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Schriftliche Bestellung zum Laserschutzbeauftragten gemäß DGUV Vorschrift 1, § 13 und DGUV Vorschrift 11, § 6 Abs. 1 und 2
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Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des MonatsBeim Einsatz von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Er sorgt dafür, dass Lasereinrichtungen sicher betrieben werden und Gefährdungen für Beschäftigte vermieden werden. Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage dokumentieren Arbeitgeber die Bestellung rechtssicher und schaffen klare Zuständigkeiten im Betrieb.
Ein Laserschutzbeauftragter (LSB) ist ein fachkundiger Mitarbeiter, der die Sicherheit beim Betrieb von Lasereinrichtungen gewährleistet.
Er ist wichtig, weil er:
Damit ist die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten gesetzlich verpflichtend, sobald Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 eingesetzt werden.
Unsere kostenlose ITC-Vorlage berücksichtigt alle relevanten Punkte – für eine klare und rechtssichere Dokumentation.
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