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Sicherheit im Fokus: Die schriftliche Beauftragung für Mitgänger-Flurförderzeuge

In der Welt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ist es unerlässlich, sich stets über die neuesten Regelungen und Sicherheitsstandards informiert zu halten. Ein aktuelles Thema, das für viele Unternehmen von großer Bedeutung ist, betrifft die schriftliche Beauftragung für die Bedienung von Mitgänger-Flurförderzeugen (FFZ). Diesbezüglich hat es kürzlich eine wichtige Klarstellung seitens der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) gegeben, die für Klarheit in der bisherigen Diskrepanz zwischen der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1116 und dem DGUV Grundsatz 308-001 sorgt.

1. Diskrepanz in den Vorschriften

Gemäß der TRBS 1116 ist für eine Reihe von Arbeitsmitteln, darunter auch Mitgänger-Flurförderzeuge, eine schriftliche Beauftragung für deren Bedienung erforderlich. Diese Vorschrift schien jedoch im Widerspruch zum DGUV Grundsatz 308-001 zu stehen, der eine solche schriftliche Beauftragung für Mitgänger-FFZ, die von einer mitgehenden Bedienperson gesteuert werden, nicht explizit fordert.

2. Klarstellung durch die BGHW

Nach einer Anfrage beim Fachbereich Handel und Logistik der BGHW wurde nun klargestellt, dass der DGUV Grundsatz 308-001 derzeit angepasst wird, um mit der TRBS 1116 übereinzustimmen. In Zukunft wird also auch für kraftbetriebene Mitgänger-FFZ – unabhängig von ihrer Geschwindigkeit – eine schriftliche Beauftragung erforderlich sein. Diese Änderung trägt dem hohen Unfallgeschehen im Umgang mit diesen Fahrzeugen Rechnung, wie auch die DGUV Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2022 verdeutlicht.

3. Was bedeutet das für Unternehmen?

Diese Anpassung unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen und dokumentierten Unterweisung und Beauftragung von Mitarbeitern, die mit derartigen Arbeitsmitteln hantieren. Es ist ein wesentlicher Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz und zur Vermeidung von Unfällen. Unternehmen sind nun gefordert, ihre Prozesse zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle notwendigen schriftlichen Beauftragungen vorliegen und dass ihre Mitarbeiter entsprechend geschult sind. Zu diesem Zweck bietet die ITC Graf GmbH spezialisierte Schulungen an, wie die Grundausbildung für Mitgänger-Flurförderzeuge und die jährliche Unterweisung für Mitgänger-Flurförderzeuge, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten für einen sicheren Umgang mit diesen Geräten verfügen.

4. Unser Engagement für Ihre Sicherheit

Bei ITC Graf GmbH sind wir stets bestrebt, Sie über wichtige Neuerungen im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz zu informieren und Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite zu stehen. Unsere Experten stehen bereit, um Sie bei der Umsetzung der aktuellen Vorschriften zu unterstützen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam sorgen wir für einen sicheren Arbeitsplatz und tragen dazu bei, das Unfallrisiko zu minimieren.

Für weitere Informationen und individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bleiben Sie sicher und informiert mit ITC Graf GmbH.

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Schriftliche Beauftragung zum Führen von Mitgänger Flurförderzeugen

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