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Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1. Grundsätze der Prävention“ unter Mitwirkung des Betriebsrates.
Unsere Vorlagen sind von unseren Experten erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Diese Vorlage ist eine allgemeine Vorlage und muss von Ihnen für die Rechtssicherheit angepasst werden. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen können Sie sich jederzeit an uns wenden.
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Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des MonatsSicherheitsbeauftragte sind ein wichtiger Bestandteil der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Sie unterstützen den Arbeitgeber dabei, Gefahren im Betrieb frühzeitig zu erkennen und Kollegen auf sicheres Verhalten aufmerksam zu machen.
Nach § 22 SGB VII muss ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden, sobald ein Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte hat. Die Bestellung sollte schriftlich erfolgen, um Zuständigkeiten eindeutig festzulegen. Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage gelingt dies rechtssicher und unkompliziert.
Ein Sicherheitsbeauftragter (SiB) ist ein Mitarbeiter, der seine Kollegen im Arbeitsalltag in Fragen der Arbeitssicherheit unterstützt. Er hat keine Weisungsbefugnis, sondern wirkt beratend und beobachtend.
Für den Betrieb ist der Sicherheitsbeauftragte wichtig, weil er:
Eine vorgeschriebene Form gibt es nicht. In der Praxis sollten enthalten sein:
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