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Bestellung zum Anlagenverantwortlichen und zur Befähigten Person nach DIN VDE 0105-100 in Verbindung mit §§ 2 und 13 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i. V. m. § 9 OWiG und §§ 15 und 209 SGB VII
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Zum Thema des Monats
Der sichere Betrieb von elektrischen Anlagen erfordert klare Zuständigkeiten. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass sowohl ein Anlagenverantwortlicher als auch eine befähigte Person benannt werden. Der Anlagenverantwortliche trägt die Verantwortung für den sicheren Betrieb und die Freigabe von Arbeiten, während die befähigte Person Prüfungen und sicherheitsrelevante Kontrollen durchführt. Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage können Arbeitgeber die Bestellung rechtssicher dokumentieren und Zuständigkeiten eindeutig festlegen.
Anlagenverantwortlicher:
Der Anlagenverantwortliche ist eine fachkundige Person, die für den sicheren Betrieb, die Organisation von Arbeiten und die Freigabe elektrischer Anlagen verantwortlich ist. Er sorgt dafür, dass Schutzmaßnahmen umgesetzt und Risiken minimiert werden.
Befähigte Person:
Eine befähigte Person verfügt über die notwendige Fachkunde, Erfahrung und Schulung, um Prüfungen an elektrischen Arbeitsmitteln sicher durchzuführen. Sie bewertet den Zustand, erkennt Gefahren und dokumentiert die Ergebnisse.
Damit ist die Bestellung beider Funktionen ein zentrales Element der Elektrosicherheit im Betrieb.
Unsere kostenlose ITC-Vorlage berücksichtigt diese Punkte – für eine klare und rechtssichere Dokumentation.
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