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Kostenlose Musterbetriebsvorlage
Mit unserer kostenlosen Vorlage für eine Betriebsanweisung für Anschlagmittel erhalten Sie eine praktische Grundlage für den sicheren Umgang mit Hebebändern, Rundschlingen, Kettengehängen und weiteren Anschlagmitteln. Die Vorlage dient als Muster und kann an die betrieblichen Gegebenheiten sowie die eingesetzten Arbeitsmittel angepasst werden.
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Unsere Musterbetriebsvorlagen werden von Fachleuten erstellt und regelmäßig geprüft. Passen Sie die Inhalte an Ihr Unternehmen an – bei Bedarf unterstützen wir Sie persönlich.
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Entdecken Sie unsere handverlesenen Themen, die Ihnen helfen, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und Ihre Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz und Brandschutz zu erweitern.
Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des Monats
Eine Betriebsanweisung für Anschlagmittel ist erforderlich, wenn Beschäftigte Anschlagmittel wie Hebebänder, Rundschlingen, Kettengehänge oder Seile zum Heben und Bewegen von Lasten verwenden. Grundlage hierfür sind insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die DGUV-Regelwerke. Die Betriebsanweisung dient dazu, Beschäftigte über Gefährdungen und notwendige Schutzmaßnahmen zu informieren und bildet die Grundlage für regelmäßige Unterweisungen.
Eine Betriebsanweisung für Anschlagmittel sollte insbesondere Angaben zu den verwendeten Anschlagmitteln, möglichen Gefährdungen, erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie zum Verhalten bei Beschädigungen oder Störungen enthalten. Darüber hinaus sollten Hinweise zur Sichtprüfung, zur zulässigen Belastung und zur sachgerechten Lagerung berücksichtigt werden.
Die Betriebsanweisung kann für verschiedene Anschlagmittel verwendet werden, beispielsweise für Hebebänder, Rundschlingen, Kettengehänge, Drahtseile oder Zubehörteile zum Anschlagen von Lasten. Die Inhalte sollten stets an die tatsächlich eingesetzten Anschlagmittel und die betrieblichen Bedingungen angepasst werden.
Eine Vorlage bietet eine hilfreiche Grundlage für die Erstellung einer Betriebsanweisung. Sie ersetzt jedoch nicht die individuelle Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Die Inhalte sollten immer an die verwendeten Anschlagmittel, die Arbeitsumgebung und die betrieblichen Abläufe angepasst werden.
Die Verantwortung für die Erstellung einer Betriebsanweisung liegt beim Arbeitgeber. Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder externe Spezialisten können bei der Erstellung unterstützen, um die Anforderungen der geltenden Vorschriften fachgerecht umzusetzen.
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