anderem unterschiedliche Bauarten von Hallenkranen, die zulässige Tragfähigkeit, das Verhalten von pendelnden Lasten, die Auswahl geeigneter Anschlag- und Lastaufnahmemittel sowie die Kontrollen vor Arbeitsbeginn. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Aufgaben und Pflichten des Kranführers: Er muss beispielsweise erkennbare Mängel melden, bei sicherheitsrelevanten Defekten den Kranbetrieb einstellen und sicherstellen, dass keine Personen durch die Last gefährdet werden.
Im Praxisteil lernen die Teilnehmer, einen Brücken- oder Säulenkran sicher zu steuern, Lasten aufzunehmen, kontrolliert zu bewegen und präzise abzusetzen. Dabei werden auch typische Gefahrensituationen, das richtige Reagieren bei pendelnden Lasten und die Zusammenarbeit mit Anschlägern beziehungsweise Einweisern geübt.
Die Brücken- und Säulenkran-Grundausbildung kann bei ITC Graf in der Akademie oder direkt im Unternehmen durchgeführt werden. In der Akademie stehen geeignete Krananlagen für die praktischen Übungen zur Verfügung. Bei einer Inhouse-Schulung findet die praktische Ausbildung an den betriebseigenen Hallenkranen statt. Dadurch können unsere Projektleiter auf die vorhandenen Steuerungen, Lasten, Anschlagmittel und Arbeitsabläufe eingehen. Zum Abschluss weisen die Teilnehmer ihre Kenntnisse in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nach.
Ein Kranschein ist für alle Kranarten mit Fahrerstand oder komplexer Bedienung Pflicht – dazu zählen insbesondere Hallen-, Portal-, Brücken-, Auto-, Turmdreh-, LKW- und Mobilkrane. Je nach Einsatzbereich unterscheiden sich die Ausbildungsarten, z. B. in einer Grundausbildung für Brücken- und Säulenkrane oder einer Grundausbildung für LKW-Ladekrane.
Um einen Kranschein erwerben und Krane selbstständig führen zu dürfen, müssen Teilnehmende folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Kranschein-Ausbildung ist nicht nur eine formale Qualifikation, sondern ein wesentlicher Beitrag zur Arbeitssicherheit. Krane gehören zu den größten Unfallrisiken im Betrieb – unsachgemäße Bedienung kann schwere Schäden an Mensch und Material verursachen. Deshalb schreiben die DGUV Vorschrift 52 und der DGUV Grundsatz 309-003 vor, dass nur geschultes Personal mit der Bedienung von Krananlagen beauftragt werden darf.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In der theoretischen Prüfung müssen die Teilnehmer zeigen, dass sie die wichtigsten Sicherheitsregeln, Verantwortlichkeiten und technischen Grundlagen verstanden haben.
Dazu gehören beispielsweise Fragen zu:
In der praktischen Prüfung bedienen die Teilnehmer den Hallenkran selbstständig. Dabei müssen sie den Kran vor der Benutzung kontrollieren, eine Last sicher aufnehmen, kontrolliert transportieren und am vorgesehenen Ort absetzen. Bewertet werden insbesondere die sichere Bedienung, die Beobachtung des Arbeitsbereichs und der Last sowie das ruhige und kontrollierte Ausführen der Kranbewegungen.
Ein kraftbetriebener Brücken- oder Säulenkran darf nicht selbstständig von einer Person bedient werden, die nicht ausreichend ausgebildet wurde und ihre Befähigung nicht nachgewiesen hat. Eine kurze Einweisung in die Bedienelemente reicht hierfür grundsätzlich nicht aus.
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, nur geeignete und qualifizierte Beschäftigte mit dem Führen des Krans zu beauftragen. Der Kranschein dokumentiert, dass die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse erworben und durch eine Prüfung nachgewiesen wurden.
Der Ausbildungsnachweis allein reicht jedoch ebenfalls nicht aus. Nach einer externen Kranschein-Ausbildung muss der Beschäftigte zusätzlich in die betrieblichen Besonderheiten eingewiesen werden. Dazu gehören insbesondere:
Erst nach dieser betrieblichen Einweisung und der Beauftragung durch den Arbeitgeber darf der Beschäftigte den Hallenkran selbstständig bedienen.
Wird ein kraftbetriebener Hallenkran ohne nachgewiesene Befähigung bedient, kann der Betrieb des Krans durch den Arbeitgeber, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Aufsichtsperson des Unfallversicherungsträgers oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde untersagt werden.
Die Beauftragung einer nicht ausreichend qualifizierten Person kann außerdem eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können nach § 209 SGB VII mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine automatisch festgelegte „Strafe für einen fehlenden Kranschein“. Entscheidend sind die konkrete Pflichtverletzung und die Umstände des Einzelfalls.
Kommt es zu einem Unfall, können weitere Konsequenzen entstehen. Dazu gehören Untersuchungen durch den Unfallversicherungsträger und die Arbeitsschutzbehörde, mögliche strafrechtliche Ermittlungen bei einer Verletzung von Personen sowie persönliche und betriebliche Haftungsfragen. Auch arbeitsrechtliche Folgen für einen Beschäftigten sind möglich, wenn dieser einen Kran trotz fehlender Freigabe oder entgegen einer ausdrücklichen Anweisung bedient.
Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.
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