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Mit unserer kostenlosen Vorlage für eine Betriebsanweisung für flurgesteuerte Krane erhalten Sie eine praktische Grundlage für den sicheren Kranbetrieb. Das Muster unterstützt Sie bei der Unterweisung Ihrer Beschäftigten und kann an die eingesetzten Krane sowie die jeweiligen betrieblichen Anforderungen angepasst werden.
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Unsere Musterbetriebsvorlagen werden von Fachleuten erstellt und regelmäßig geprüft. Passen Sie die Inhalte an Ihr Unternehmen an – bei Bedarf unterstützen wir Sie persönlich.
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Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des Monats
Eine Betriebsanweisung für flurgesteuerte Krane ist erforderlich, wenn Beschäftigte Lasten mit einem Kran bewegen, der vom Boden aus über eine Steuerung bedient wird. Da beim Kranbetrieb erhebliche Gefährdungen durch herabfallende Lasten, Quetschstellen oder Kollisionen bestehen können, müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten über die sichere Bedienung und die erforderlichen Schutzmaßnahmen informieren. Grundlage hierfür sind insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die DGUV Vorschrift 52 „Krane“.
Eine Betriebsanweisung für flurgesteuerte Krane sollte Angaben zur sicheren Bedienung des Krans, zu möglichen Gefährdungen sowie zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen enthalten. Darüber hinaus sollten Hinweise zur täglichen Sichtprüfung, zum sicheren Anschlagen und Transportieren von Lasten sowie zum Verhalten bei Störungen, Unfällen oder Notfällen beschrieben werden. Auch Maßnahmen der Ersten Hilfe sollten Bestandteil der Betriebsanweisung sein.
Beim Einsatz von flurgesteuerten Kranen bestehen insbesondere Gefahren durch herabfallende oder pendelnde Lasten, Quetsch- und Scherstellen sowie Kollisionen mit Personen oder Einrichtungen. Auch beschädigte Anschlagmittel oder eine unsachgemäße Bedienung können zu schweren Unfällen führen. Deshalb sind geeignete Schutzmaßnahmen und eine regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten besonders wichtig.
Eine kostenlose Vorlage bietet eine hilfreiche Grundlage für die Erstellung einer Betriebsanweisung. Sie ersetzt jedoch nicht die individuelle Gefährdungsbeurteilung. Die Inhalte sollten immer an den eingesetzten Kran, die verwendeten Anschlagmittel sowie die konkreten Arbeitsbedingungen im Unternehmen angepasst werden.
Für die Erstellung der Betriebsanweisung ist grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich. Er kann sich hierbei durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder externe Spezialisten unterstützen lassen. Die Betriebsanweisung dient gleichzeitig als Grundlage für die Unterweisung der Beschäftigten und trägt dazu bei, Arbeitsunfälle und Sachschäden zu vermeiden.
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