Als bearbeitbares PDF zur Verfügung gestellt.
Bestellung zum Ersthelfer gemäß § 26 und § 28 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ unter Mitwirkung des Betriebsrates.
Unsere Vorlagen sind von unseren Experten erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Diese Vorlage ist eine allgemeine Vorlage und muss von Ihnen für die Rechtssicherheit angepasst werden. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen können Sie sich jederzeit an uns wenden.
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Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des Monats
Jeder Betrieb ist verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Ersthelfern zu benennen. Sie leisten im Notfall erste Hilfe, stabilisieren Verletzte und organisieren weitere Maßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Die Bestellung muss schriftlich erfolgen, damit klar geregelt ist, wer im Betrieb Ersthelfer ist. Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage können Arbeitgeber diese Pflicht einfach, schnell und rechtssicher erfüllen.
Ein Ersthelfer ist ein Mitarbeiter, der in Erster Hilfe ausgebildet ist und vom Arbeitgeber für diese Aufgabe bestellt wird. Im Ernstfall zählt jede Minute – deshalb sind Ersthelfer im Betrieb unverzichtbar, um Leben zu retten und die Gesundheit von Beschäftigten zu schützen.
Der Ersthelfer trägt dazu bei:
Die erforderliche Zahl richtet sich nach der Betriebsgröße und Art:
👉 Wichtig: Die Ausbildung muss regelmäßig aufgefrischt werden – in der Regel alle 2 Jahre.
Eine feste Form ist nicht vorgeschrieben. In der Praxis sollten enthalten sein:
Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage sind diese Angaben bereits berücksichtigt – für eine schnelle und rechtssichere Bestellung.
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