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Bestellung zur „Elektrofachkraft“ EFK und zur „Befähigten Person“ gemäß DGUV Vorschrift 3
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Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des Monats
Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die entsprechend qualifiziert und schriftlich bestellt sind. Dazu gehören Elektrofachkräfte (EFK) sowie befähigte Personen, die Prüfungen und sicherheitsrelevante Kontrollen übernehmen. Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage können Arbeitgeber die Bestellung rechtssicher dokumentieren und klare Zuständigkeiten im Betrieb schaffen.
Elektrofachkraft (EFK):
Eine EFK ist eine Person mit fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, die Arbeiten an elektrischen Anlagen eigenverantwortlich durchführen darf.
Befähigte Person:
Eine befähigte Person ist eine vom Arbeitgeber bestellte Fachkraft, die aufgrund ihrer Kenntnisse, Berufserfahrung und Schulungen in der Lage ist, Prüfungen an elektrischen Arbeitsmitteln fachgerecht und sicher durchzuführen.
Beide Rollen sind zentrale Elemente des betrieblichen Arbeitsschutzes – sie gewährleisten sichere Arbeitsabläufe und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Damit ist die Bestellung sowohl von EFK als auch von befähigten Personen rechtlich zwingend erforderlich.
Unsere kostenlose ITC-Vorlage berücksichtigt alle erforderlichen Angaben – für eine klare und rechtssichere Dokumentation.
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