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Sicher durch die Hitzewelle am Arbeitsplatz

Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.

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Sicher durch die Hitzewelle am Arbeitsplatz

Der diesjährige Sommer ist einer der heißesten der letzten Jahre. Die Hitzewelle scheint kein Ende zu nehmen. Doch wie gehen Sie am Arbeitsplatz am besten mit der aktuellen Situation um? Viele Fragen ergeben sich bei Beschäftigten und Vorgesetzen, egal ob im Büro oder auf der Baustelle.


Rechtlicher Hintergrund

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bestimmt, dass in Arbeitsräumen während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen muss. Zur Konkretisierung gibt es die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 „Raumtemperatur", in der festgelegt ist, dass in Arbeitsräumen eine Temperatur von 26 °C nicht überschritten werden soll. Diese kann jedoch in Einzelfällen (d.h. auch während ungewöhnlicher Hitzeperioden) bei darüber liegender Außentemperatur überschritten werden, wenn der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen ergreift. Eine klare Aussage, dass ein Arbeitsraum ohne technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen nicht geeignet ist, definiert die ASR A3.5 „Raumtemperatur“ bei mehr als 35 °C.

Für Arbeiten im Freien können lediglich die Bestimmungen der Ziffer 5.1 des Anhangs zur ArbStättV herangezogen werden: Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und im Freien sind so zu gestalten, dass sie von den Beschäftigten bei jeder Witterung sicher und ohne Gesundheitsgefährdung erreicht, benutzt und wieder verlassen werden können.

Im Klartext bedeutet dies für die aktuelle Hitzewelle im Büro wie auch auf Baustellen im Freien, dass der Unternehmer unter Einbeziehung der Beschäftigten und mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit sinnvolle und wirkungsvolle Maßnahmen erarbeiten und umsetzen soll (Gefährdungsbeurteilung).


Sinnvolle und geeignete Schutzmaßnahmen?

Empfehlenswert bei der Erarbeitung von sinnvollen und geeigneten Maßnahmen ist das TOP-Prinzip. Technische, Organisatorische und Personenbezogene Schutzmaßnahmen.


Technische Schutzmaßnahmen:

Technische Schutzmaßnahmen sind am wirkungsvollsten, aber häufig zeitlich nicht von jetzt auf gleich umzusetzen. Gegen Hitze am Arbeitsplatz in Gebäuden kommen z.B. in Frage: Klimaanlagen, Luftduschen, Wasserschleier, Ventilatoren, außenliegende Jalousien, Markisen, Wärmeschutzgläser oder Schattenspender z. B. bei der Arbeit im Freien.


Organisatorische und personenbezogene Maßnahmen:

Zügig umsetzen lassen sich häufig organisatorische Schutzmaßnahmen. In der Wirkung können diese durchaus die Situation in Gebäuden deutlich verbessern. Die Nächte und Morgenstunden sind kühler als der Tag. Die geplante Lüftung von Räumen in Gebäuden in den frühen Morgenstunden über einen Zeitraum von 2 Stunden kühlt Räume, Wände und Einrichtungen deutlich ab. Im gleichen Zuge sollten die Fenster aber rechtzeitig geschlossen werden, bevor erneut warme Außenluft einströmt. Auch das Lüften am Tage sollte geplant sein, damit die Fenster nicht zu lange geöffnet bleiben.



Trotz der Hitzewelle sollten wir die schönen Seiten des Sommers nicht vergessen und auch genießen!

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