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Bestellung zum Brandschutzbeauftragten gemäß § 10 ArbSchG und in Anlehnung an die VdS Schadenverhütung/ vfdb-Richtlinie unter Mitwirkung des Betriebsrates.
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Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des MonatsIn vielen Unternehmen ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorgeschrieben oder aufgrund erhöhter Brandgefahren dringend empfohlen. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bei der Organisation des vorbeugenden Brandschutzes und sorgt dafür, dass im Ernstfall alles reibungslos funktioniert.
Die Bestellung sollte stets schriftlich erfolgen, um Zuständigkeiten eindeutig festzulegen. Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage dokumentieren Arbeitgeber die Bestellung rechtssicher und praxisnah.
Ein Brandschutzbeauftragter ist ein vom Arbeitgeber bestellter, speziell ausgebildeter Mitarbeiter oder externer Dienstleister. Seine Aufgabe ist es, das Unternehmen im Bereich Brandschutz zu beraten und die Umsetzung notwendiger Maßnahmen zu überwachen.
Der Brandschutzbeauftragte ist wichtig, weil er:
👉 Damit ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in vielen Branchen und Gebäudetypen verpflichtend, spätestens aber dann, wenn es die Behörde oder Versicherung verlangt.
Eine feste Form gibt es nicht. In der Praxis sollten dokumentiert werden:
Unsere kostenlose ITC-Vorlage berücksichtigt alle wesentlichen Punkte – für eine klare und rechtssichere Bestellung.
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