Als bearbeitbares PDF zur Verfügung gestellt.
Für diese Bestellung gibt es derzeit (Stand 13. Mai 2016) nur rechtliche Regelungen in den Bereichen Infektionsschutzgesetz (IfSG), das Medizinproduktegesetz (MPG), das Arzneimittelgesetz (AMG)), das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die EU-Lebensmittelhygiene-VO (EG 852/2004)
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Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des MonatsIn vielen Branchen, besonders im Gesundheitswesen, in Pflegeeinrichtungen und in der Lebensmittelproduktion, ist die Bestellung eines Hygienebeauftragten vorgeschrieben oder dringend empfohlen. Er sorgt dafür, dass Hygienevorgaben eingehalten werden, Infektionen vermieden und Beschäftigte sowie Kunden geschützt werden. Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage dokumentieren Arbeitgeber die Bestellung rechtssicher und schaffen klare Zuständigkeiten.
Ein Hygienebeauftragter ist ein vom Arbeitgeber benannter Mitarbeiter mit Fachkunde im Hygienemanagement.
Er ist wichtig, weil er:
Für Hygienebeauftragte gibt es derzeit (Stand 13. Mai 2016) rechtliche Regelungen in folgenden Bereichen:
Damit ist die Bestellung eines Hygienebeauftragten in bestimmten Branchen verpflichtend, in anderen Bereichen aber ebenfalls eine wichtige Maßnahme zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes und zur Erfüllung von Hygieneanforderungen.
Unsere kostenlose ITC-Vorlage berücksichtigt alle relevanten Punkte – für eine klare und rechtssichere Dokumentation.
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