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Mit unserer kostenlosen Vorlage für eine Betriebsanweisung für Teleskopstapler erhalten Sie eine praktische Grundlage für den sicheren Einsatz von starren und drehbaren Teleskopstaplern. Das Muster unterstützt Sie bei der Unterweisung Ihrer Beschäftigten und kann an die jeweiligen Arbeitsbedingungen angepasst werden.
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Unsere Musterbetriebsvorlagen werden von Fachleuten erstellt und regelmäßig geprüft. Passen Sie die Inhalte an Ihr Unternehmen an – bei Bedarf unterstützen wir Sie persönlich.
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Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des Monats
Eine Betriebsanweisung für Teleskopstapler ist erforderlich, wenn Beschäftigte starre oder drehbare Teleskopstapler zum Heben, Transportieren oder Stapeln von Lasten einsetzen. Da beim Betrieb erhebliche Gefährdungen durch Kollisionen, herabfallende Lasten oder das Umkippen des Fahrzeugs bestehen können, müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten über die sichere Bedienung und die erforderlichen Schutzmaßnahmen informieren. Grundlage hierfür sind insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“.
Eine Betriebsanweisung für Teleskopstapler sollte Angaben zur sicheren Bedienung des Fahrzeugs, zu möglichen Gefährdungen sowie zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen enthalten. Darüber hinaus sollten Hinweise zur täglichen Sicht- und Funktionsprüfung, zur Lastaufnahme, zur zulässigen Tragfähigkeit sowie zum Verhalten bei Störungen und Unfällen beschrieben werden. Auch Maßnahmen der Ersten Hilfe sollten Bestandteil der Betriebsanweisung sein.
Beim Einsatz von Teleskopstaplern bestehen insbesondere Gefahren durch umstürzende Fahrzeuge, herabfallende Lasten sowie Kollisionen mit Personen, Bauwerken oder anderen Fahrzeugen. Darüber hinaus können ungeeignete Bodenverhältnisse, Überlastungen oder eine unsachgemäße Bedienung zu schweren Arbeitsunfällen führen. Deshalb sind geeignete Schutzmaßnahmen und eine regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten besonders wichtig.
Eine kostenlose Vorlage bietet eine hilfreiche Grundlage für die Erstellung einer Betriebsanweisung. Sie ersetzt jedoch nicht die individuelle Gefährdungsbeurteilung. Die Inhalte sollten immer an den eingesetzten Teleskopstapler, die verwendeten Anbaugeräte sowie die jeweiligen Einsatzbedingungen angepasst werden.
Teleskopstapler dürfen nur von Personen bedient werden, die entsprechend ausgebildet, für diese Tätigkeit geeignet und vom Arbeitgeber beauftragt wurden. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten regelmäßig unterwiesen werden. Eine spezielle Ausbildung für Teleskopstaplerfahrer trägt wesentlich zur sicheren Bedienung und zur Vermeidung von Arbeitsunfällen bei.
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