Als bearbeitbares PDF zur Verfügung gestellt.
Bestellung zum Aufsichtsführenden (Nr. 5.2) nach TRGS 519 Anlage 3. Der Aufsichtsführende hat den Arbeitgeber in allen Fragen zum Thema Asbestarbeiten nach TRGS 519 zu beraten und zu unterstützen. Er ist der zentrale Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Asbestarbeiten (ASI) im Betrieb.
Unsere Vorlagen sind von unseren Experten erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Diese Vorlage ist eine allgemeine Vorlage und muss von Ihnen für die Rechtssicherheit angepasst werden. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Vorschau
In nur drei Schritten unsere Vorlagen kostenlos per E-Mail erhalten.
Finden Sie Ihre passende Vorlage.
Wir von ITC bieten Ihnen hunderte qualitativ hochwertige Vorlagen - erstellt von echten Experten.
Unsere Vorlagen stehen für jeden kostenlos zum Download verfügbar.
Wir benötigen lediglich Ihre E-Mail, dann landet die Vorlage direkt in Ihrem Posteingang. Um weiterhin kostenlose Vorlagen anbieten zu können freuen wir uns, Sie in unserem Newsletter begrüßen zu dürfen.
Heruntergeladene Vorlagen können Sie individuell bearbeiten und in Ihrem Unternehmen einsetzen.
Falls Sie weitere Hilfe benötigen, stehen unsere Experten Ihnen sofort zur Verfügung.
Entdecken Sie unsere handverlesenen Themen, die Ihnen helfen, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und Ihre Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz und Brandschutz zu erweitern.
Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des Monats
Bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI) mit Asbest ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Aufsichtsführenden zu bestellen. Dieser überwacht die Einhaltung der Vorschriften, koordiniert die Arbeiten und stellt sicher, dass Gefahren für Beschäftigte und Dritte vermieden werden. Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage dokumentieren Arbeitgeber die Bestellung rechtssicher und schaffen klare Zuständigkeiten für den Umgang mit Asbest.
Der Aufsichtsführende nach TRGS 519 Anlage 3 (Nr. 5.2) ist der zentrale Ansprechpartner für alle Fragen zu Asbestarbeiten im Betrieb.
Er ist wichtig, weil er:
Damit ist die Bestellung eines Aufsichtsführenden für alle Unternehmen, die Asbestarbeiten durchführen, verpflichtend.
Unsere kostenlose ITC-Vorlage enthält alle erforderlichen Angaben – für eine klare und rechtssichere Dokumentation.
Erstklassige Informationen rund um Arbeitsschutz, Branschutz und co. - bequem per E-Mail und garantiert kein Spam.