1. RSA 21: Neue Richtlinien der Arbeitssicherung an Straßen
Seit 14.02.2022 besitzt das neue Richtlinienwerk RSA 21 Gültigkeit und ersetzen die seit über 25 Jahren gültigen RSA 95. Dies bedeutet, dass viele Vorgaben und Richtlinien geändert wurden. Verantwortliche Planer, Sicherheitsfachkräfte und Handwerker sollten daher wissen, was sich mit der Einführung der RSA21 alles geändert hat. Wir stellen die wichtigsten Neuerungen der RSA 21 vor und geben einen Überblick, worauf es ab jetzt ankommt.
2. Neue Regeln für RSA 21: Ab wann gelten sie?
Die neuen Richtlinien wurden am 14. Februar 2022 veröffentlicht. Gültigkeit bzw. treten die neue RSA 21 erst dann in Kraft, sobald die Einführungserlasse der einzelnen Bundesländer umgesetzt wurden. Unternehmen müssen bei Ausschreibungen, Beantragungen, Anordnungen oder Aufträgen stets die RSA 21 berücksichtigen und ggf. angeben. Die RSA 21 sind nur in Kombination mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung“ (VwV-StVO) gültig.
3. Struktur und Inhalt der neuen RSA 21
Wie der Name RSA 21 "verkehrsrechtlicher Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen" bereits andeutet, liegt der Schwerpunkt der RSA 21 Richtlinien darin, Arbeitsstellen auf Straßen zu sichern. Damit wird klar, dass die Richtlinien nichts mit Arbeitsschutzvorschriften oder -maßnahmen zu tun haben.
Die RSA 21 gliedert sich nach dem allgemeinen Teil in drei Hauptteile, für die jeweils unterschiedliche Regelpläne vorgelegt werden. Diese Teile sind:
- Innerörtliche Straßen (Regelpläne Teil B der RSA 21)
- Landstraßen (Regelpläne Teil C der RSA 21)
- Autobahnen (Regelpläne Teil D der RSA 21)
Die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für Straßen unterscheiden sich je nach Verkehrsstärke und Anzahl der Fahrspuren. Auch die zulässige Geschwindigkeit ist ein entscheidender Faktor. So können geschwindigkeitsreduzierte Bereiche, Sperrungen, Einengungen, halbseitige Sperrungen, Komplettsperrungen oder Behelfsfahrstreifen angeordnet werden. In manchen Fällen ist auch eine Einbahnstraße-Regelung oder Umleitung erforderlich.
Alle Verkehrsteilnehmer spielen bei der Gestaltung der Ersatzstrecke eine wichtige Rolle. Dabei müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, um die Strecke für alle Nutzer sicher und praktikabel zu gestalten. Werden provisorische Fußgängerübergänge (z. B. Zebrastreifen) oder Ampelanlagen benötigt? Können wir Fahrradspuren verlegen oder umleiten und ist die Ersatzstrecke breit genug für den Lastenverkehr? Die RSA 21 bietet hierfür einen umfassenden Regelplan mit praxisnahen Umsetzungsmöglichkeiten.
Die Dauer und Planung einer Baustelle sind entscheidend für die Vorschriften, die zu beachten sind. So gilt beispielsweise jede Arbeitsstelle, die länger als 24 Stunden andauert, als langfristige Baustelle. Bei Tagesbaustellen ist in der Regel das natürliche Tageslicht ausreichende Beleuchtung. Nachtbaustellen erfordern jedoch zusätzliche visuelle Warnzeichen wie Signale oder Ampeln.
Durch die RSA 21 können bereits viele Fragen zum Thema Verkehr beantwortet werden. Die Arbeitsstellen sollen so geplant werden, dass sie sowohl den Verkehr zeitlich als auch in ihrer Ausdehnung nur geringfügig beeinflussen oder behindern. In unserem Seminar "Schulung: Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - RSA 21 Grundseminar" können Sie die Qualifikation des Verantwortlichen zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen erlangen und sich über alle Neuerungen der RSA 21 infomieren.
4. Was ist neu an den RSA 21?
Die RSA 21 Richtlinien gelten als richtungsweisend für die Sicherheit im Verkehr - und das nicht erst seit gestern. Durch ihren Fokus auf verkehrsrechtlicher Sicherung haben sie sich bereits vor über 20 Jahren als eine der wichtigsten Richtlinien etabliert. Nun, in den letzten Jahren, wo das Bauvolumen im Straßenbau stark gestiegen ist, wurden die RSA 21 erneuert und angepasst. Zu den wesentlichen Änderungen gehören:
Was bedeutet die neue RSA 21-Richtlinie für Verkehrsschilder, Absperrgitter, Leitbaken und Leitkegel? RA2-Folien müssen künftig standardmäßig verwendet werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Ausnahmen gelten nur für Absturzsicherungen sowie Verkehrszeichen und Markierungen für den ruhenden Verkehr.
5. Gibt es eine Übergangsfrist zur Umsetzung der RSA 21?
Karenzzeiten bis zur notwendigen Umstellung existieren nicht. Wie erwähnt gilt die RSA 21 erst mit der bundeslandeigenen Umsetzung, anschließend aber sofort.
6. RSA 21: Welche Berufsgruppen sind betroffen?
Alle Personen, die direkt oder indirekt am Straßenbau beteiligt sind, sollten die RSA 21 kennen. In der Regel wird bei größeren Baustellen von dem Bauherrn ein Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestimmt, Die RSA 21 regeln die Schutzmaßnahmen für die Belegschaft und Anwohner einer Baustelle. . Alle Personen des baulichen Gewerbes - Subunternehmer, Zweit- und Drittdienstleister - sollten eine Vorstellung der RSA haben. Bei allen folgenden Teilbereichen sollte stets auf die RSA 21 zurückgegriffen werden:
- Absperrungen
- Umgang mit Verkehrszeichen
- Umgang mit Rad- und Fußgängerwegen
- Markierungen
- Verkehrsführung
- Quer- und Längsabsperrungen
- Einrichtung von Nothaltebuchten
- Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Arbeitsstelle
7. Wie oft müssen Baustellen nach RSA 21 geprüft werden?
Die RSA 21 stellt klar, dass an Arbeitstagen zweimal und an arbeitsfreien Tagen einmal eine Überprüfung der Baustelle erfolgen muss. Zusätzlich sind vor einem längeren Ruhezeitraum "außerordentliche" Kontrollen notwendig, um die Sicherheit der Baustelle während der Abwesenheit gewährleisten zu können.
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8. Übersicht über wesentliche Änderungen der neuen RSA 21
RSA 95 | RSA 21 (Quelle FGSV Der Verlag) | |
Die in den RSA 21 kursiv gedruckten Textstellen/Absätze sind Vorgaben oder Hinweise. Diese können nicht Bestandteil verkehrsrechtlicher Anordnungen werden. |
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Teil A | ||
1 Grundbegriffe und Grundsätze | 1 Grundbegriffe und Grundsätze | |
1.1 Arbeitsstellen (7) Die einschlägigen Schutz- und Sicherungsvorschriften, z.B. der Berufsgenossenschaften, sind nicht Gegenstand dieser Richtlinien. (4) Arbeitsstellen von längerer Dauer … die mindestens einen Kalendertag durchgehend …. |
1.1 Arbeitsstellen (3) Die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen zum Arbeitsschutz sind von den jeweiligen Adressaten dieser vorschriften zu beachten aber nicht Gegenstand dieser Richtlinien (5) Arbeitsstellen von längerer Dauer … die mehr als 24 Stunden durchgehend … (8) Nachtbaustellen im Sinne dieser Richtlinien sind Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, die während der Dunkelheit betrieben werden. (10) Definition Verkehrsbereich - Bild A-1 (11) Definition Arbeitsbereich 1.2 Planung der Arbeitsstellen (8) Es ist zu prüfen, inwieweit die Arbeiten zum Auf- und Abbau von Behelfsverkehrsführungen einer eigenen verkehrsrechtlichen Anordnung bedürfen. (9) Verknüpfung zur ASR A5.2 Abschnitt 4.3 (4) |
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1.4 Inhalt der Anordnungen und Verkehrszeichenpläne (2) Als Verantwortlicher … Er kann einen Vertreter … benennen. |
1.4 Inhalt der Anordnungen und Verkehrszeichenpläne (3) Als Verantwortlicher … muss er die erforderlichen Fachkenntnisse nach MVAS nachweisen … Die Behörde soll die Benennung eines Vertreters … fordern. |
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2 Verkehrszeichen | 2 Verkehrszeichen | |
2.1 Aufstellhöhe von Schildern (1) a. 2,0 m außerhalb der Fahrbahn über Gehwegen b. 2,2 m über Radwegen (2) b. 1,5 m außerorts bei mehrstreifigen Straßen c. 0,6 m ... |
2.2 Aufstellhöhe von Verkehrszeichen (1) a) 2,20 m außerhalb der Fahrbahn sowie über Geh- und Radwegen. b) 4,50 m an Verkehrszeichenbrücken (2) b) 1,50 m außerorts bei mehrstreifigen Straßen, sofern es sich um Gefahr- oder Vorschriftzeichen handelt, 1,00 m bei Richtzeichen und Zusatzzeichen. c) 0,60 m gilt nur noch für Verkehrszeichen, die an Fz angebracht sind. |
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2.4 Vorschriftzeichen zu Zeichen 274 (15) Die zulässigen Geschwindigkeiten … stufenweise herabzusetzen ... |
2.5 Vorschriftzeichen zu Zeichen 274 Hinweis auf Geschwindigkeitstichter ist entfallen |
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2.6 Vorübergehende Markierungen | 2.6 Vorübergehend gültige Markierungen sind gelb und heben die vorhandenen weißen Markierungen auf, ohne dass diese entfernt werden müssen gelbe Markierung kann entfallen weiße Markierungen dürfen verwendet werden und sind in die Berechnung der Fahrstreifen- und Fahrbahnbreiten mit einzubeziehen |
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3 Verkehrseinrichtungen | 3 Verkehrseinrichtungen und Warneinrichtungen | |
3.1 Absperrgeräte 3.1.1 Absperrschranken 3.1.2 Leitbaken, Warnbaken |
3.4 Absperrgeräte 3.4.2 Absperrschranken, Absperrschrankengitter 3.4.3 Leitbaken, Warnbaken, Leitplatten Aufnahme der Pfeilbake (Zeichen 605-11 und -21) (2) Leitbaken … innerhalb eines Abschnitts mit einheitlichem Verkehrszeichenbild ... Sind Markierungen vorhanden, beträgt der lichte Abstand zwischen Fahrbahnbegrenzung und der kante von leitbaken 0,25 m. (14) Kennzeichnung Fahrbahnteilungen durch Leitplatten (Zeichen 626) 3.4.4 Leitkegel Ausführung retroreflektierend - Ausnahme Leitkegel (30 cm) mit fluoreszierender Ausführung der roten Ringe innerhalb geschlossener Ortschaften bei Tageslicht zum Schutz von frischer Markierung. |
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3.5 Warneinrichtungen Warnwinkebake ist entfallen |
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5 Bauliche Leitelemente | 5 Leitschwellen, Leitborde und temporäre Schutzeinrichtungen |
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(4) Vor dauerhaft angebrachten Fahrzeug-Rückhaltesystemen sollen, wenn auf dem angrenzenden Fahrstreifen Kraftomnibusse, Anhängerkombinationen oder andere Kfz > 3,5 to verkehren dürfen, vorübergehend gültige Fahrbahnbegrenzungen im Abstand von mind. 25 cm angebracht werden. |
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9 Beleuchtung der Arbeitsstellen entfallen |
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10 Nachtbaustellen neu eingefügt |
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Teil B | ||
2 Arbeitsstellen von längerer Dauer | 2 Arbeitsstellen von längerer Dauer | |
2.2.1 Fahrstreifenbreiten (1) Mindestfahrstreifenbreite 2,75 m kurze Streckenabschnitte Reduzierung auf 2,6 m Begrenzung auf PKW Reduzierung auf 2,2 m (2) Begegnungsverkehr Restfahrbahnbreite von 5,5 m mögl. (3) Restfahrbahnbreite Wechselverkehr mind. 2,75 m (4) Sicherheitsabstand zwischen Absperrgeräten und Baugrubenrand mind. 0,3 m |
2.2.2 Fahrstreifenbreiten (1) Regelfall Fahrstreifenbreite von mind. 3,00 m (2) Reduzierung in Ausnahmefällen auf 2,85 m Bei Ausschluss bestimmter Verkehrsarten geringere Fahrstreifenbreiten möglich (Wegfall konkrete Angabe von 2,2 m) Achtung: Definition Verkehrsbereich (Teil A, Abschnitt 1.1 Absatz 10) (3) Begegnungsverkehr Restfahrbahnbreite 5,7 m möglich (4) Restfahrbahnbreite Wechselverkehr mind. 3,00 m Sicherheitsabstand von 0,3 m ist entfallen |
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2.2.4 Längsabsperrung (1) Abstand Leitbaken max. 10 m |
2.2.5 Längsabsperrung (1) Abstand Leitbaken max. 9 m (3) Es sind geschlossene Absperrungen anzustreben, um den unbefugten Zugang zur Arbeitsstelle zu verhindern. 2.2.6 Vorübergehend gültige Markierungen (neu) (1) innerorts grundsätzlich keine Anordnung von vorübergehend gültigen Markierungen vor Verkehrseinrichtungen 2.3.3 Haltverbote (neu) |
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2.3.3 Vorrang an Engstellen Verzicht auf Verkehrsregelung bei Länge von max. 20 m möglich |
2.3.4 Vorrang an Engstellen 20 m-Regelung entfallen 2.4 Arbeitsstellen auf Geh- und Radwegen Einfügung von Skizzen (B2-a bis B2-e) zur Sicherung von Arbeitsstellen allein im Geh- und Radwegbereich - Bild B-2 |
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2.4.1 Mindestbreiten (1) Mindestmaße a) Gehwege 1,0 m b) Radwege ohne Gegenverkehr 0,8 m c) gemeinsame Geh- und Radwege 1,6 m d) Fußgängerzonen 3,5 m (4) Abstand zwischen Baugrubenrändern und Geh- und Radwegen mind. 0,15 m |
2.4.2 Mindestbreiten a) Gehwege 1,3 m; kurze Engstellen 1,0 m b) Gehweg, die für den Radverkehr freigegeben sind 1,5 m; kurze Engstellen 1,3 m c) Benutzungspflichtige und nicht benutzungspflichtige Radwege 1,5 m; kurze Engstellen 1,3 m d) Radfahrstreifen 1,5 m e) Gemeinsame geh- und Radwege 2,5 m; im Ausnahmefall 2,0 m Fußgängerzonen in Berücksichtigung des örtlich vorhandenen Fußverkehrsaufkommens Abstand zwischen Baugrubenrändern und Geh- und Radwegen entfallen |
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2.4.3 Querabsperrung, Längsabsperrung (1) Sicherung mit Absperrschranken (2) Abstand Rundstrahler längs 10 m (wenn notwendig) |
2.4.3 Querabsperrung, Längsabsperrung (1) Sicherung mit Absperrschrankengitter (2) Abstand Rundstrahler längs i.d.R. 9 m (wenn Notwendig) |
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2.5 Arbeitsstellen im Bereich von Schienenbahnen | 2.5 Arbeitsstellen im Bereich von Schienenbahnen mit straßenbündigem Bahnkörper |
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2.5.2 Längsabsperrung (1) Abstand Leitbaken max. 10 m |
2.5.3 Längsabsperrung (1) Abstand Leitbaken max. 9 m |
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3 Arbeitsstellen von kürzerer Dauer | 3 Arbeitsstellen von kürzerer Dauer | |
3.1 Arbeitsstellen im Bereich der Fahrbahn (1) Längsabstände Leitkegel max. 5 m |
3.2 Arbeitsstellen im Bereich der Fahrbahn (1) Längsabstand der Leitkegel max. 9 m |
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3.3 Arbeiten im Bereich von Schienenbahnen (3) Abstand Leitkegel max. 5 m |
3.4 Arbeiten im bereich von Schienenbahnen mit straßenbündigem Gleiskörper (3) Abstand Leitkegel max. 6 m |
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3.4 Vermessungsarbeiten | entfällt | |
Teil C | ||
2 Arbeitsstellen von längerer Dauer | 2 Arbeitsstellen von längerer Dauer | |
2.2.1 Fahrstreifenbreiten (1) Mindestfahrstreifenbreite 2,75 m Begegnungsverkehr bei einer Restfahrbahnbreite von 5,5 m noch möglich (2) Restfahrbahnbreite Wechselverkehr mind. 3 m bei Regelung mit Lichtsignalanlagen Ausnahme mind. 2,75 m (3) Sicherheitsabstand zwischen Absperrgeräten und Baugrubenrand mind. 0,5 m |
2.2.2 Fahrstreifenbreiten (1) Regelfall Fahrstreifenbreite von mind. 3,00 m Begegnungsverkehr bei einer Restfahrbahnbreite von 6,00 m noch möglich Achtung: Definition Verkehrsbereich (Teil A, Abschnitt 1.1 Absatz 10) (3) weiße dauerhafte Markierung ist in die Breite des angrenzenden Behelfsfahrstreifens einzurechnen Sicherheitsabstand von 0,5 m ist entfallen |
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2.2.3 Absperrungen (2) Längsabstand Leitbaken max. 20 m |
2.2.3 Absperrungen (2) Längsabstand Leitbaken max. 12 m 2.2.4 Markierungen (neu) (1) auf Landstraßen grundsätzlich keine Anordnung von vorübergehend gültigen Markierungen vor Verkehrseinrichtungen (2) Anordnung bei Insellagen der Arbeitsstellen, Behelfsfahrstreifenführungen über Seitenstreifen, mehr als zweistreifigen Fahrbahnen im Gegenverkehrsbereich und unübersichtlichen Verkehrsführungen |
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3 Arbeitsstellen von kürzerer Dauer | 3 Arbeitsstellen von kürzerer Dauer | |
(3) Längsabstand Leitkegel 5 m | (3) Längsabstand Leitkegel max. 12 m (4) Einsatz von fahrbaren Absperrtafeln ohne Zugfahrzeug ist nicht zulässig (10) Einführung Regelpläne C II AmS 1; C II AmS 2; C II AmS 3 |
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Teil D | ||
1 Allgemeines | 1 Allgemeines | |
(1) a. Autobahnen (Z 330) b. Kraftfahrstraßen (Z 331)sofern sie ... Zu- und Ausfahrten ausgestattet sind. |
(1) a) Autobahnen (Z 330.1) b) Kraftfahrstraßen (Z 331.1)sofern sie ... Zu- und Ausfahrten ausgestattet sind. c) Autobahnähnliche Straßen, sofern sie ... Zu- u. Ausfahrten ausgestattet sind (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit sollte, … nicht mehr als 120 km/h betragen |
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2 Arbeitsstellen von längerer Dauer | 2 Arbeitsstellen von längerer Dauer | |
2.1 Aufstellentfernung von Verkehrszeichen (1) … beträgt die erste Geschwindigkeitsbeschränkung i.d.R. 100 km/h |
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2.2 Beleuchtung | entfallen | |
2.3 Verkehrsführung | 2.2 Verkehrsführung | |
2.2.1 Allgemeines Einfügung neuer Absätze (2), (3), (4), (5), (6), (7) allgemeine Regelungen |
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2.3.1 Zahl der Fahrstreifen (2) Ausnahmsweise Verringerung der Fahrstreifenanzahl, wenn … zu erwartenden Verkehrsspitzen < als 1500 Kfz/h (zwei Fahrstreifen) je Richtungsfahrbahn oder … < als 3000 Kfz/h (drei Fahrstreifen) |
2.2.2 Zahl der Fahrstreifen (2) Ausnahmsweise Verringerung der Anzahl der Fahrstreifen möglich, wenn durch geeignete Bewertungsverfahren nachgewiesen wurde, dass keine nennenswerten Staus vor der Arbeitsstelle zu erwarten sind |
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2.3.2 Breite von Behelfsfahrstreifen und -trennstreifen | 2.2.3 Breite von Behelfsfahrstreifen (1) Fahrbahnbegrenzungen werden mit einem Abstand von 0,25 m zur verkehrsseitigen Kante von Verkehrseinrichtungen bzw. Fahrzeug-Rückhaltesystemen angeordnet (Bild D-1) (2) Vorhandene Fahrbahnbegrenzungslinien im Bereich von Behelfsverkehrsführungen (auch als weiße dauerhafte Markierung) sind in die Breite des angrenzenden Behelfsfahrstreifens einzurechnen (3) Hinweis auf vorherigen Fahrbahnanbau bzw. Verbreiterung zur Vermeidung geringerer Behelfsfahrstreifenbreiten |
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(4) Sicherheitsabstand zwischen Absperrgeräten und Baugrubenrand von mind. 0,5 m | (4) Mindestbreite Hauptfahrstreifen 3,50 m und Mindestbreite von Überholfahrstreifen 2,85 m unter besonderen Voraussetzungen Sicherheitsabstand von 0,5 m ist entfallen (7) Definition bzw. Festlegung der Fahrstreifenbreiten in Abhängigkeit der Fahrzeugbreite |
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2.3.3 Teilsperrung (1) Neigung der Absperrung gegenüber der Fahrbahnachse i.d.R. ca. 1:20; Abstand Leitbaken max. 10 m |
2.2.4 Sperrung von Fahrbahnteilen (1) Verziehungsmaß 1:20; Abstand Leitbaken max. 9 m |
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2.3.4 Längsabsperrung (1) Abstand Leitbaken max. 20 m |
2.2.5 Längsabsperrung (1) Abstand Leitbaken i.d.R. 18 m (3) Erleichterung des Einfahrens in den Anschlussstellen Ersatz der Leitbaken ca. 100 m vor der Zuführung der Einfädelungsstreifen durch Leitschwellen mit Leitbaken Größe 50 cm x 12,5 cm 2.2.9 Wechselverkehrsführung Einführen neuer Abschnitt zur Wechselverkehrsführung 2.4 Arbeitsstellen unter besonderen Bedingungen Einführung neuer Abschnitt zur Einrichtung bzgl. erforderlicher Sicherungsmaßnahmen bei Arbeitsstellen unter besonderen Bedingungen |
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3 Arbeitsstellen von kürzerer Dauer | 3 Arbeitsstellen von kürzerer Dauer | |
(2) … Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf, … nicht mehr als 120 km/h betragen (4) Abstellen der Absperrtafel ohne Zugfahrzeug erlaubt. (8) (16) Abstand Leitkegel Längsabsperrung 10 m |
(2) max 120 km/h nicht mehr erwähnt - unter 1 Allgem. (3) (4) Hinweis zum Einsatz von fahrbaren Absperrtafeln In den Regelplänen wurde der Abstand der fahrbaren Absperrtafel zur Arbeitsstelle aufgrund des unterschiedlichen Bezugspunktes ASR A5.2 und RSA mit 120 m angegeben. Berücksichtigung des Bezugspunktes nach ASR A5.2 siehe auch Handlungshilfe (10) Abstand Leitkegel Längsabsperrung 18 m (12) zusätzlicher Absatz bzgl. Einsatz von Warnschwellen Tabelle D-2 Standortübersicht AkD bei Tage Tabelle D-3 Standortübersicht AkD in der Nacht |
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Regelpläne im Anhang Zahlreiche Regelpläne sind mit Auswahlfeldern versehen, damit alternative oder ergänzende Maßnahmen beantragt und angeordnet werden können. Optionale Anordnung/Darstellung von Verkehrseinrichtungen (Absperrschrankengitter gegenüberliegende Straßenseite,…) neue Regelpläne C II/AmS 1 - 3 Aufstellentfernungen in Fahrtrichtung vor der 0-Linie mit negativem Vorzeichen; nach der 0-Linie mit positivem Vorzeichen |
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Anhänge | ||
BG BAU | https://www.bgbau.de/fileadmin/bgbau/Uebersicht_wesentliche_Aenderungen_RSA_21.pdf | |
Quelle: | ||
9. Was ist RSA 21?
RSA 21, auch als "Richtlinien für die Straßensicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen" bekannt, ist ein entscheidendes Konzept im Bereich der Verkehrssicherheit. RSA steht für "Richtlinien zur Straßenausstattung" und spielt eine bedeutende Rolle in der sicheren und effizienten Planung, Gestaltung und Durchführung von Straßenarbeiten im Straßenverkehr.
Die RSA 21 Methodik hat das Ziel, Unfälle und Risiken im Zusammenhang mit Straßenarbeiten zu minimieren. Sie bietet einen systematischen Ansatz zur Bewertung und Verbesserung der Sicherheit an Arbeitsstellen auf Straßen. Unternehmen und Fachleute, die im Bereich der Straßensicherung arbeiten, müssen sich mit den Bestimmungen von RSA 21 vertraut machen und in vielen Fällen eine RSA 21 Schulung absolvieren.
10. Die Bedeutung der Straßensicherung
Die Straßensicherung, insbesondere im Kontext von RSA 21 (Richtlinien für die Straßensicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen), spielt eine entscheidende Rolle im modernen Verkehrswesen. RSA 21 ist ein unverzichtbares Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit von Straßenarbeitern, Verkehrsteilnehmern und der Öffentlichkeit insgesamt.
RSA Verkehr ist eng mit den Bemühungen zur Verbesserung der Straßensicherheit verbunden. Es handelt sich um einen umfassenden Ansatz, der sicherstellt, dass Verkehrssicherheitsmaßnahmen an Straßenbaustellen effektiv implementiert werden. Dies beinhaltet die Anwendung von MVAS (Merkblatt für die Verkehrsabsicherung an Arbeitsstellen auf Straßen) und MVAS 99 (Merkblatt für die Verkehrsabsicherung bei mobilen Arbeitsstellen auf Straßen), die entscheidend sind, um Gefahren im Straßenverkehr zu minimieren.
Die MVAS 99 Norm ist ein weiteres wichtiges Element, das zur Straßensicherung beiträgt, insbesondere bei mobilen Arbeitsstellen auf Straßen. Die Implementierung von MVAS 99 Vorschriften minimiert Risiken und trägt zur reibungslosen Verkehrsabwicklung bei.
Insgesamt ist die Straßensicherung und die Einhaltung von Richtlinien wie RSA 21 und MVAS entscheidend, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, Unfälle zu verhindern und das Leben von Straßenarbeitern und Verkehrsteilnehmern zu schützen.
11. Die Bedeutung der Verkehrssicherheit
Die Verkehrssicherheit ist von entscheidender Bedeutung für das Wohl und die Sicherheit der Menschen im Straßenverkehr. RSA Verkehr (Richtlinien zur Straßenausstattung) und die damit verbundenen Schulungen wie RSA 21 Schulung spielen eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
MVAS (Merkblatt für die Verkehrsabsicherung an Arbeitsstellen auf Straßen) und MVAS 99 (Merkblatt für die Verkehrsabsicherung bei mobilen Arbeitsstellen auf Straßen) sind unverzichtbare Werkzeuge zur Risikominimierung im Straßenverkehr. Die korrekte Umsetzung dieser Richtlinien trägt erheblich zur Verkehrssicherheit bei.
Das MVAS Zertifikat und der MVAS Nachweis sind weitere Nachweise für die Einhaltung der Verkehrssicherheitsstandards und tragen dazu bei, Unfälle und Risiken zu reduzieren.
Insgesamt ist die Verkehrssicherheit ein gemeinsames Ziel, das durch die Einhaltung von Richtlinien wie RSA, MVAS und RSA Schulungen erreicht werden kann. Diese Maßnahmen sind von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern und Straßenarbeitern zu gewährleisten.
12. RSA 21 als Ansatz zur Verbesserung der Straßensicherheit
Die Straßensicherheit ist von grundlegender Bedeutung, um das Leben und die Sicherheit der Menschen im Straßenverkehr zu schützen. RSA 21, auch bekannt als "Richtlinien für die Straßensicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen", ist ein bewährter Ansatz zur erheblichen Verbesserung der Verkehrssicherheit.
RSA Verkehr ist ein umfassender Leitfaden, der von Fachleuten im Verkehrsbereich eingesetzt wird, um die Sicherheit bei Straßenarbeiten zu gewährleisten. Durch eine RSA 21 Schulung erhalten diese Fachleute das notwendige Wissen und die Fähigkeiten, um die Bestimmungen und Empfehlungen von RSA 21 effektiv umzusetzen. Der erfolgreiche Abschluss der Schulung führt zum Erwerb eines RSA Scheins oder RSA Zertifikats, was die Qualifikation und das Engagement für die Verkehrssicherheit belegt.
Ein wesentliches Element von RSA 21 ist die Anwendung von MVAS (Merkblatt für die Verkehrsabsicherung an Arbeitsstellen auf Straßen) und MVAS 99 (Merkblatt für die Verkehrsabsicherung bei mobilen Arbeitsstellen auf Straßen). Diese Richtlinien stellen sicher, dass Straßenarbeiten sicher durchgeführt werden und Verkehrsteilnehmer sowie Arbeiter vor Gefahren geschützt sind.
Das MVAS Zertifikat und der MVAS Nachweis sind weitere Maßnahmen, die die Einhaltung der Verkehrssicherheitsstandards bestätigen und zur Verringerung von Unfallrisiken beitragen.
Insgesamt ist RSA 21 ein entscheidender Ansatz zur Verbesserung der Straßensicherheit. Durch die Einhaltung dieser Richtlinien und die Teilnahme an entsprechenden Schulungen tragen Fachleute dazu bei, das Risiko von Unfällen auf Baustellen zu minimieren und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
13. Rollen und Verantwortlichkeiten
In der Welt der RSA 21 Straßensicherung spielen klare Rollen und Verantwortlichkeiten eine entscheidende Rolle, um die Sicherheit auf Straßenbaustellen zu gewährleisten. Hier erfahren Sie, welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten verschiedenen Akteuren zukommen:
Verantwortliche Behörden und Planer: Diese Gruppe ist verantwortlich für die Planung und Gestaltung von Straßenbauprojekten unter Berücksichtigung der RSA Verkehr Richtlinien. Sie legen die Verkehrsführung fest und überwachen die Umsetzung der Sicherheitsvorkehrungen.
Bauunternehmen und Auftragnehmer: Die Bauunternehmen und Auftragnehmer tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen gemäß RSA 21. Dazu gehören die Einrichtung von Verkehrssicherungen, die Schulung der Arbeiter und die Sicherstellung der Einhaltung der MVAS und MVAS 99 Vorschriften.
Verkehrsleiter: Verkehrsleiter sind für die Überwachung des Verkehrsflusses in Baustellenbereichen verantwortlich. Sie passen Verkehrszeichen an, überwachen die Verkehrssicherheit und koordinieren gegebenenfalls die Umleitung des Verkehrs.
Straßenarbeiter: Straßenarbeiter sind für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und -verfahren verantwortlich. Sie tragen die Verantwortung für ihre persönliche Sicherheit und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer.
RSA 21 Schulungsbeauftragte: Diese Fachleute sind für die Schulung der Mitarbeiter verantwortlich und stellen sicher, dass diese das erforderliche Wissen und die Fähigkeiten für die Umsetzung der RSA Verkehr und MVAS Richtlinien haben.
Zertifizierungsstellen: Diese Stellen sind für die Prüfung und Zertifizierung von Personen verantwortlich, die die Anforderungen für den Erwerb von RSA Scheinen und MVAS Zertifikaten erfüllen.
Die klare Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten ist entscheidend, um die Sicherheit auf Straßenbaustellen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass RSA 21 Schulungen und Zertifikate effektiv genutzt werden, um Unfälle zu minimieren und die Straßensicherheit zu erhöhen.
14. Vorteile von RSA 21 für die Straßensicherung
Die Anwendung von RSA 21 in der Straßensicherung bringt eine Vielzahl von Vorteilen mit sich, die dazu beitragen, die Sicherheit auf Straßenbaustellen erheblich zu verbessern und das Risiko von Unfällen zu minimieren. Hier sind einige der wesentlichen Vorteile von RSA 21:
Verbesserte Verkehrssicherheit: RSA 21 stellt sicher, dass bei Straßenarbeiten die Verkehrssicherheit oberste Priorität hat. Durch die Einhaltung der Richtlinien werden Unfallrisiken reduziert und die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern sowie Straßenarbeitern erhöht.
Effiziente Verkehrsfluss: Die klare Verkehrsführung und die korrekte Anwendung von MVAS und MVAS 99 sorgen für einen reibungslosen Verkehrsfluss, selbst während laufender Baustellenarbeiten. Dies minimiert Verkehrsbehinderungen und Staus.
Qualifizierte Fachleute: Die Teilnahme an RSA 21 Schulungen und der Erwerb von RSA Scheinen und RSA Zertifikaten bestätigen die Qualifikation von Fachleuten in der Straßensicherung. Qualifizierte Mitarbeiter sind besser vorbereitet, um sicherheitsrelevante Entscheidungen zu treffen.
Rechtliche Konformität: RSA 21 und MVAS sind in vielen Regionen rechtlich vorgeschrieben. Die Einhaltung dieser Vorschriften stellt sicher, dass Bauprojekte und Straßenarbeiten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Risikominderung: Durch die systematische Risikoanalyse und -bewertung gemäß RSA 21 werden potenzielle Gefahren erkannt und minimiert, was das Unfallrisiko erheblich verringert.
Image und Reputation: Unternehmen, die sich aktiv um die Einhaltung von RSA 21 und MVAS bemühen, erwerben ein positives Image und einen guten Ruf, was potenzielle Kunden und Geschäftspartner anspricht.
Kostenersparnis: Die effiziente Planung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen gemäß RSA 21 führt zu langfristigen Kostenersparnissen durch die Vermeidung von Unfällen, Schäden und Verzögerungen.
Insgesamt ist die Anwendung von RSA 21 in der Straßensicherung ein strategischer Ansatz, der die Sicherheit verbessert, die Rechtskonformität gewährleistet und langfristige Vorteile für alle Beteiligten bietet.
15. Anwendung von RSA 21 in der Praxis
Die Anwendung von RSA 21 in der Praxis ist entscheidend, um die Sicherheit von Straßenarbeiten zu gewährleisten und Unfälle zu minimieren. Hier sind einige praktische Beispiele für die Umsetzung von RSA 21:
Verkehrslenkung und Beschilderung: RSA 21 legt klare Richtlinien für die Verkehrslenkung und Beschilderung fest. In der Praxis bedeutet dies, dass Verkehrsschilder und Markierungen gemäß den Vorschriften aufgestellt werden, um Verkehrsteilnehmer sicher durch Baustellen zu führen.
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen: MVAS und MVAS 99 bieten praxisnahe Empfehlungen für die Verkehrssicherung an Arbeitsstellen auf Straßen. Dies umfasst die Absicherung von Baustellenbereichen, die Einrichtung von Sicherheitszonen und die richtige Nutzung von Warnsignalen und -geräten.
Sicherheitsmaßnahmen für Arbeiter: In der Praxis werden Straßenarbeiter gemäß den RSA 21 Schulungen geschult, um sicherheitsrelevante Aufgaben durchzuführen. Dies umfasst die ordnungsgemäße Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und die Kenntnis der Verfahren zur Unfallvermeidung.
Risikobewertung und -management: In der Praxis erfolgt die systematische Risikobewertung von Straßenbauprojekten und Baustellen gemäß RSA 21. Dies ermöglicht es, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.
Qualifikation und Zertifizierung: Praktiker, die an RSA 21 Schulungen teilnehmen, erwerben RSA Scheine und RSA Zertifikate, die als Nachweis ihrer Qualifikation und ihres Wissens in der Straßensicherung dienen.
Rechtskonformität: Unternehmen und Organisationen stellen sicher, dass sie die gesetzlichen Anforderungen einhalten, indem sie RSA 21 und MVAS in der Praxis umsetzen. Dies beinhaltet die Einhaltung von Vorschriften und die Zusammenarbeit mit Zertifizierungsstellen zur Bestätigung der Qualifikationen.
Die Anwendung von RSA 21 in der Praxis ist ein umfassender Ansatz zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit bei Straßenarbeiten. Die konsequente Umsetzung dieser Richtlinien und die Schulung der Beteiligten sind entscheidend, um Unfälle zu verhindern und die Straßensicherheit zu erhöhen.
16. RSA 21 in der Gesetzgebung
Die Bedeutung von RSA 21 in der Gesetzgebung im Bereich der Straßensicherung kann nicht genug betont werden. Diese Richtlinie, auch bekannt als "Richtlinien für die Straßensicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen", hat in vielen Regionen einen rechtlichen Status erreicht und ist ein entscheidendes Instrument zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
RSA Verkehr und RSA 21 Schulungen sind in vielen Gesetzgebungen verankert und vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass Unternehmen und Organisationen, die in Straßenarbeiten involviert sind, gesetzlich verpflichtet sind, die Bestimmungen von RSA 21 zu beachten und sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter die erforderlichen RSA Scheine und RSA Zertifikate besitzen.
Darüber hinaus sind MVAS (Merkblatt für die Verkehrsabsicherung an Arbeitsstellen auf Straßen) und MVAS 99 (Merkblatt für die Verkehrsabsicherung bei mobilen Arbeitsstellen auf Straßen) in vielen Rechtsvorschriften als verbindliche Vorschriften zur Verkehrssicherung festgelegt. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist daher nicht nur eine bewährte Praxis, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung.
Die MVAS Zertifikate und MVAS Nachweise sind ebenfalls in der Gesetzgebung verankert und dienen als Belege für die Einhaltung der Verkehrssicherheitsstandards.
Die Verbindung von RSA 21 und anderen einschlägigen Vorschriften in der Gesetzgebung schafft eine klare rechtliche Grundlage für die Sicherheitsanforderungen in Straßenarbeiten. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Bußgeldern und Unterbrechungen von Bauprojekten.
Insgesamt unterstreicht die Integration von RSA 21 in die Gesetzgebung die zentrale Bedeutung der Verkehrssicherheit und die Notwendigkeit, bewährte Praktiken und Schulungen zur Minimierung von Risiken und zur Erhöhung der Sicherheit zu fördern.
17. Herausforderungen bei der Umsetzung von RSA 21
Die Umsetzung von RSA 21 zur Verbesserung der Straßensicherung ist zwar äußerst wichtig, kann jedoch mit verschiedenen Herausforderungen verbunden sein. Hier sind einige der typischen Herausforderungen, die bei der Implementierung von RSA 21 auftreten können:
Komplexe Richtlinien: Die Richtlinien von RSA 21 und die damit verbundenen Vorschriften wie MVAS und MVAS 99 können sehr detailliert und komplex sein. Die Einhaltung erfordert ein tiefes Verständnis und eine sorgfältige Umsetzung.
Schulungsaufwand: Die Durchführung von RSA 21 Schulungen für Mitarbeiter erfordert Zeit und Ressourcen. Es kann eine Herausforderung sein, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die erforderlichen Schulungen erhalten.
Veränderung der Arbeitspraktiken: Die Einführung von RSA 21 erfordert möglicherweise Änderungen in den bestehenden Arbeitspraktiken, was manchmal auf Widerstand stoßen kann.
Kosten: Die Implementierung von RSA 21 kann mit zusätzlichen Kosten für Schulungen, Sicherheitsausrüstung und Verkehrsabsicherung verbunden sein.
Überwachung und Durchsetzung: Die laufende Überwachung und Durchsetzung der Sicherheitsstandards gemäß RSA 21 erfordert Engagement und Ressourcen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden.
Änderungen in der Planung: Wenn Bauprojekte bereits in der Planungsphase sind, kann die Integration von RSA 21 und den dazugehörigen Vorschriften zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen.
Vielfältige Arbeitsumgebungen: Straßenarbeiten finden in unterschiedlichen Umgebungen und Bedingungen statt, was die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen anpassbar machen muss.
Kommunikation und Koordination: Die Koordination zwischen verschiedenen Akteuren, einschließlich Planern, Bauunternehmen und Aufsichtsbehörden, ist entscheidend, um sicherzustellen, dass RSA 21 effektiv umgesetzt wird.
Obwohl es Herausforderungen gibt, ist die Umsetzung von RSA 21 von entscheidender Bedeutung, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Unfälle zu minimieren. Mit angemessener Schulung, Ressourcen und Engagement können diese Herausforderungen gemeistert werden, um die Straßensicherheit zu erhöhen.
18. RSA 21 Schulung - Wir bilden Sie aus!
Die Bedeutung von RSA Schulungen und dem Erwerb eines RSA Scheins kann nicht genug betont werden. Durch eine qualitativ hochwertige RSA 21 Schulung erwerben Fachleute das notwendige Wissen und die Fähigkeiten, um die Sicherheit auf Straßenbaustellen zu gewährleisten. Der Besitz eines RSA Zertifikats oder eines MVAS Zertifikats ist ein Beleg für die Qualifikation und das Engagement im Bereich der Straßensicherung.
Bei uns bieten wir spezialisierte RSA 21 Schulungen an, um Fachleute für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen gemäß den RSA Verkehr und MVAS Richtlinien auszubilden.
Unsere beiden RSA 21 Schulungen sind folgende:
1. RSA 21 Grundseminar: Unser Grundseminar vermittelt die Grundlagen der Straßensicherung gemäß RSA 21. Hier erwerben Sie das grundlegende Wissen und die Fähigkeiten, um Verkehrssicherheitsmaßnahmen effektiv umzusetzen. Das Seminar deckt Themen wie Verkehrsschilder, Verkehrsführung und die Einrichtung von Arbeitsstellen ab.
2. RSA 21 Aufbauseminar: Unser Aufbauseminar baut auf den Grundlagen des RSA 21 auf und vertieft Ihr Verständnis. Wir gehen tiefer in die komplexen Aspekte der Verkehrssicherung ein, einschließlich der Anwendung von MVAS und MVAS 99. Dieses Seminar ist für Fachleute gedacht, die bereits über Grundkenntnisse verfügen und ihre Qualifikationen erweitern möchten.
Unsere Schulungen sind so konzipiert, dass Sie die erforderlichen Fähigkeiten erwerben, um die Sicherheitsstandards gemäß RSA 21 zu erfüllen und die notwendigen Zertifikate wie den RSA Schein, das RSA Zertifikat, das MVAS Zertifikat und den MVAS Nachweis zu erlangen.
Die Ausbildung in RSA 21 und MVAS ist entscheidend, um die Straßensicherheit zu gewährleisten, Unfälle zu minimieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Unsere erfahrenen Ausbilder stehen Ihnen während des gesamten Schulungsprozesses zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie bestmöglich auf die Herausforderungen der Straßensicherung vorbereitet sind.
Melden Sie sich noch heute für unser RSA 21 Schulungsprogramm an und investieren Sie in Ihre Qualifikation und die Sicherheit auf unseren Straßen!
Erfahren Sie jetzt mehr über unser RSA 21 Grundseminar und über unser RSA 21 Aufbauseminar!
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