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Beauftragung für die Belange von Mitarbeitern mit Behinderung gemäß SGB IX Schwerbehindertenrecht
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Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des MonatsArbeitgeber sind verpflichtet, die Interessen von Mitarbeitern mit Behinderung besonders zu berücksichtigen. Dafür wird eine verantwortliche Person bestellt, die die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben begleitet und dafür sorgt, dass die Teilhabe von Beschäftigten mit Behinderung im Betrieb gewährleistet ist.
Mit unserer kostenlosen Vorlage dokumentieren Arbeitgeber die Bestellung rechtssicher und schaffen klare Zuständigkeiten.
Ein Beauftragter für die Belange von Mitarbeitern mit Behinderung ist eine vom Arbeitgeber benannte Person, die die Einhaltung der Vorschriften nach dem Sozialgesetzbuch IX überwacht und als Ansprechpartner im Betrieb fungiert.
Er ist wichtig, weil er:
Eine vorgeschriebene Form gibt es nicht. In der Praxis sollten dokumentiert werden:
Unsere kostenlose ITC-Vorlage enthält alle relevanten Punkte – für eine schnelle und rechtssichere Bestellung.
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