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Bestellung zur Verantwortlichen Sachkundigen Person TRGS 519 Anlage 3. Bestellung zum Aufsichtsführenden (Nr. 5.2) nach TRGS 519 Anlage 3. Die Verantwortliche Sachkundige Person hat den Arbeitgeber in allen Fragen zum Thema Asbestarbeiten nach TRGS 519 zu beraten und zu unterstützen. Er ist der zentrale Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Asbestarbeiten (ASI) im Betrieb.
Unsere Vorlagen sind von unseren Experten erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Diese Vorlage ist eine allgemeine Vorlage und muss von Ihnen für die Rechtssicherheit angepasst werden. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen können Sie sich jederzeit an uns wenden.
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Mit unseren Themen des Monats fördern Sie die Einsicht und Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, sich entsprechend den Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu verhalten.
Zum Thema des Monats
Bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI) mit Asbest ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine verantwortliche sachkundige Person zu bestellen. Diese Person trägt die Verantwortung für die Planung, Durchführung und Überwachung der Arbeiten nach TRGS 519. Mit unserer kostenlosen ITC-Vorlage dokumentieren Arbeitgeber die Bestellung rechtssicher und legen klare Zuständigkeiten für den Umgang mit Asbest fest.
Die verantwortliche sachkundige Person nach TRGS 519 Anlage 3 ist der fachlich zuständige Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung von Asbestarbeiten.
Sie ist wichtig, weil sie:
Damit ist die Bestellung einer verantwortlichen sachkundigen Person zwingend vorgeschrieben, sobald ein Unternehmen Asbestarbeiten durchführt.
Unsere kostenlose ITC-Vorlage enthält alle relevanten Angaben – für eine klare und rechtssichere Dokumentation.
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