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Bestellung zum Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragter) gemäß § 59 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
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Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des Monats
In bestimmten Betrieben ist die Bestellung eines Abfallbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Der Abfallbeauftragte sorgt für die Einhaltung der Vorschriften im Umgang mit Abfällen, überwacht Entsorgungsprozesse und unterstützt den Betrieb bei der Umsetzung von Kreislaufwirtschaft und Umweltschutz. Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage dokumentieren Arbeitgeber die Bestellung rechtssicher und schaffen klare Zuständigkeiten.
Ein Abfallbeauftragter ist ein fachkundiger Mitarbeiter, der den Betrieb in allen Fragen der Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung unterstützt.
Er ist wichtig, weil er:
Die Pflicht zur Bestellung gilt u. a. für Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen, genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG oder Betriebe, die gefährliche Abfälle erzeugen.
Unsere kostenlose ITC-Vorlage enthält alle erforderlichen Angaben – für eine rechtssichere Bestellung.
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