Als bearbeitbares PDF zur Verfügung gestellt.
Bestellung gemäß ArbSchG 8 (Abs. 1 und 2) sowie DGUV Vorschrift 1 § 2 (Abs. 1), § 6 (Abs. 1 und 2), § 8 (Abs. 1) und § 12 (Abs. 2).
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Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des Monats
Immer wenn Fremdfirmen im Betrieb tätig werden, trägt der Arbeitgeber Verantwortung dafür, dass Arbeitsschutz und Koordination gewährleistet sind. Um Gefährdungen und organisatorische Probleme zu vermeiden, wird ein Fremdfirmenkoordinator bestellt. Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage können Arbeitgeber die Bestellung rechtssicher dokumentieren und klare Zuständigkeiten schaffen.
Ein Fremdfirmenkoordinator ist eine vom Arbeitgeber bestellte Person, die die Arbeiten von Fremdfirmen im Betrieb organisiert, überwacht und mit internen Abläufen abstimmt.
Er ist wichtig, weil er:
Die Pflicht zur Bestellung eines Fremdfirmenkoordinators ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften:
Damit ist klar: Arbeitgeber müssen bei Tätigkeiten von Fremdfirmen eine koordinierende Person benennen und schriftlich bestellen.
Unsere kostenlose ITC-Vorlage berücksichtigt alle wichtigen Angaben – für eine klare und rechtssichere Bestellung.
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